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Neuer Termin im Oktober Entscheidung über Betreuungsgeld wieder verschoben

 ·  Der Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld ist in der Koalition weiterhin umstritten. Er soll statt in der letzten Septemberwoche nun erst im Oktober verabschiedet werden. Die CSU zeigte sich bereit, den Entwurf bis dahin noch zu ändern.

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Nach neuen Verabredungen in der schwarz-gelben Koalition soll die Verabschiedung des Gesetzentwurfs über die Einführung des Betreuungsgeldes abermals verschoben werden. Als neuer Termin ist nun der 18. Oktober 2012 vorgesehen. Nach dem Abstimmungsdesaster der Koalition vor der Sommerpause, als wegen mangelnder Präsenz der Abgeordneten die Bundestagssitzung zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes abgebrochen werden musste, sollte das in der Koalition weiterhin umstrittene Vorhaben zunächst in der letzten Sitzungswoche im September verabschiedet werden. Doch wäre auch dieser Termin nur mit Verkürzungen parlamentarischer Beratungsfristen zu erreichen gewesen; dieses Risiko wollte die Koalition nicht abermals eingehen.

Am Freitag gab es eine Expertenanhörung im zuständigen Bundestagsausschuss. Der Ausschuss soll seine Beratungen - nach dem Stand der Pläne - am 26. September abschließen. Einen Tag nach der nun ins Auge gefassten Beschlussfassung im Oktober tagt der CSU-Parteitag. Die CSU legt von den drei Koalitionsparteien den größten Wert auf die Einführung des Betreuungsgeldes. Dieses soll Eltern von Kindern unter drei Jahren gewährt werden, die ihren Nachwuchs nicht in eine Kinderkrippe schicken wollen. Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth kündigte an, eine Verfassungsklage gegen das Betreuungsgeld zu prüfen. Das sei „natürlich eine Möglichkeit“, sagte sie in der ARD.

Mit der Verschiebung der Verabschiedung hat die Koalition Zeit gewonnen, Konsequenzen aus der Anhörung zu ziehen und zugleich in den eigenen Fraktionen für das Betreuungsgeld zu werben. Verschiedene Erwägungen gibt es, Kritiker aus den eigenen Reihen zu gewinnen. Die Zahlung des Betreuungsgeldes könnte an die Bedingung geknüpft werden, dass das betreffende Kind auch zu den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen gebracht werde. Die CSU war zunächst dagegen. Der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Seehofer erwähnte nun bei einer Reise nach Israel die Möglichkeit, den Gesetzentwurf in dieser Hinsicht „zu verbessern“.

Familienministerin Kristina Schröder befürwortete das umgehend. Als zweite Möglichkeit, die Kritiker - zumeist sind es Kritikerinnen - in der CDU zu gewinnen, indem die Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Rentenrecht erweitert werde. Bisher gibt es diese Anrechnung für Kinder, die nach 1992 geboren wurden. Die Ausweitung beträfe die Mütter älterer Kinder. Der CDU-Parteitag im vergangenen Jahr hatte das gutgeheißen. Auch wird die Möglichkeit erwogen, statt der Barauszahlung des Betreuungsgeldes könne ein staatlicher Bonus auf Einzahlungen in die Riester-Rente gewährt werden.

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Jahrgang 1952, Leiter der politischen Redaktion in Berlin.

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