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Nebeneinkünfte von Abgeordneten Union und FDP beschließen neue Transparenzregeln

 ·  In der Debatte um mehr Transparenz bei Nebeneinkünften haben sich Union und FDP auf ein Modell geeinigt: Danach sollen Abgeordnete ihre Einkünfte in zehn statt wie bisher in drei Stufen angeben.

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Die Rechtstellungskommission des Bundestages hat mit den Stimmen der Mitglieder von CDU/CSU und FDP eine Empfehlung zur Neuregelung der Auskunftspflichten von Bundestagsabgeordneten über ihre Nebeneinkünfte beschlossen. Danach soll die Zahl der Stufen, die Angaben über die Höhe der Nebeneinkünfte enthalten, von drei auf zehn erhöht werden. Die Vertreter der Oppositionsfraktionen beharrten auf ihrer Forderung, die Nebeneinkünfte müssten jeweils in exakter Höhe (nach „Euro und Cent“) veröffentlicht werden.

Mit ihrer fünf zu vier Mehrheit setzten die Mitglieder der Koalition ihre Linie durch. Die Empfehlung soll nun dem Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages zugeleitet werden. Später hat das Bundestagsplenum über die Angelegenheit zu entscheiden, die in der „Anlage 1“ zur Geschäftsordnung des Bundestages geregelt ist.

Der Vorsitzende des Gremiums, Bundestagsvizepräsident Hermann Otto Solms (FDP) teilte am Donnerstag den wesentlichen Teil des Vorschlages so mit: „Die Veröffentlichung von Nebeneinkünften soll künftig nicht mehr nur in drei Stufen bis 7.000 Euro erfolgen, sondern auf zehn Stufen bis 250.000 Euro erweitert werden. Gleich bleiben die ersten beiden Stufen mit Einkünften von 1.000 bis 3.500 Euro und von 3.500 bis 7.000 Euro. Dann folgen Einkünfte bis 15.000, 30.000, 50.000, 75.000, 100.000, 150.000, 250.000 und über 250.000 Euro.“ Die Koalitionsmitglieder der Kommission entsprachen damit der Forderung der Opposition, die „Bagatell-Grenze“ von 1000 Euro dürfe nicht erhöht werden.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer äußerte, nun sei die „Grundlage für Transparenz“ geschaffen, „ohne das freie Mandat in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise einzuschränken“. Das sei „ein großer Fortschritt und ein sehr gutes Signal“. Grosse-Brömer verwendete die Formel: „Wir handeln, andere reden.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, erwiderte, die Koalition habe sich „bewegt“, sei aber nicht bereit, „echte Transparenz“ zu schaffen. „Ich bin sicher: Dies ist noch nicht das letzte Wort. Wir werden die weiteren Gespräche in der Kommission nutzen, um noch mehr Transparenz zu erreichen.“

Tatsächlich wurde in der Erklärung der Unions-Fraktion die Bereitschaft zu weiteren Zugeständnissen angedeutet. Die Einfügung einer weiteren Stufe - etwa der bis 350.000 Euro - gilt als nicht ausgeschlossen. Dann käme die Koalition der Forderung der Grünen näher, die sich „für mindestens 13 Stufen“ ausgesprochen hatten. Die Oppositionsfraktionen dürften ihr Abstimmungsverhalten im Bundestag erst dann bestimmen, wenn die endgültige Form der Geschäftsordnungsänderung festliegt. Sollte die Empfehlung der Kommission vom Donnerstag aber zur Abstimmung kommen, werde die SPD-Fraktion mit Nein stimmen, hieß es.

Linkspartei spricht von „Minischritt“

Auch die Parlamentarischen Geschäftsführer der Grünen und der Linkspartei attestierten der Koalition, sich „bewegt“ zu haben. Volker Beck (Grüne) kritisierte zugleich, die Koalition sei hinter den Forderungen der Grünen zurückgeblieben. „Es bleibt Heuchelei, dass die Koalition von Steinbrück eine Transparenz verlangt, die sie nicht für alle gelten lassen will.“ Dagmar Enkelmann (Linkspartei) sprach von einem „Minischritt“. Die Koalition habe sich wegen des „öffentlichen Drucks“ zwar bewegt, bleibe aber hinter einem Vorschlag der Bundestagsverwaltung zurück, die für eine Stufe von mehr als 500.000 Euro plädierte habe. „Echte Transparenz gibt es nur, wenn Nebeneinkünfte auf Heller und Pfennig abgerechnet und Nebentätigkeiten im Detail bekanntgemacht werden.“

In dem Kommissions-Vorschlag wurden Forderungen auch aus Reihen der Koalition nicht berücksichtigt, nach denen es bei honorierten Vorträgen von Abgeordneten nicht ausreichen dürfe, eine Redner-Agentur als Auftraggeber zu nennen. Dies war dem jetzigen SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück vorgehalten worden, der nur zu einem - freilich größeren - Teil den eigentlichen Auftraggeber genannt hatte; das hatte den gelten Richtlinien entsprochen. Nur indirekt ging Solms in seiner Erklärung auf solche weitergehenden Wünsche ein: „Den Abgeordneten bleibt es unbenommen, in eigener Verantwortung weitere Angaben und Erläuterungen zu ihren Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften auf ihrer persönlichen Homepage zu machen.“ Allerdings könnten dem „schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen“. Solms äußerte zudem, es könne auch „auf Kosten hingewiesen werden, die den erzielten Einkünften gegenüberstehen und bei der amtlichen Veröffentlichung nach dem sogenannten Bruttoprinzip nicht berücksichtigt werden“.

Auch „Rückkehrrechte“ in alte Berufe veröffentlichungspflichtig?

In weiteren Beratungen der Rechtstellungskommission soll nun geklärt werden, ob den künftigen Veröffentlichungspflichten „jährlich“ oder „monatlich“ nachzukommen sei. Seitens der Union gibt es auch Überlegungen, ob vertraglich vereinbarte „Rückkehrrechte“ von Abgeordneten in ihren alten Beruf veröffentlichungspflichtig gemacht werden sollten. Schließlich solle noch darüber gesprochen werden, wie mit „unentgeltlichen“ Leistungen umzugehen sei. Dies beträfe einerseits honorarfreie Tätigkeiten, andererseits geldwerte Vorteile. So hatte der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder, der honorarfrei ein Buch über die Lage der Christen in manchen Staaten veröffentlicht hatte, von dem Verlag etwa hundert Freiexemplare zum Verteilen an Freunde und Interessenten erhalten. Nach Hinweisen von Fachleuten hätte er dann einen Nebentätigkeitsverdienst von etwa 2000 Euro angeben müssen. Kauder schickte die Bücher zurück - dem Vernehmen nach behielt er nur etwa fünf Exemplare.

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Jahrgang 1952, Leiter der politischen Redaktion in Berlin.

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