10.02.2005 · Die Präsidenten der Landesparlamente wollen besser gewährleisten, daß Abgeordnete offenlegen, welche Tätigkeiten sie neben dem Mandat wahrnehmen. Eine Pflicht zur Veröffentlichung ihres Einkommens stieß aber auf Bedenken.
Die Präsidenten der Landesparlamente haben am Donnerstag in München über die Nebentätigkeiten von Abgeordneten beraten. Dabei herrschte Einigkeit darüber, daß ein Verbot von Zahlungen an Parlamentarier angestrebt werden soll, für die keine Arbeitsleistung erbracht worden ist.
Weiterhin soll besser als bislang gewährleistet werden, daß Abgeordnete offenlegen, welche beruflichen und wirtschaftlichen Tätigkeiten sie neben dem Mandat wahrnehmen. Eine grundsätzliche Pflicht der Abgeordneten zur Veröffentlichung ihres Einkommens stieß auf Bedenken bei den Parlamentspräsidenten; dies würde dazu führen, daß bestimmte Berufsgruppen nicht mehr in den Parlamenten vertreten seien, wurde in einem Positionspapier festgelegt.
Empfehlung ohne Verbindlichkeit
Die Konferenz der Landtagspräsidenten ist kein Beschlußgremium; sie kann nur Empfehlungen für die Landesparlamente aussprechen. Der Vorsitzende der Konferenz, der bayerische Landtagspräsident Glück (CSU), hob am Donnerstag hervor, daß vergleichbare Regelungen angestrebt werden sollten; dabei müsse zwischen großen Flächenländern und Stadtstaaten unterschieden werden. Als zentrale Frage bezeichnete es Glück, verdeckte, von der Öffentlichkeit nicht durchschaubare Interessenwahrnehmungen durch Abgeordnete zu vermeiden. Dazu sollen die schon in den Ländern bestehenden Pflichten, berufliche und wirtschaftliche Bindungen den Parlamentspräsidenten anzuzeigen, überprüft und möglichst angeglichen werden.
Die Konferenz setzte in München eine Arbeitsgruppe aus fünf Parlamentspräsidenten ein, die Vorschläge für künftige Regelungen erarbeiten soll. Wenig Zustimmung fand in München ein Vorschlag der thüringischen Landtagspräsidentin Schipanski (CDU), Kontrollgremien einzurichten, denen nicht nur Nebentätigkeiten, sondern auch deren Vergütung mitgeteilt werden sollen. Den Gremien sollen nach Schipanskis Vorschlag neben den Landtagspräsidenten auch Persönlichkeiten ohne Parlamentsmandat angehören. Außer Nebentätigkeiten sollen den Gremien auch Unternehmensbeteiligungen, die Abgeordente halten, mitgeteilt werden.
In der Konferenz wurden Bedenken geäußert, daß bei einer solchen weitgefaßten Regelung bestimmte Berufsgruppen, etwa Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer, keinen Parlamentssitz mehr anstreben könnten.