Transparenz gebe es nur in Diktaturen, hat Peer Steinbrück vor ein paar Wochen gesagt. Es bleibt sein Geheimnis, warum er trotzdem die Nebeneinkünfte seiner zahlreichen Vorträge in der kommenden Woche auf Euro und Cent beziffern will. Vielleicht hat es der SPD-Kanzlerkandidat auch nicht so gemeint. Denn in Diktaturen kommt es eher selten vor, dass Abgeordnete offenlegen, was sie verdienen. Die Regel ist eher, dass man sich in solchen Systemen ein Mandat kauft und über die Höhe des Preises Stillschweigen bewahrt. Natürlich ist der Unternehmeranteil im Parlament dann recht hoch, die Mandatsträger sind wirtschaftlich unabhängig, politisch nicht so sehr.
Das Grundgesetz hat eine andere Vorstellung von Abgeordneten. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Dieser Satz wird stets beschworen, wenn es darum geht, Volksvertreter vor unzumutbaren Fraktionszwängen zu schützen. In Wahrheit geht er viel weiter: Er meint nicht bloß Aufträge eines Parteitags oder Weisungen eines Fraktionschefs, sondern jede Form der Einflussnahme, die den Abgeordneten davon abhält, im Sinne des Gemeinwohls zu handeln. Das ist ein sehr hoher Anspruch, der höchstmögliche.
Niemand muss einer zusätzlichen Beschäftigung nachgehen
Womit wir bei den Nebeneinkünften im Bundestag wären. Abgeordnete bekommen Diäten, von denen sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Niemand muss einer zusätzlichen Beschäftigung nachgehen, um sich die zeitraubende Teilnahme an Gremiensitzungen und parlamentarischen Beratungen leisten zu können. Das war die meiste Zeit in der abendländischen Geschichte anders; es ist eine Errungenschaft erst der Demokratie.
Im Gegenzug darf der Steuerzahler, der die Diäten aufbringt, erwarten, dass Abgeordnete ihre Schaffenskraft auf die Tätigkeit im Bundestag konzentrieren. Alles andere sind, wie das Wort schon sagt, Neben-Einkünfte. Dass ein Abgeordneter wie Peer Steinbrück achtzig bezahlte Vorträge hält, im selben Zeitraum aber nur dreimal im Plenum redet und sich obendrein selten in seinem Fachausschuss sehen lässt, widerspricht dem Leitbild des Volksvertreters. Natürlich ist es nicht verboten. Diäten sind kein Gehalt, Abgeordnete müssen sich ihre Zusatztätigkeiten nicht genehmigen lassen wie Angestellte oder Beamte.
Viel Transparenz ist für manche Abgeordnete eine Zumutung
Sie müssen sich aber politisch verantworten vor dem Souverän. Dazu gehört, dass die Bürger wissen, wer ihre Vertreter sonst noch bezahlt und in welcher Höhe. Das neue Stufenmodell, auf das sich Union und FDP verständigt haben, ist deshalb ein Fortschritt. Doch spricht nichts dagegen, alle Einkünfte offenzulegen. Bei Anwälten - immerhin jeder sechste Abgeordnete - wüsste man gerne, aus welcher Branche ihre Mandanten kommen, wenn schon deren Identität geheim bleiben muss.
Natürlich ist so viel Transparenz eine Zumutung für manche Abgeordnete. Auch Steinbrück fühlte sich lange auf den Schlips getreten. Diese Zumutung schränkt Volksvertreter aber nicht in ihrem Wirken ein. Sie befreit sie vielmehr, und das gleich doppelt: von Lobbyisten-Versuchen, sie mit viel Geld für sich einzuspannen, und vom Verdacht des misstrauischen Bürgers, sie könnten solchen Lockungen erliegen. Wem so viel Offenheit trotzdem unheimlich ist, der sollte kein öffentliches Mandat annehmen. Vielleicht schreckt das Unternehmer ab. Aber seit wann sind Unternehmer die besseren Politiker?
Ich bin der Herr , mein Wille geschehe ...
Reinhold Lichtenwald (liwa1904)
- 01.11.2012, 18:24 Uhr
Mit den Mythen aufräumen
Karl Hammer (cromagnon)
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Die Offenlegung von Nebeneinkünften
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Nebeneinkünfte
Clemens Kläne (Clemensaugust)
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c/o Kurt Michler
Sebastian Kreibig (tucaram)
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