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Nächtlichen Alkoholverkauf verbieten? Bundesländer wollen Jugendliche schützen

07.03.2010 ·  Mehrere Bundesländer wollen die Erfahrungen Baden-Württembergs mit dem nächtlichen Alkoholverkaufsverbot prüfen und gegebenenfalls Ähnliches einführen. Das ergab eine Umfrage der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Von Philipp Eppelsheim
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Mehrere Bundesländer wollen die Erfahrungen Baden-Württembergs mit dem seit 1. März geltenden nächtlichen Alkoholverkaufsverbot prüfen und gegebenenfalls Ähnliches einführen. Das ergab eine Umfrage der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Der Wirtschafts- und Verkehrsminister von Schleswig-Holstein etwa, Jost de Jager (CDU), findet den Vorstoß Baden-Württembergs „durchaus interessant“. Ähnlich äußerten sich die zuständigen Ministerien in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Berlin und Bayern. In Hamburg, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bremen und dem Saarland ist ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot laut den zuständigen Ministerien kein Thema.

„Wenn es positive Ergebnisse gibt“, könne man über ähnliche Maßnahmen entscheiden, heißt es im Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern. „Primär wichtig ist uns jedoch, dass die bereits vorhandenen rechtlichen Regelungen vor allem zum Schutz Jugendlicher vor Alkohol konsequent eingehalten werden.“ Das sächsische Innenministerium sagte der F.A.S.: „Grundsätzlich stehen wir einer ähnlichen Regelung offen gegenüber.“ Sollte das Verbot positive Effekte haben, will auch Berlin derartige Maßnahmen prüfen. Bayern arbeitet derzeit daran, den „Verkauf hochprozentiger Alkoholika über die Straße außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten zu verbieten, da wir hier gerade in Bezug auf junge Menschen das größte Gefahrenpotenzial annehmen“.

„Ein Verbot wie in Baden Württemberg ist allerdings nicht im Gespräch“

Hamburg will die Entwicklungen in Baden-Württemberg beobachten und „zunächst einmal die dortigen Erfahrungen abwarten“. „Grundsätzlich machen alle Maßnahmen Sinn, die den Alkoholkonsum von Jugendlichen reduzieren. Ein Verbot wie in Baden Württemberg ist allerdings nicht im Gespräch“, heißt es bei der Hamburger Innenbehörde. Das Innenministerium von Brandenburg hält das Verbot für „kein geeignetes Instrument“. Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross Luttmann (CDU) sagte dieser Zeitung, man müsse Instrumentarien ergreifen, die den Jugendschutz wirklich voranbringen. „Natürlich werden wir uns auch die Erfahrungen aus Baden-Württemberg mit dem neuen nächtlichen Alkoholverkaufsverbot genau anschauen. Es bleibt bislang offen, ob Jugendliche dann künftig vor 22 Uhr Alkohol stärker horten. Man sollte vermeiden, dass sich der Alkohol-Kauf lediglich in frühere Stunden verschiebt. Entscheidend ist doch, dass die vorhandenen gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. Wir haben kein Gesetzgebungsdefizit. Es halten sich nur immer noch zu wenige daran.“

Die Deutsche Polizeigewerkschaft hingegen befürwortet nächtliche Alkoholverkaufsverbote. Der Bundesvorsitzende Rainer Wendt sagte der F.A.S.: „Das Vorglühen bei jungen Leuten findet an Tankstellen und Kiosken statt. Zwar wird es immer die Möglichkeit geben, sich Alkohol zu beschaffen, aber es wird erschwert.“

Verlust von 2000 bis 3000 Arbeitsplätzen

Kritik übt dagegen der Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche Deutschland: „Sie können mit Verboten nichts erreichen.“ Die Tankstellen in Baden-Württemberg müssten mit 30 bis 40 Prozent Umsatzeinbuße rechnen, dies könne einen Verlust von 2000 bis 3000 Arbeitsplätzen zur Folge haben. „Gerade auf dem Land wird es dann nicht mehr genug Tankstellen geben.“ Ein Sprecher von Aral sagte der F.A.S.: „Ein Verbot des Alkoholverkaufs an Tankstellen wird das Problem des jugendlichen Alkoholmissbrauchs und Jugendgewalt nicht beheben, da die Ursachen gesellschaftlich tiefer liegen. Außerdem werden nur zwei Prozent des in Deutschland insgesamt abgesetzten Alkohols über den Vertriebskanal Tankstelle veräußert.“ Sinnvolle Prävention müsse viel früher ansetzen als bei der eigentlichen Beschaffung. „Eine solche Lösung führt sehr wahrscheinlich dazu, dass sich nur die Versorgungswege ändern, nicht aber das Konsumverhalten.“

Unterdessen wies das Wirtschaftsministerium von Baden-Württemberg den Vorwurf zurück, es gebe eine Lücke in dem Alkoholverkaufsverbotsgesetz. Hintergrund ist, dass Tankstellen mit einer Gaststättenkonzession weiterhin Bier verkaufen dürfen. „Die Abgabe der zugelassenen Waren darf dabei nur in den Mengen erfolgen, die den alsbaldigen Verzehr oder Verbrauch vermuten lassen.“ Wie viele Tankstellenunternehmer eine solche Gaststättenerlaubnis besitzen, ist nicht bekannt. Die größeren Tankstellen dürften eine solche Erlaubnis aber besitzen, sagt Carsten Beuß, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer beim Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg.

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