09.09.2005 · Im Wahlkreis Dresden I wird am 2. Oktober gewählt. Für die die NPD wird dort der frühere „Republikaner“ Franz Schönhuber direkt kandidieren. Schon am 18. September soll es für 298 Wahlkreise ein Endergebnis geben.
Nach dem Tod einer NPD-Direktkandidatin zur Bundestagswahl in Dresden ist die Nachwahl im Wahlkreis 160 (Dresden I) für den 2. Oktober angesetzt worden. Das teilte die sächsische Landeswahlleiterin Irene Schneider-Böttcher am Freitag mit.
Bundeswahlleiter Johann Hahlen hat angekündigt, am Abend des 18. September auf jeden Fall ein Endergebnis zu nennen, das aber wegen der Nachwahl in Dresden „in besonderer Weise vorläufig“ sei. Eine wie auch immer geartete Geheimhaltung der Ergebnisse aus den 298 nicht betroffenen Wahlkreisen bis zum Abschluß der Nachwahl würde dem Bundestagswahlrecht widersprechen, erklärte Hahlen am Freitag in Wiesbaden. Er halte es für unwahrscheinlich, daß die Nachwahl Zusammentritt und Beschlußfähigkeit des Bundestages beeinträchtige.
Ergebnis aus 298 Wahlkreisen
Das vorläufige Ergebnis werde nur das Ergebnis für 298 Wahlkreise enthalten. „Ob und inwieweit in dem vorläufigen Wahlergebnis Annahmen zu den Zweitstimmen der im Wahlkreis 160 ca. 219.000 Wahlberechtigten Berücksichtigung finden, werde ich nach Prüfung der bisherigen Wahlpraxis in den nächsten Tagen entscheiden“, teilte der Bundeswahlleiter mit.
Zweifel an dem Verfahren der Nachwahl wies Hahlen zurück. Im Bundestagswahlrecht seien keine Ersatzbewerber für Direktkandidaten vorgesehen. Damit habe der Gesetzgeber in Kauf genommen, daß die Wahlberechtigten in einem Wahlkreis ihre Stimme „in Kenntnis des Wahlergebnisses aus dem übrigen Wahlgebiet abgeben“.
NPD nominiert Schönhuber
Die NPD will den Gründer der „Republikaner“, Franz Schönhuber, als Direktkandidaten für den Wahlkreis Dresden I aufstellen. Dies habe der NPD-Kreisvorstand am Freitag beschlossen, teilte ein Sprecher mit. Schönhuber sei damit für den Posten vorgeschlagen, am kommenden Mittwoch solle er offiziell nominiert werden.
Die bisherige NPD-Kandidatin in diesem Wahlkreis, Kerstin Lorenz, hatte am Montag einen Hirnschlag erlitten, war ins Koma gefallen und am Mittwoch für tot erklärt worden. Daraufhin hatte die sächsische Landeswahlleiterin die Bundestagswahl in dem Wahlkreis ausgesetzt und die Nachwahl angeordnet. (Siehe auch: Nachwahl in Dresden verzögert bundesweites Ergebnis).
Schönhuber hatte nach Informationen der NPD, zunächst nur eine Wahlempfehlung für die rechtsextreme Partei abgegeben und eine eigene Kandidatur „wegen seines publizistischen Engagements abgelehnt“. 1983 hatte Schönhuber, einstiges Mitglied der Waffen-SS, in München die „Die Republikaner“ ins Leben gerufen. Von 1989 bis 1994 war er Europaabgeordneter.
Der inzwischen parteilose 82 Jahre alte frühere Zeitungs- und Fernsehjorunalist war 1998 Kandidat der Deutschen Volksunion für den Bundestag. 2001 veröffentlichte er mit dem Anwalt Horst Mahler das Buch „Schluß mit dem deutschen Selbsthaß“, das als offen rechtsextremistisch gilt.
Schäuble und Beckstein fordern Änderung des Wahlgesetzes
Der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Schäuble und Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) haben sich unterdessen für eine Änderung des Wahlgesetzes nach der Bundestagswahl ausgesprochen. Aktuell sei aber das Bundeswahlgesetz zu vollziehen und die Nachwahl durchzuführen, betonten Schäuble und Beckstein.
Er habe erhebliche Zweifel, ob es dauerhaft bei dem derzeitigen Recht bleiben solle, sagte Beckstein. Wenn ein Kandidat am Tag nach der Wahl sterbe, werde er durch einen Nachrücker ersetzt. Nach einer entsprechenden Gesetzesänderung könnte man bei Bewerbern, die in einem bestimmten Zeitraum vor dem Wahltag sterben, ebenso verfahren. Eine Geheimhaltung des Wahlergebnisses bis zum Abschluß der Nachwahl in Dresden hielt Beckstein für illusorisch.
Linkspartei hält sich rechtliche Schritte offen
Die Linkspartei schließt wegen der Nachwahl in Dresden rechtliche Schritte nicht aus, verlangt aber zunächst Aufklärung vom Bundeswahlleiter.„Wir wollen vom Bundeswahlleiter wissen, wie er sicherstellen will, daß es bei der Bundestagswahl keine Benachteiligungen geben wird“, sagte ein Sprecher der Partei in Berlin.
Eine entsprechende schriftliche Aufforderung an Bundeswahlleiter Hahlen solle in den nächsten Tagen verfaßt werden. Wenn die Antwort vorliege, werde entschieden, ob gegen die zeitverzögerte Wahl in Dresden gerichtlich vorgegangen werden solle, sagte er.
Die Linkspartei befürchtet, daß die Chancen ihrer Dresdner Direktkandidatin und stellvertretenden Bundesvorsitzenden Katja Kipping geschmälert werden, falls diese - wie das zu erwarten ist - über die Landeswahllisten in den Bundestag einziehe. Bei einer später stattfindenden Abstimmung in Dresden würden möglicherweise weniger Wähler als bei einer Wahl am gleichen Tag für Kipping stimmen.
Möglichen Anfechtungen der Bundestagswahl wegen der Nachwahl in Dresden gesteht der hannoversche Staatsrechtsrechtler Hans-Peter Schneider keine Chancen zu. „Es wird sicher Anfechtungen geben, aber ich rechne damit, daß die Gerichte sie abweisen werden“, sagte Schneider. Schneider hatte die SPD- Bundestagsabgeordnete Jelena Hoffmann bei ihrer erfolglosen Klage gegen die vorgezogene Wahl vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.
Verfassungsrechtliche Bedenken gebe es dennoch: „Es ist eine schwierige Situation, das Prinzip der Gleichheit der Wahl ist berührt, da die Wähler in dem Wahlkreis das vorläufige amtliche Endergebnis kennen.“ Klagen gegen das Wahlergebnis dürften aus seiner Sicht dennoch scheitern: „Das Bundeswahlgesetz hat solche Nachwahlen vorgesehen. Alternativen kommen daher nicht in Betracht“, sagte Schneider.
Ernsthaftes juristisches Problem“
Der Mannheimer Wahlforscher Matthias Jung sieht eine mögliche Wahlverzerrung darin, daß die Dresdner Wähler bereits den Ausgang der Bundestagswahl kennen. „Ich betrachte das als ernsthaftes juristisches Problem“, sagte der Sprecher der Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen mehreren Tageszeitungen.
Jung verweist auf ein Urteil anläßlich einer Nachwahl bei der hessischen Landtagswahl 1995. Danach habe das hessische Wahlgericht entschieden, es sei nicht mehr zulässig ein Ergebnis vor einer Nachwahl zu veröffentlichen. (Siehe auch: Nachwahl: „Das steht so im Gesetz“ )
Präzedenzfall in Hessen?
Das hessische Wahlprüfungsgericht hatte die Veröffentlichung von Wahlergebnissen vor einer Nachwahl in einem der Wahlbezirke als verfassungswidrig bezeichnet. Die Veröffentlichung stelle einen Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz der Wahlgleichheit dar, entschied das Gericht im November 1995 zur hessischen Landtagswahl. Diese sei dennoch gültig, da die Unregelmäßigkeit bei der Wahl keinen Einfluß auf die Sitzverteilung im Landtag oder auf die Direktmandate gehabt habe.
Das Gericht entschied in einer heute vergleichbaren Situation. Damals war bei der für Februar 1995 angesetzten Landtagswahl in einem Wahlkreis Nachwahlen angesetzt worden, nachdem die dortige Kandidatin der rechtsextremen Partei „Die Republikaner“ knapp drei Wochen vor der Wahl gestorben war.
Die Auszählung der abgegebenen Wählerstimmen sei nicht zu beanstanden, entschied das Gericht damals. Anders sei dies jedoch mit der anschließenden Veröffentlichung des Ergebnisses. Denn bei einer personalisierten Verhältniswahl, wie sie bei der Landtags-oder Bundestagswahl vorliege, müsse jede Stimme gleich stark bewertet werden. Diesen so genannten Erfolgsgleichwert sahen die Richter hier jedoch nicht gewahrt. Denn in Kenntnis des Ergebnisses könnten sich die Nachwähler zusammenschließen und ein Wahlergebnis so mit relativ wenig Stimmen beeinflussen. Sie hätten damit mehr Einfluß auf den Ausgang der Wahl als die zuvor abgegebenen Stimmen.