Nach der Aufdeckung von Manipulationen bei Transplantationen drängen die Krankenkassen auf mehr Mitsprache und Kontrolle bei der Organspende. „Wir brauchen eine breitere Diskussion über die Organspendekriterien und mehr Transparenz bei den Entscheidungen über die Regeln“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der Krankenkassen, Johann-Magnus von Stackelberg, dieser Zeitung in Berlin. Er schlug vor, dass diese bisher von der Bundesärztekammer wahrgenommene Rolle künftig der Selbstverwaltung der Ärzte, Kassen und Krankenhäuser im Gesundheitswesen übertragen werden solle.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will an diesem Montag mit Vertretern der Ärzte, Kassen, Krankenhäuser sowie der für Organspende und Transplantation zuständigen Einrichtungen über Konsequenzen aus dem Organspendeskandal an den Universitätskliniken Regensburg und Göttingen sprechen. Bahr hatte gesagt, er erwarte neben einer lückenlosen Aufklärung der Fälle Vorschläge, wie künftig Manipulationen und andere Verstöße besser verhindert werden könnten.
Frage nach einem geeigneten Gremium
„Das sind wir den Menschen auf den Wartelisten, den Spendern und ihren Angehörigen schuldig.“ Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank-Ulrich Montgomery, hatte schon mehr Transparenz, bessere Kontrollen und schärfere Sanktionen bis zum Entzug der Approbation angekündigt, aber auch mehr Geld und Machtmittel verlangt.
Die jetzt von den Kassen verlangte Organisationsreform mit der Übertragung der Aufgaben von der Bundesärztekammer auf den Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte, Kassen und Krankenhäuser geht darüber hinaus. „Im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) wird öffentlich beraten und jeden Monat in einem Pressegespräch über die Arbeit berichtet“, sagte Stackelberg, stellvertretender Vorsitzender des Spitzenverbands der Krankenkassen. Die Beratung und Beschlussfassung dort „würde die Transparenz schaffen, die es heute nicht gibt“.
UIrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen, pflichtete ihm bei: „Das Transplantationsverfahren darf keine black box sein. Ärzteschaft, Krankenhäuser und Krankenkassen sollten in gemeinsamer Selbstverwaltung und gemeinsamer Verantwortung verbindliche Regeln für ein transparentes Vergabeverfahren schaffen.“ Das geeignete Gremium dafür sei der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte, Kassen und Krankenhäuser. Hierfür müsse der Gesetzgeber die entsprechenden Rechtsgrundlagen schaffen.
Forderung nach staatlicher Kontrolle
Auch der neue Vorsitzende des GBA, Josef Hecken, hatte im Gespräch mit dieser Zeitung durchblicken lassen, dass er an der Übernahme dieser Aufgabe interessiert sei. Er hatte infrage gestellt, ob eine Stiftung wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) der richtige Rechtsrahmen für die Aufgabe sei. „Aus meiner Sicht ist es notwendig, dass die Verfahren von einer staatlichen Stelle gesteuert und überwacht werden, die auch über ein Sanktionsinstrumentarium verfügt und hoheitliche Kontrollrechte hat.“
Der GBA legt unter anderem fest, welche Therapien die gesetzlichen Kassen bezahlen. Die Ärztekammer ist dort nicht Mitglied; die Interessen der Kassenärzte werden dort von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wahrgenommen. Nach dem geltenden Transplantationsgesetz legt bisher die Bundesärztekammer die Richtlinien fest, die im Zusammenhang mit der Organspende eine Rolle spielen, von der Aufnahme des Empfängers auf eine Warteliste über die Feststellung des Hirntods des Spenders bis zur Entnahme und Vermittlung des Spenderorgans.
Zusammen mit den Spitzenorganisationen der Kassen und Krankenhäuser bildet die Bundesärztekammer eine Prüf- und eine Überwachungskommission. Die Prüfkommission überwacht das bei Eurotransplant im niederländischen Leiden angesiedelte Vermittlungsverfahren sowie die 48 deutschen Transplantationszentren. Die Überwachungskommission wiederum ist zuständig für die Kontrolle der DSO, die in Deutschland die Entnahme von Spenderorganen organisiert.
Die DSO war in den vergangenen Monaten durch interne Querelen ins Gerede gekommen, einer der beiden Vorstände war vorzeitig ausgeschieden. Zuletzt war Kritik laut geworden, nachdem DSO-Vorstand Günter Kirste darauf hingewiesen hatte, dass die Spenderquote höher ausfalle, wenn DSO-Mitarbeiter an Gesprächen mit Angehörigen potentieller Spender teilnähmen. Ein direktes Werben für die Spende ist durch die gesetzlichen Vorgaben aber nicht gedeckt. Mehrfach war verlangt worden, auch die DSO zu reformieren. Schon im Rahmen der im August in Kraft getreten Reform des Transplantationsrechtes hatten Gesundheitspolitiker die Stiftung enger durch den Bundestag kontrollieren wollen.
Bahr hatte am Wochenende gesagt, bei der Untersuchung der Strukturen werde auch die DSO nicht ausgenommen. Er hatte dazu auch ein Allparteiengespräch im Bundestag angeregt. Zudem verlangte er nochmals mehr Kontrolle und unangemeldete Prüfungen in den Transplantationszentren. Es dürfe künftig kein einzelner Arzt mehr die Macht haben, bei der Organvergabe zu täuschen, wie dies in Regensburg und Göttingen vorgekommen war.
Hier ermittelt die Staatsanwaltschaft, im Zentrum steht ein hauptbeschuldigter Arzt. Für Ärzte, die gegen Regeln verstießen, müsse es harte Strafen geben, sagte Bahr. Allerdings gebe es im neuen Transplantationsgesetz schon klare Vorgaben. Etwaige Lücken würden schnell geschlossen.
Wir brauchen keine neuen Posten u. mehr Verwaltung
udo fischer (udo44)
- 27.08.2012, 13:18 Uhr
Ausgerechnet die Krankenkassen
Bärbel Kammer (golfine)
- 27.08.2012, 13:12 Uhr