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Nach Kopftuch-Urteil München und Saarbrücken verbieten, Stuttgart zweifelt

01.10.2003 ·  Während in Bayern und im Saarland das Tragen von Kopftüchern im öffentlichen Dienst generell verboten werden soll, hat die liberale Justizministerin in Baden-Württemberg Bedenken gegen einen solchen Schritt.

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Das Vorhaben Baden-Württembergs, muslimischen Lehrerinnen das Unterrichten mit Kopftuch zu verbieten, gerät ins Wanken. Baden-Württembergs Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck meldete erhebliche Bedenken an.

Ein Landesgesetz, das Lehrer beim äußeren Erscheinungsbild zu politischer und religiöser Neutralität verpflichten würde, träfe die Christen womöglich mehr als die Muslime, sagte sie den „Stuttgarter Nachrichten“. „Man kann nicht das Kopftuch verbieten und das Kreuz am Hals erlauben“, erklärte die FDP-Politikerin. Das Bundesverfassungsgericht verlange die strikte Gleichbehandlung aller Religionen und stelle dieses Gebot über besondere Traditionen einzelner Bundesländer.

„Kopftuch orientiert sich am Fundamentalismus“

Sie befürchte daher, daß ein Landesgesetz „zur Beseitigung aller christlichen Symbole an den Schulen“ führen werde. „Ich will aber nicht, daß unsere Kinder diesen christlichen Bezug nicht mehr haben.“ Sie sei daher gegen ein Gesetz, sollte die Regierung keinen Ausweg aus dem Dilemma finden. Kultusministerin Annette Schavan (CDU) sowie die Regierungsfraktionen von CDU und FDP hatten sich zuvor für ein Kopftuch-Verbot ausgesprochen. Schavan will im Oktober einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen und holt sich dafür auch Rat bei zwei Verfassungsrechtlern.

Im Saarland soll das Tragen von Kopftüchern im öffentlichen Dienst generell verboten werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf werde derzeit vorbereitet, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Peter Hans am Dienstag in Saarbrücken. Auch die bayerische Staatsregierung will möglichst rasch eine gesetzliche Regelung vorbereiten, mit der Lehrerinnen muslimischen Glaubens das Tragen von Kopftüchern im Unterricht verboten wird.

Kultusministerin Hohlmeier (CSU) kündigte am Dienstag an, daß bis zum November Eckpunkte für eine solche Regelung erarbeitet würden. Es müsse ein eindeutiges Verbot von Symbolen geben, die sich gegen die Wertordnung des Grundgesetzes richteten, sagte Hohlmeier nach einer Kabinettssitzung. Das Tragen des Kopftuches orientiere sich am islamischen Fundamentalismus, der ein Verständnis der Gleichberechtigung von Frauen und Männern habe, das dem Grundgesetz widerspreche. Zudem bestimme die Bayerische Verfassung, daß die öffentlichen Volksschulen als christliche Gemeinschaftsschulen zu führen seien.

Das rheinland-pfälzische Kabinett von SPD und FDP beschloß dagegen am Dienstag in Mainz, auf eine gesetzliche Regelung zum Tragen von Kopftüchern für muslimische Frauen in der Schule zu verzichten.

Quelle: mtz./ff./dpa, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 01.10.2003, Nr. 228 / Seite 2
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