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Nach Karlsruher Urteil Zypries: Reform des Unterhaltsrechts wird geändert

15.06.2007 ·  Das Bundesverfassungsgericht hatte die Gleichstellung nichtehelicher Kinder gefordert. Justizministerin Zypries sieht die Koalition zu einer Änderung des Gesetzesvorschlags gezwungen. Die SPD glaubt sich in ihrer Position gestärkt.

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Die geplante Reform des Unterhaltsrechts wird voraussichtlich noch einmal geändert. Das ist, nach Auffassung von Justizministerin Zypries (SPD), eine unumgängliche Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von Ende Mai. Die Ministerin leitete den Fraktionsführungen von Union und SPD am Freitag Änderungsvorschläge zum Unterhaltsgesetz zu, die ihrer Meinung nach zwingend sind.

Wie die Ministerin im Gespräch mit der F.A.Z. sagte, soll der Anspruch auf Betreuungsunterhalt im Regelfall drei Jahre währen und gleichmäßig allen Kinder betreuenden Elternteilen zustehen. Ebenso verwirft die Ministerin die bislang noch im Gesetzentwurf vorgesehene Bevorzugung von Verheirateten und Geschiedenen mit Betreuungsaufgaben gegenüber Nichtverheirateten, die Kinder betreuen. „Diese Unterscheidung hat das Verfassungsgericht verworfen. Es verlangt eine vollständige Gleichstellung, soweit es mittelbar oder unmittelbar um das Wohl des Kindes geht.“

Das Veto aus Karlsruhe

Die Karlsruher Richter hatten in einem Unterhaltsstreitfall am 23. Mai entschieden, dass eine Ungleichbehandlung von Kindern verfassungswidrig sei, die auf dem Familienstand der Eltern beruhe. (Siehe: Unterhalt: Benachteiligung Lediger ist verfassungswidrig) Mit der „nachehelichen Solidarität“ könne ein Unterschied beim Unterhaltsanspruch nicht begründet werden. So darf die Mutter eines unehelichen Kindes nicht kürzere Zeit und nicht weniger Betreuungsunterhalt bekommen als die Mutter eines ehelich geborenen Kindes.

Bisher können Nichtverheiratete in der Regel nur drei Jahre lang Betreuungsunterhalt beanspruchen, Verheiratete oder Geschiedene aber acht und mehr Jahre. Der Gesetzentwurf, auf den sich die Koalition im Frühjahr verständigt hatte, sah eine Annäherung der Ansprüche vor. Zugleich aber hatte die SPD dem Ansinnen der Union nachgeben müssen, die eine Bevorzugung von Verheirateten oder Geschiedenen, die Kinder betreuen, vor nichtverheirateten Elternteilen verlangt hatte.

Die SPD sieht ihre Auffassung gestärkt

Nach Bekanntwerden des Urteils hatte der Rechtsausschuss des Bundestages auf Initiative von Frau Zypries den Gesetzgebungsprozess unterbrochen, um die Folgen des Urteils abschätzen zu können. Die Union hatte aus dem Urteil zunächst keinen Änderungsbedarf ableiten wollen. Sie erklärte vielmehr, dass es ihrer Initiative zu danken war, dass der Gesetzentwurf vor der Verfassungswidrigkeit bewahrt wurde.

Die SPD fühlte sich ihrerseits in ihrer ursprünglichen Haltung bestärkt, wonach eine Bevorzugung von Eheleuten unzeitgemäß sei. Zu den Vorschlägen der Justizministerin muss nun die Union Stellung beziehen. Sie sei sicher, dass sich die Union verfassungsgerichtlichen Entscheidungen nicht widersetzen werde, sagte Frau Zypries.

Ein ausführliches Interview mit der Justizministerin Zypries finden Sie in der Ausgabe der F.A.Z. vom Samstag, 16. Juni 2007.

Quelle: pca. / F.A.Z.
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