24.05.2007 · Die große Koalition hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ihr Vorhaben verschoben, das Unterhaltsrecht zu reformieren. Ursprünglich sollte das Projekt an diesem Freitag im Bundestag verabschiedet werden.
Die ursprünglich für diesen Freitag geplante Verabschiedung des neuen Unterhaltsrechts im Bundestag wird verschoben. Das Parlament hat die Abstimmung nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Vortag von der Tagesordnung genommen. „Wir brauchen noch etwas Zeit, um zu prüfen, ob das Urteil Auswirkungen auf unser Gesetzesvorhaben hat“, sagte der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Andreas Schmidt (CDU), am Donnerstag in Berlin.
Auch die für den Nachmittag vorgesehene Sondersitzung des Rechtsausschusses werde abgesagt. Schmidt rechnete damit, dass sich die Verabschiedung des Gesetzes um einen Monat verzögern werde. „Insgesamt sehe ich die Reform aber nicht in Gefahr.“
Kauder: Entwurf überprüfen
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass Alleinerziehende mit nichtehelichen Kindern beim Unterhalt verfassungswidrig benachteiligt werden und forderte eine Gleichbehandlung mit Geschiedenen. Es verwarf die derzeitigen Regelungen, laut denen Geschiedene sich länger ausschließlich um ihr Kind kümmern können als Nicht-Verheiratete. Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete den Gesetzgeber, den Betreuungsunterhalt bis Ende 2008 neu zu regeln. Bis dahin dürfen die bestehenden Regelungen weiter angewendet werden. (Siehe auch: Unterhalt: Benachteiligung Lediger ist verfassungswidrig)
Der Vorsitzende der Unions-Fraktion Volker Kauder (CDU) sagte am Donnerstag, es müsse nun geprüft werden, ob die im Gesetzentwurf vorgesehene Besserstellung von geschiedenen Frauen gegenüber nicht verheirateten Frauen beim Unterhalt zulässig sei. Dazu erwarte man Vorschläge aus dem Justiz- und Innenministerium.
Zypries: Nichts überstürzen
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) warnte im Deutschlandfunk vor übereilten Beschlüssen zum Unterhaltsrecht. Sie rate, sich drei oder vier Wochen Zeit für Neuformulierungen zu nehmen.
Nach dem Urteil erwartet Frau Zypries, dass nun auch geschiedene Frauen nur für eine kürzere Zeit Betreuungsunterhalt bekommen. Die Ansprüche von nichtehelichen und geschiedenen Müttern, die Kinder betreuen, müssten gleichgestellt werden, sagte die Ministerin.