Dass Peter Gauweiler aufgeben würde, hatte wohl niemand geglaubt. Mit einem fast triumphalen Lächeln nahm der CSU-Politiker am Mittwoch das Urteil des Bundesverfassungsgericht entgegen. Zwar wurde seine Klage gegen den ESM abgewiesen. Aber das Lächeln nahm voraus, was er später zu Protokoll gab: „Wir machen weiter.“ Doch wie?
Auf den ersten Blick schien es, als seien die Möglichkeiten der Rettungsskeptiker nun erschöpft. Das Gericht hatte der Regierung bestätigt, dass auch ein permanenter Schirm verfassungsmäßig ist, solange die Haftungssumme begrenzt bleibt. Und für die unbegrenzte Rettung hatte sich in der Woche zuvor die Europäische Zentralbank zuständig erklärt. Angela Merkel, so Gauweiler, sei jetzt „im rettungspolitischen Schlaraffenland“.
Tags zuvor hatte das Gericht schon Gauweilers Eilantrag zurückgewiesen, wegen der Zentralbank die ESM-Entscheidung zu vertagen. Das war vielleicht die wichtigere Entscheidung. Denn mit der Ankündigung der EZB, Staatsanleihen notfalls in unbegrenztem Maß aufzukaufen, ist der ESM zum Nebenkriegsschauplatz geworden. Die weitreichenderen Entscheidungen werden künftig in Frankfurt getroffen.
Schallende Ohrfeige für Mario Draghi
Und so wird die Auseinandersetzung fortan darum gehen, ob die EZB das darf oder nicht. „Dass die EZB Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt als Instrument der Geldpolitik kaufen und verkaufen darf, ist in Artikel 18 unseres Statuts klar geregelt“, meint der deutsche Vertreter im EZB-Rat, Jörg Asmussen. Aber im Karlsruher Urteil gab es zwei Sätze, die aufhorchen ließen: Der ESM, heißt es da, dürfe nicht zum „Vehikel einer verfassungswidrigen Staatsfinanzierung durch die EZB“ werden. Und: Der Erwerb von Staatsanleihen am Sekundärmarkt durch die EZB sei untersagt. Das klang nach einer schallenden Ohrfeige für EZB-Präsident Mario Draghi. Es sind Sätze, die der Bundesregierung noch einige Schwierigkeiten bereiten können.
Denn Karlsruhe hat angekündigt, sich im Hauptsacheverfahren noch einmal mit der Frage zu beschäftigen, was die EZB im Rahmen ihres Mandats tun darf. Das sorgt in Berlin durchaus für Nervosität. In einer Sondersitzung des Haushaltsausschusses wurde am Donnerstagmorgen darüber beraten, wie es mit Gauweilers Vorstoß gegen die Europäische Zentralbank weitergehen könnte. In der Unionsfraktion ist die Auffassung zu hören, Karlsruhe könne Gauweilers Antrag entweder nur ablehnen oder an den Europäischen Gerichtshof weiterleiten. Denn eigentlich sei das Bundesverfassungsgericht für die EZB gar nicht zuständig.
Die Bundesregierung könnte das Verfassungsgericht schwer ignorieren.
Andererseits könnte die Bundesregierung, sollten die Richter befinden, dass die EZB rechtswidrig handelt, das schwerlich ignorieren. Zuständig für eine Prüfung wäre dann der Europäische Gerichtshof. Dass Karlsruhe den anruft, hält man in Regierungskreisen jedoch für äußerst unwahrscheinlich. Denn damit würden die selbstbewussten deutschen Richter Straßburg de facto als höhere Instanz anerkennen. Gauweiler sieht deshalb die Bundesregierung in der Pflicht: Es sei jetzt an der Regierung, „den Rechtsverstoß der EZB durch eine Nichtigkeitsklage beim EuGH feststellen zu lassen“.
Die Regierung hat sich aber schon festgelegt: Was Draghi will, ist rechtens. „Wir empfinden das als Unterstützung unseres Kurses“, sagte die Kanzlerin in dieser Woche vor dem Bundestag. Finanzminister Wolfgang Schäuble hielt es allerdings für notwendig, eine Warnung in Richtung Frankfurt auszusenden. Sollte die EZB Staatsfinanzierung durch die Notenpresse machen, „müsste man in der Tat dagegen klagen“, so Schäuble. Er beeilte sich jedoch hinzuzufügen, er sei überzeugt, „dass die EZB diese Linie nicht überschritten hat, und dass sie sie nicht überschreiten wird“.
Welche Rolle spielen die Sekundärmarkt-Käufe?
Die Sekundärmarktkäufe sind, so heißt es im Finanzministerium, keine Staatsfinanzierung, weil sie geldpolitisch motiviert seien. Sie zielten darauf, die Zinsen für die betroffenen Staaten zu senken. Gauweiler hält das für unerheblich. „Eine glatte Lüge“ nennt er die behauptete subjektive Motivation der EZB, die Maßnahme sei nur geldpolitisch gedacht und würde gar nicht auf die Finanzierung von klammen Staaten zielen. „Es geht um den objektiven, klar feststellbaren Tatbestand, und der ist eindeutig“, so Gauweiler.
Es gibt noch eine zweite Linie, die manchem in Berlin Sorgen bereitet: Um Kritikern wie Bundesbankpräsident Jens Weidmann entgegenzukommen, hatte Draghi den unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen mit der Bedingung versehen, dass nur Länder in die Gunst solcher Ankäufe kommen könnten, die vorher zumindest unter den Rettungsschirm geschlüpft seien. Nur Länder, die sparen, werden unterstützt, sollte die Botschaft lauten. „Denn wir haben die Erfahrung gemacht, dass unsere geldpolitisch motivierten Maßnahmen zu verpuffen drohen, wenn Mitgliedstaaten daraufhin in ihren Reformbemühungen nachlassen“, so Asmussen.
„Gedankenaustausch“ mit dem EZB-Präsidenten
„Für mich persönlich ist diese Konditionalität zwingend.“ Dadurch ist es etwa momentan ausgeschlossen, dass Spanien oder Italien Mittel auf der Grundlage des jüngsten EZB-Beschlusses bekommen. Aber nicht alle Mitglieder im Rat der EZB halten die Konditionalität für so zwingend wie der deutsche Vertreter. Nicht wenige meinen, dass eine Bazooka, die nur unter bestimmten Bedingungen hervorgeholt wird, keine wirkliche Bazooka sei.
Wie ernst es Draghi mit den Bedingungen meint, wird deshalb im Bundestag sogar unter den Befürwortern von Angela Merkels Rettungskurs kritisch beäugt. Es ist Unsicherheit zu spüren. Norbert Barthle, der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, sagt, er glaube Draghi „zunächst mal“, dass ein Land nur Geld von der EZB bekomme, wenn es unter den Schirm gehe. Doch könne er am Ende „nur hoffen“, dass die EZB sich an die so gefasste Voraussetzung halte. Würde man der EZB das nicht glauben, müsste die Bundesregierung sie vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.
Um die Bedenken der Abgeordneten zu zerstreuen, hat Draghi eine vertrauensbildende Maßnahme vorgeschlagen: eine Rede vor dem Bundestag. Wirklich gut kam diese Idee nicht an. Schließlich ist es eine besondere Ehre, vor dem Bundestag zu reden. Dass man sich dazu selbst einlädt, ist eigentlich nicht üblich. Die Unionsfraktion jedenfalls will Draghi nicht die ganz große Bühne geben. Sie ließ durch einen Sprecher mitteilen, dass eine Rede vor dem Plenum „nicht angezeigt“ sei. Schließlich könnte sie leicht dahingehend missverstanden werden, „dass die Zentralbank in eine Abhängigkeit von der Politik rückt“. Stattdessen ist ein „Gedankenaustausch“ mit dem EZB-Präsidenten im Haushaltsausschuss geplant. Ein jubelnder Empfang sieht anders aus.
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