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Nach dem Urteil zum Rettungsfonds ESM Die Kanzlerin im Schlaraffenland

 ·  Die Bestätigung des Rettungsfonds ist zwar ein wichtiger Etappensieg für Angela Merkel. Doch das Urteil von Karlsruhe birgt Fallstricke.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (21)

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Jens Darup
Jens Darup (luxlynx) - 17.09.2012 15:39 Uhr

Eine Europäische Verfassung ..

.. ist meines Wissens nie von den europäischen Völkern beschlossen worden; so wie eine Deutsche Verfassung vom Deutschen Volk im Rahmen einer Nationalversammlung erstmals und letztmalig 1919 beschlossen worden ist. Darin liegt meiner Meinung nach ein wesentlicher Mangel im vereinten Deutschland und in Europa. Deshalb wirkt das Europäische Gefüge so konstruiert. Die Völker werden offensichtlich nicht gefragt. - Nebenbei bemerkt entstand die Deutsche Verfassung 1919 unter Federführung des genialen Hugo Preuss. Solche Leute fehlen leider heute.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 18.09.2012 19:45 Uhr
Jens Darup
Jens Darup (luxlynx) - 18.09.2012 19:45 Uhr

Die Weimarer Verfassung ..

.. gewährleistete u.a. die Gewerbe- und Handelsfreiheit und den Schutz des Eigentums. - Hugo Preuss war vom Rat der Volksbeauftragten mit der Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfes beauftragt worden. Die Nationalversammlung hatte diesen Entwurf angenommen. - Ich meine, es ist legitim für ein Staatsvolk (natürlich über Representanten) sich eine Verfassung zu geben, die den Zeitgeist widerspiegelt. Nach den gigantischen Umwälzungen, die sich in den letzten Jahrzehnten vollzogen haben (Deutsche Wiedervereinigung, Europäische Einigung, wirtschalftiche und finanzielle Globalisierung), hat es keine grundlegenden Anpassung der Verfassungen gegeben. Ein konkretes Beispiel ist die eindeutige Kompetenzzuweisung an die EZB. Wie ist die Stellung eines Deutschen Staates in und gegenüber der EU und der NATO? Ich meine, dass Art. 23 und 24 GG nicht ausreichen. Dieser Staat sollte sich aufgrund einer breiten Diskussion eine zeitgemässe Konstitution geben.

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Thomas Berger
Thomas Berger (tberger) - 18.09.2012 18:20 Uhr

Ich kenne das Argument...

...aber ist das wirklich so ein großer Unterschied, ob man ankreuzt "Soll mich im Bundestag vertreten" oder "soll mich auf einer verfassungsgebenden Versammlung vertreten"? Die Nähe zum Beschlussergebnis ist die gleiche.
Zu Preuß weiß ich zu wenig, als dass ich zu seinen Leistungen etwas sagen könnte. Aber, wenn er die WRV geschrieben hat, bestreite ich das "genial" hiermit mit Nichtwissen... :-)

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Gerhard Grell

Das formaljusitische Geplapper ...

... ist von der Realität längst überrollt! Was scheren sich Draghi, Asmussen, Junkers, Merkel etc. um Rechtslage oder Formalitäten? Die Gelddruckwelle ist nicht mehr zu stoppen. (Das BVG hat sich nebenbei als überflüssig erwiesen.)

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Thomas Berger
Thomas Berger (tberger) - 17.09.2012 09:30 Uhr

Das Thema ist schwierig... II

2.) zum Inhaltlichen:
Die europäischen Verträge verbieten Staatsfinanzierung.
Es ist nicht zutreffend, dass diese als Verträge per se "weniger" seien als das Grundgesetz; die europäischen Verträge sind genauso die Verfassung Europas wie das Grundgesetz die Verfassung der BRD ist.
Staatsfinanzierung im Sinne der Verträge meint zunächst nur, dass die EZB Anleihen nicht direkt von den Staaten kaufen darf, d.h. Staaten keinen Kredit geben darf. Was aber nun geschieht, ist, dass z.B. Goldman Sachs griechische Anleihen kauft, und diese dann zehn Minuten später (mit einem geringen Aufschlag) an die EZB weiterverkauft (sog. Sekundärmarkt). Damit hat die EZB eine (riskante) Forderung gegen Griechenland, aber keinen Kredit an Griechenland gegeben.
Das ist nach Auffassung der EZB zulässig, weil es etwas völlig anderes ist. Meine Ansicht? Wenn das etwas völlig anderes ist, kann sich Draghi eigentlich nicht darüber beklagen, als "Schwerverbecher" bezeichnet zu werden. Ist ja kein Verb*r*echer.

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Thomas Berger
Thomas Berger (tberger) - 17.09.2012 09:24 Uhr

Das Thema ist schwierig...

...aber die Kommentare sind - wenn auch richtig - teils doch zu platt.
Eine kurze Erklärung als Handreichung:
1.) Zuständigkeit:
Zuständig für Akte der EZB ist in der Tat der EuGH. Aber: das BVerfG hat in den "Solange..."-Urteilen die sog. "Brückenhäuschen-Theorie" aufgestellt:
Das Europarecht kommt über die Brücke des deutschen Verfassungsrechts in das deutsche Recht. Das BVerfG prüft die einzelnen Akte des Europarechts nicht auf ihre Verfassungsgemäßheit, *solange* auf europäischer Ebene ein hinreichender Rechtsschutz besteht. Wenn ein entsprechender Rechtschutz nicht mehr besteht, sperrt das BVerfG die Brücke, über die das Europarecht in das deutsche Recht kommt, weil diese Brücke nicht mehr deutschem Verfassungsrecht entspricht.
Wenn das BVerfG nicht eine so politisierte Instanz wäre, dann wäre der Anleihenkauf der EZB ein potentieller Anlass, dies zu tun. Warum? Dazu sogleich...

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Jens Darup
Jens Darup (luxlynx) - 16.09.2012 20:11 Uhr

Nur weil die EZB Staatsanleihen am 'Sekundärmarkt' kauft, ..

.. sei das keine Staatsfinanzierung?

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Jens Darup
Jens Darup (luxlynx) - 16.09.2012 20:08 Uhr

Wenn das BVerfG nicht für die EZB zuständig sein sollte, ..

.. wäre es der Deutsche Steuerzahler eigentlich auch nicht.

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günther reichert

Das nichtfunktionierende Trennbankensystem erfährt e neue Variation d Machtanhäufung ohne Kontrolle

"Die Sekundärmarktkäufe sind, so heißt es im Finanzministerium, keine Staatsfinanzierung, weil sie geldpolitisch motiviert seien. Sie zielten darauf, die Zinsen für die betroffenen Staaten zu senken. Gauweiler hält das für unerheblich. „Eine glatte Lüge“ nennt er die behauptete subjektive Motivation der EZB, die Maßnahme sei nur geldpolitisch gedacht und würde gar nicht auf die Finanzierung von klammen Staaten zielen".

Draghi macht genau,das Machtmenschen schon überall machen.Das nennt man widerrechtliche Übergriffe aus Machtanhäufung,Funktionsanhäufung.
Andere Beispiele aus d tägl Leben oder Wirtschaftsleben:Die Macht-.Funktionsanhäufung bei Bankern in Großbanken,zum Schaden des Kundens;bei Rechtsanwälten,die als bestellte Betreuer Steuerberater,Personenbetreuer,Testamentsvollstrecker-selbst erzwungen in einer Person sind-die betreute Person i Beispiel starb eines seltsamen Todes,also auch zum Schaden d Kunden;bei Vorstandsvorsitzenden u Aufsichtsräten,die wie"1"Person wirken usf.

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Karl-Heinz Drux
Karl-Heinz Drux (khd54) - 16.09.2012 17:49 Uhr

Klares Indiz für Staatsfinanzierungi

Ein wichtiger Aspekt zur Beurteilung, ob die EZB mit dem unbegrenzten Aufkauf von Staatsanleihen einzelner Länder Geldpolitik durchsetzt, fehlt in dem Artikel. Es ist nicht unerheblich, dass diese Massnahme nur einzelne EURO Staaten betrifft. In diesem Fall lässt sich keine Geldpolitik in einem Währungsraum durchsetzen, die Geldpolitik aller Notenbanken in grossen Währungsräumen wie die BoJ oder die FED ist immer so ausgerichtet, dass sie auf den gesamten Währungsraum wirkt, nicht auf einzelne Regionen des Währungsraums. Das belegen auch alle anderen geldpolitischen Massnahmen der EZB, die bis dato erfolgt sind. Mit der Konditionalität, an die die Anleihenkäufe gebunden sind, hat sie sich obendrein ein Eigentor geschossen. Solche geldpolitischen Massnahmen hat es weltweit noch nie gegeben und wird es auch nicht in Zukunft geben.

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Rolf-Dirk Maehler

Der Artikel unterstellt einige Dinge, die vermutlich nicht so ganz richtig sind. Verträge sind noch

... keine Gesetze. Zunächst einmal muß festgehalten werden, daß das BVerfG die höchste Instanz ist auch höher als der EuGH, weil letzterer auf keiner Verfassung fußt. Karlsruhe kann also über alles urteilen, auch die EZB, wenn deren Verhalten gegen deutsche Grundrechte verstösst, oder auch gegen Urteile und Rechtseinschränkungen des BVerfG selbst. Bei dem Towubahohu was die europäischen Politiker angerichtet haben und was man nur mit einem "sowohl als auch" bezeichnen kann, können weder das europäische Parlament (ohne Verfassungsauftrag) noch die Kommission (ohne Wahlmandat) Gesetze beschließen, auf deren Basis ein EuGH urteilen könnte. Und tatsächlich behalten sich nahezu alle nationalen Parlamente die letzte Entscheidung vor. Und sowohl Frau Merkel als auch Herr Schäuble und andere sollten sich vorsehen, nicht den gleichen Fehler zu machen wie viele Vorgängerregierungen, nämlich Wünsche und Emotionen mit der Realität zu verwechseln. Europa sind bisher viele Versäumnisse.

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Elisabeth Dreier

Die Menschen müssen Verantwortung übernehmen, sich also gegen den Euro einsetzen.

Momentan haben Menschen wie P. Gauweiler einen schweren Stand. A. Merkel und W. Schäuble betreiben eine allglatte Politik, die jede Möglichkeit nutzt Negatives als Positives zu präsentieren, abzulenken und die Medien zu beeinflussen um sich gut zu präsentieren. Und die Menschen wissen um mögliche Folgen beim Verlust des Euro, wie der Einbruch der Wirtschaft, Vermögensverluste da der Euro sofort an Wert verliert, aber kaum das Ausmaß, sie haben also riesige Angst vor den Folgen. Daher protestieren noch nicht ausreichend Menschen auf den Straßen gegen den Euro, sie bleiben bei der bequemeren Lösung. Auch wenn Kritiker sagen, dass eine Transferunion über die Zeit wesentlich teurer wird. Und es wird teurer werden, der Euro birgt die Gefahr auch Staaten wie Deutschland und die Niederlande auf das Niveau von Spanien, Italien zu bringen. Es muss den Menschen erst im täglichen Leben weh tun um genügend zu mobilisieren. Auch 17. Juni 1953 haben die Menschen protestiert, weil es richtig weh tat.

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vera schmidt
vera schmidt (vera-s) - 16.09.2012 15:59 Uhr

klar...

und wenn das alles mal in ein paar jahren schlagend wird und auch die letzten zahlungsfähigen staaten im schuldensumpf untergegangen ist, wird die große euro-retterin vermutlich ihre polit-pension kassieren und niemals zur rechenschaft gezogen werden...

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hubert humperdink

EuGH

Der EuGH steht in Luxemburg und nicht in Straßburg ihr Genies.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 16.09.2012 16:28 Uhr
Konrad Vogeler

Nicht in Luxemburg,

in Karlsruhe muss die Klage eingehen.

Die Bundesregierung akzeptiert und betreibt wissentlich den Bruch der durch den Bundstag bestätigten europäischen Verträge.
Das ist eine klare Missachtung des Bundestages und damit ein Verfassungsbruch.

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Jens Frisch
Jens Frisch (frischer) - 16.09.2012 15:14 Uhr

Wieso?

"Die Bundesregierung könnte das Verfassungsgericht schwer ignorieren."

Wieso denn? Herr Schäuble hat uns doch schon gesagt, wie er das Urteil verstanden hat: "JA" - das "aber" lässt er dabei unter den Tisch fallen.

Man denke nur an das Wahlgesetz, dass diese Regierung gegen den Willen der Opposition durchgesetzt hat, nur um m Ende erneut von Karlsruhe zurück gepfiffen zu werden - und das nach drei Jahren!

Leider kann das BVerG keine Haftstrafen verhängen: So einige unserer Volksvertreter säßen bereits seit Jahren ein.

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Konrad Vogeler

Gedankenaustausch

Stattdessen ist ein „Gedankenaustausch“ mit dem EZB-Präsidenten im Haushaltsausschuss geplant.

So arrogant wie die Brüsseler Behörden und Draghi insbesondere daher kommen, kann mit "Gedankenaustausch" nur folgendes gemeint sein:
Die Abgeordneten des DBT gehen mit ihren Gedanken in dieses Gespräch rein und kommen mit den Gedanken von Draghi wieder raus.

Dem arroganten Machtgehabe der europäischen Fürsten ist nur durch buchstabengetreues Vorlesen der europäischen Verträge und anschliessendes Klagen auf Einhalten zu begegnen.

Wer das nicht will, muss diese Verträge VORHER ändern. Dazu gehören Verhandlungen und Mehrheiten.
Alles andere ist ein von dieses Fürsten besetzter rechtsfreier Raum, wie wir ihn in China, Russland und Afrika gewöhnt sind.

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Felix Hohenlohe
Felix Hohenlohe (Csense) - 16.09.2012 15:06 Uhr

Das Motto unserer Regierung ist

Nicht das Erreichte zählt sondern das Erzählte reicht.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 16.09.2012 19:10 Uhr
Helga Zießler

Das ist doch ein alter Hut, Herr Storm

Ganz besonders unsere derzeitige Regierung, vor allem repräsentiert durch das Gespann Merkel-Schäuble, hat es seit Jahren darauf angelegt, die Bürger im Unklaren zu lassen. Allzu lange waren die Bürger es zufrieden. Wenn die sogenannte Kanzlerin sagte "Das ist alternativlos. Basta!", dann genügte es. Allmählich kapieren es aber immer mehr, dass die "gefährliche Wohlstandseuphorie" trügerisches Eis ist, das sehr bald brechen wird. Es ist zu hoffen, dass die "Herr"schaften es nicht bis zur BTW in einem Jahr durchhalten werden mit der Volksverdummung. Spätestens, wenn das Geld schmilzt wie Butter an der Sonne, ist es so weit. Dann ist Schluß mit dem blinden Vertrauen, dann kriegen "die da oben" die Quittung. HOFFENTLICH!!

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Gerhard Storm

Damit Regierungsmotto zieht, wird der wg. Wohlstands schlafmützige dt. Bürger eingelullt

Ihr Wortspiel gefällt mir, Herr Felix Hohenlohe. Ich ergänze, dass die dt. Bürger katastrophal nicht od. falsch über die Risiken der Schuldenkrise informiert wu/erden.

Der unfähige Schäuble, dessen Versagen die Deutschen noch viel Geld kosten wird, hat - völlig am Holzweg - davon gesprochen, man sei "auf gutem Wege", von der Kanzlerin übrigens verantwortungslos nachgeplappert.

Kein Wunder, dass sich die Deutschen - gegenwärtig noch in gefährlicher Wohlstandseuphorie - immer noch blind auf Merkel u. ihren unfähigen Fin.minister vertrauen.

Sie haben noch nicht gemerkt, dass Merkel mit ihrem Finanzminister mit wunderbarer Wechselakrobatik ins draghische Lager eingedrungen ist u. dort unter den anderen Vasallan gerne geduldet ist. Besonders freu Draghi der Gelübdebruch der Pfarrerstochter.

Schäuble sieht nun plötzlich die regelwidrigen Aktionen des selbsternannten Anleihekaufkönigs u. seiner Hausbank für Sorglosländer mit verklärtem Blick als erlaubt an.

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moses pace
moses pace (astroloop) - 16.09.2012 14:54 Uhr

Bitte, bitte erklären

Hohe Zinsen = hohes Risiko, entsprechend mangelnde Nachfrage

Ein Staat kann sich nicht mehr aus eigener Kraft refinanzieren. Weil die Nachfrage wegen hohem Risiko zu gering ist.

Es schlüpft unter den Rettungsschirm. Auflage von Reformen = Bestätigung, dass das Misstrauen des Marktes richtig ist = höhere Zinsen gerechtfertigt

Wegen den höheren Zinsen muss EZB die Papiere aufkaufen = Bestätigung, Anleihen sind Schrottpapiere, Misstrauen gerechtfertigt = höhere Zinsen gerechtfertigt

Wie soll das nochmal helfen?

Ausgabe neuer Papiere, finden so ja nur Abnehmer am Markt, wenn sichergestellt ist, sie gewinnbringend an die EZB zu verscherbeln.

Das soll keine Staatenfinanzierung sein?

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Jahrgang 1963, Leiter des Büros der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung in Berlin.

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