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Sonntag, 12. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Nach dem Urteil Wahlmaschinen auf den Schrott?

03.03.2009 ·  Nachdem das Bundesverfassungsgericht alle derzeit hierzulande eingesetzten Wahlmaschinen verboten hat, überlegen die Kommunen, wie sie ihre Investitionen noch retten können. Nachrüsten, verkaufen, verschrotten - es drohen hohe Verluste.

Von Stefan Tomik
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Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Wahlmaschinen bringt zahlreiche Kommunen in Schwierigkeiten: Die von ihnen für viel Geld angeschafften Geräte können weder bei der Europawahl im Juni noch bei der Bundestagswahl im September eingesetzt werden. Und es ist unklar, ob sie überhaupt nachgerüstet werden können, um die Anforderungen zu erfüllen, die das Gericht in seinem Grundsatzurteil aufstellte: Dass wesentliche Schritte der Wahl wie Stimmabgabe und -auszählung „ohne nähere computertechnische Kenntnisse“ nachvollziehbar sind.

Möglicherweise haben die Kommunen viel Geld in den Sand gesetzt und müssen ihre Maschinen mit Verlusten wieder verkaufen oder sogar verschrotten. Keine einzige Wahlmaschine in Deutschland erfüllt derzeit die Auflagen des Gerichts. Betroffen sind Kommunen in Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.

In Köln, wo man einst 600 Wahlmaschinen für einen Wert von damals 3,76 Millionen Mark anschaffte, wird dennoch Zweckoptimismus verbreitet. Das Urteil sei „kein Weltuntergang“, sagt Hubertus Tempski, stellvertretender Leiter des Ordnungsamts. „Die Maschinen sind noch nicht tot.“ Nun wolle man mit dem Hersteller sprechen, um zu sehen, ob die Geräte nachgerüstet werden können und was das koste.

„Ein Weiter so wird es nicht geben“

Die niederländische Firma Nedap ist der einzige Hersteller, dessen Wahlmaschinen bislang in Deutschland zugelassen waren. Die Geräte vom Typ „ESD1“ und „ESD2“ wurden unter anderem in Köln, Cottbus, Dortmund und Koblenz eingesetzt. Sie sind in einem Koffer untergebracht, der zu einer Wahlkabine aufgeklappt werden kann. Die abgegebenen Stimmen werden in einem Speichermodul abgelegt und am Ende des Wahltages elektronisch ausgewertet. Die einzelnen Wahlgeräte können aber keine Stimmzettel drucken, die später von Hand nachgezählt werden könnten. Darin sehen mache nun eine Möglichkeit, die Geräte nachzurüsten. „Eine Schnittstelle für einen Druckmechanismus ist vorhanden“, sagt Tempski.

Doch eine parallele Wahl auf Papier und an der Maschine wirft neue Fragen auf: „Man müsste festlegen, welches Ergebnis verbindlich sein soll, wenn die Zählungen voneinander abweichen“, sagt Dieter Richter, der bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für die Zulassung von Wahlmaschinen zuständig ist. „Wenn der Papierzettel Vorrang hat, müssten Sie trotzdem per Hand auszählen, und dann bringt die Maschine nichts. Dass aber das elektronische Gerät Vorrang bekommt vor den Stimmzetteln, wäre wohl nicht akzeptabel.“ Deshalb hält Richter eine bloße Ergänzung des Systems um einen Drucker für unmöglich. In Frage käme dagegen, nach wie vor mit Stift und Zettel zu wählen, für die Auszählung aber auf Scanner zurückzugreifen. Doch dafür wären die alten Geräte nicht zu gebrauchen, es müsste ganz neue Technik angeschafft werden. „Ein Weiter so wird es nicht geben.“

Auch in Hessen muss man sich auf die neue Situation einstellen. Nur ungern verzichtet etwa der Wahlleiter der Stadt Langen, Bernhard Emrich, auf den Einsatz der Maschinen. Vor allem bei den Kommunalwahlen, bei denen kumuliert und panaschiert werden kann, seien sie sehr hilfreich gewesen. Zudem werde es von Jahr zu Jahr schwieriger, noch genügend kompetente und motivierte Wahlhelfer zu finden, sagt Emrich. Deshalb hatte Langen für die Bundestagswahl 2005 einst 20 Wahlmaschinen für 100.000 Euro angeschafft. Dass die Firma Nedap die Geräte zurücknehmen könnte, damit rechnet Emrich nicht. Stattdessen überlegt er schon, ob sie nicht woanders verwendet werden könnten, „zum Beispiel bei Vorstandswahlen oder Marktbefragungen“.

Hersteller: „Kein Gesprächsbedarf“

Die Firma „HSG Wahlsysteme GmbH“, die die Geräte in Deutschland vertreibt und wartet, hüllt sich indes in Schweigen. Am Tag, an dem das Bundesverfassungsgericht den Einsatz all ihrer Wahlmaschinen hierzulande verbot, sieht man am Firmensitz in Werne „keinen Gesprächsbedarf“. Auf der Homepage des Unternehmens brüstet man sich noch immer damit, dass derzeit in den Niederlanden in mehr als 400 Gemeinden, also mehr als 90 Prozent des Landes, „Wahlgeräte und Software von Nedap/Groenedaal mit großem Erfolg eingesetzt“ würden. Tatsächlich werden die Wahlmaschinen in Holland seit 2007 nicht mehr verwendet und sind seit Mai 2008 sogar verboten.

Nach der Entscheidung in Karlsruhe ist Frankreich das einzige europäische Land, das die Nedap-Geräte noch einsetzt. Auch deshalb scheint es unwahrscheinlich, dass sich für ausgesonderte deutsche Wahlmaschinen irgendwo ein neuer großer Markt auftut. Um sie woanders einzusetzen, müsste die Software, die auf ein ganz bestimmtes Wahlrecht zugeschnitten ist, zudem neu programmiert werden. In der Nedap-Zentrale in Groenlo zeigt man sich aber zuversichtlich, dass das möglich sei. Schließlich seien auch für Amerika schon Wahlsysteme produziert worden, die dort zum Einsatz kommen könnten. Allerdings sähen die Amerikaner die europäischen Geräte mit Misstrauen - und wollten lieber einheimische Maschinen kaufen.

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