03.07.2011 · Nach mehreren Fällen von aus dem Ruder gelaufenen Facebook-Partys fordern nun die Innenminister einiger Bundesländer ein rigoroses Vorgehen der Behörden.
Nach wiederholten Ausschreitungen bei Partys, die über das soziale Netzwerk Facebook organisiert wurden, haben Innenminister aus mehreren Bundesländern ein Verbot dieser Masseneinladungen gefordert. „Wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird, müssen Facebook-Partys im Vorweg verboten werden“, sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) der Zeitung „Welt am Sonntag“. Seien solche Massenaufläufe bereits im Gang, müssten sie mit Platzverweisen aufgelöst werden.
Anfang Juni hatte eine Jugendliche in Hamburg versehentlich ihre Party zum 16. Geburtstag über das Onlinenetzwerk Facebook öffentlich angekündigt. Daraufhin kamen 1600 ungebetene Gäste. 100 Polizisten waren im Einsatz. Elf Feiernde wurden wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstands gegen die Polizei vorübergehend festgenommen. Am Pfingstwochenende löste die Polizei in mehreren Städten Facebook-Partys auf. Kurz darauf wurden in Wuppertal bei einer spontanen Feier mit 800 Teilnehmern 41 junge Leute vorübergehend in Gewahrsam genommen. Es gab 16 Verletzte.
Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) sagte, wenn es im Vorfeld einer angekündigten Facebook-Party konkrete Hinweise auf eine Gefahr für Teilnehmer oder unbeteiligte Dritte gebe, müsse die Veranstaltung von den kommunalen Ordnungsbehörden untersagt werden. Seinen Kindern rate er, nicht zu einer anonymen Massenveranstaltung zu gehen. „Da weiß man nie, wer kommt.“ Facebook-Partys mit einem überschaubaren Kreis von Eingeladenen seien hingegen „Bestandteil der Jugendkultur“.
Schünemann forderte, die Länder müssten die geltenden Gesetze „konsequent“ anwenden und zugleich ihre Aufklärungsarbeit bei Jugendlichen und Eltern verbessern. Nötig sei ein „Internet-Führerschein“ in den Schulen, um über die Gefahren von Facebook aufzuklären.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) warnte, dass aus einer harmlosen Geburtstagseinladung schnell ein „massives Sicherheitsproblem“ mit unabsehbaren Folgen werden könne. Für den Einladenden entstünden manchmal „immense Kosten“, weil das Ziel solcher „Partygäste“ oft nur Randale und Zerstörung sei. „Wird wegen Straftaten ermittelt, muss der Verursacher womöglich auch die Kosten des Polizeieinsatzes zahlen“, sagte Herrmann. In der Regel tut dies allerdings der Steuerzahler.
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