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Mordfall Buback Die Akte von Verena Becker bleibt gesperrt

09.09.2009 ·  Bundesinnenminister Schäuble hat es abgelehnt, den Sperrvermerk auf der Verfassungsschutzakte der früheren RAF-Terroristin Verena Becker aufzuheben. Dies hatte die Bundesanwaltschaft für ihre Ermittlungen im Mordfall Buback beantragt. Dies sei „bedrückend und auch verwunderlich“, sagt Michael Buback.

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Bundesinnenminister Schäuble (CDU) hat es abgelehnt, den Sperrvermerk auf der Verfassungsschutzakte der früheren RAF-Terroristin Verena Becker aufzuheben. Wie das Innenministerium am Dienstag mitteilte, entschied der Minister zwar, der Generalbundesanwaltschaft die erbetenen Akten zu übersenden und diese alle für das Ermittlungsverfahren relevanten Unterlagen des Bundesamtes für Verfassungsschutz einsehen zu lassen. Die abgegebene Sperrerklärung bleibe aber bestehen.

Schäuble teilte mit, „bei Konkretisierung des Ersuchens der Generalbundesanwaltschaft“ sei er gegebenenfalls zu einer abermaligen Prüfung bereit. Das bedeutet, dass die Bundesanwaltschaft zwar prüfen darf, ob sich neue Ansätze für die laufenden Ermittlungen der kürzlich verhafteten Frau Becker gewonnen werden können. Diese dürften aber vor Gericht nicht verwertet werden. Frau Becker, die sich 1981 dem Verfassungsschutz anvertraut hatte, war Ende August wegen dringendem Verdacht, 1977 an der Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback beteiligt gewesen zu sein, verhaftet worden.

Buback-Sohn: „Bedrückend und auch verwunderlich“

Der Sohn des damals Ermordeten, Michael Buback, hat die Entscheidung Schäubles kritisiert. „Es ist bedrückend und auch verwunderlich, dass die Akten gesperrt bleiben, weil es sich um Akten handelt, die der Bundesanwaltschaft schon vor 27 Jahren vollständig übergeben worden sind“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwochausgabe). Andererseits erwarte er sich von den Unterlagen keine Informationen über das Tatgeschehen. Sie könnten allerdings Aufschluss geben über „die Art der Zusammenarbeit Verena Beckers mit dem Verfassungsschutz und deren Dauer“.

Buback bleibt dabei, „dass es für die Tatbeteiligung von Frau Becker erhebliche Anhaltspunkte“ gebe. „Die Bundesanwaltschaft wird für den Haftbefehl ihre Gründe haben.“ Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ gehen Sicherheitsexperten davon aus, dass die Akten nicht freigegeben werden, weil sich aus deren Veröffentlichung Risiken für Beckers Leben oder das anderer ehemaliger RAF-Mitglieder ergeben könnten. Nur so, heißt es in den Kreisen, sei deren fortgesetzte Sperrung überhaupt zu erklären.

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