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Mordfall Buback Bosbach fordert Schäuble zur Freigabe von Akten auf

30.08.2009 ·  Hinterbliebene des ermordeten Generalbundesanwalts Buback und Politiker von CDU und FDP haben Bundesinnenminister Schäuble aufgefordert, den Strafverfolgungsbehörden nicht länger Akten des Verfassungsschutzes vorzuenthalten.

Von Peter Carstens, Berlin
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Hinterbliebene des ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback und Politiker von CDU und FDP haben Bundesinnenminister Schäuble (CDU) aufgefordert, den Strafverfolgungsbehörden nicht länger Akten des Verfassungsschutzes vorzuenthalten. Die vom Innenminister 2008 gesperrten Akten könnten Aufschluss über die Ermordung Bubacks und seiner Begleiter Wolfgang Göbel und Georg Wurster geben.

Möglicherweise enthalten sie auch Gesprächsprotokolle und Hinweise über etwaige Zusagen an die ehemalige Terroristin Verena Becker oder eine Kooperation des Verfassungsschutzes mit Frau Becker. Die frühere Terroristin war am Donnerstag verhaftet worden. Inzwischen hat der Haftrichter den Haftbefehl bestätigt; Frau Becker sitzt in Untersuchungshaft.

Neue Hinweise auf Tatbeteiligung

Der Sohn des Ermordeten, Michael Buback, der seit Jahren auf Grundlage privater Recherchen zu anderen als den damaligen offiziellen Untersuchungsergebnissen kommt, forderte Schäuble zur Herausgabe der Akten auf. Die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ berichtete von einer weiteren Tatzeugin, einer damals 32 Jahre alten Sachbearbeiterin, die den Tatort von ihrem Büro habe einsehen können. Sie habe sich vor kurzem an Michael Buback gewandt und gesagt, sie sei felsenfest überzeugt, dass der Todesschütze eine Frau gewesen sei. Zudem wusste sie weitere Details über die Umstände des Mords vom 7. April 1977 zu berichten.

Buback bekräftigte, dass nach seiner Überzeugung Verena Becker die Todesschützin sei. Sie habe von einem Motorrad herab seinen Vater und dessen Begleiter ermordet. Frau Becker hatte dies vorige Woche bestritten. Auch die vorliegenden Nachuntersuchungen zu DNA-Spuren (Haare und Schuppen beispielsweise) haben keine Indizien dafür ergeben, dass Frau Becker die Schützin auf dem Motorrad war.

Wohl aber gibt es neue Hinweise auf eine sonstige Tatbeteiligung an den gemeinschaftlichen Morden. Sie stammen von DNA-Untersuchungen, aus mitgehörten Telefonaten sowie aus handschriftlichen Aufzeichnungen, die vorige Woche nach einer Hausdurchsuchung bei Frau Becker ausgewertet wurden. Nach diesen Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft soll Frau Becker nun „wesentliche Beiträge zur Vorbereitung und Durchführung des Anschlags“ geleistet haben. Nach Angaben der Zeitschrift „Der Spiegel“ hatte Frau Becker sich in ihren Aufzeichnungen die Frage gestellt, ob sie „für Buback beten und wie sie sich mit dem Thema Schuld auseinandersetzen solle“.

Zachert für Kronzeugenregelung

Der CDU-Innenpolitiker und stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Bosbach, forderte ebenfalls die Aktenfreigabe. Diesem Ansinnen schloss sich FDP-Generalsekretär Niebel an. Bosbach begründete seine Forderung nach Offenlegung der Verfassungsschutzakten mit den neuen Indizien. Der Vorwurf, dass der Staat Akten zurückhalte und die Tat deshalb nicht restlos aufgeklärt werden könne, sei massiv. „Der Vorwurf muss entkräftet werden“, sagte Bosbach im ZDF. Er sei sicher, dass Innenminister Schäuble das „sehr, sehr sorgfältig prüfen wird“. Niebel sagte, ansonsten setzte man sich dem „Vorwurf der Vertuschung“ aus, den Bubacks Sohn bereits mehrfach erhoben hat.

Innenminister Schäuble hatte im Januar 2008 eine Sperrerklärung gemäß Artikel 96 der Strafprozessordnung abgegeben. Danach kann die Herausgabe von Akten bei Behörden durch den zuständigen Fachminister unterbunden werden, wenn er erklärt, dass die Veröffentlichung „dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde“. Die Hürden dafür sind allerdings hoch. So genügt es beispielsweise nicht, dass durch die Veröffentlichung ein einzelner Bürger gefährdet würde.

Die heute 57 Jahre alte Verena Becker war seinerzeit wegen sechsfachen Mordversuchs und räuberischer Erpressung zu lebenslanger Haft verurteilt worden, nicht aber wegen des Mords an Buback und seinen Begleitern. 1989, nach zwölf Jahren Haft, wurde sie vom damaligen Bundespräsidenten von Weizsäcker begnadigt. Der frühere Präsident des Bundeskriminalamtes, Zachert, hat angeregt, für Frau Becker Gebrauch von der am 1. September in Kraft tretenden Kronzeugenregelung zu machen. Wenn es gelänge, sie durch einen Strafrabatt zum Reden zu bringen, könnte sie zur Aufklärung mehrerer RAF-Verbrechen beitragen, sagte Zachert der Zeitschrift „Focus“. Der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge soll Frau Becker am Donnerstag nicht zu Hause gewesen sein, als Beamte sie in Berlin-Grunewald verhaften wollten. Sie habe sich dann später selbst gestellt. Nach Angaben der Berliner „B.Z.“ wurde sie in der Kanzlei ihres Anwalts verhaftet.

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Jahrgang 1962, politischer Korrespondent in Berlin.

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