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Montgomery empört Streit in der Koalition über Sterbehilfe

 ·  Ein Gesetzentwurf von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zur Sterbehilfe ist auf Widerstand bei Ärzten und der CDU gestoßen. Dem Entwurf zufolge soll nicht gewerbsmäßige Sterbehilfe künftig für Angehörige, Ärzte und Pflegekräfte straffrei sein.

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© dpa

Ärzte und Union lehnen einen neuen Gesetzentwurf zum Verbot der gewerblichen Sterbehilfe von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ab. Das der F.A.Z. vorliegende Papier sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bei gewerbsmäßiger Hilfe zum Suizid vor, die bislang nicht rechtlich geahndet wird. Er stellt andererseits die Beteiligung von „nicht gewerbsmäßig handelnden Teilnehmern“ von Strafe frei.

Zu diesem Personenkreis sollen nicht nur Lebensgefährten, langjährige Hausgenossen oder nahe Freunde zählen, sondern „auch Ärzte oder Pflegekräfte, wenn eine über das rein berufliche Verhältnis hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung entstanden ist“. Das könne der Hausarzt oder eine Pflegekraft sein.

„Als Sterbehelfer stehen wir Ärzte nicht zur Verfügung“

Dieser Punkt, der erstmals eine straffreie Beteiligung von Ärzten und Pflegern an der Sterbehilfe ermöglicht, hat nun zu heftiger Kritik geführt. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sprach von einem „Stück aus dem Tollhaus“. Erst solle die gewerbsmäßige Sterbehilfe verboten werden, dann schaffe das Ministerium die Rechtsgrundlage für Ärzte als Sterbehelfer. „Unsere Position ist klar, als Sterbehelfer stehen wir Ärzte nicht zur Verfügung.“ Das Berufsrecht verbiete es Ärzten, Patienten auf deren Verlangen zu töten, sie dürften auch keine Hilfe zur Selbsttötung geben. Leutheusser-Schnarrenberger stelle medizin-ethische Werte in Frage.

Ähnlich argumentierte der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn. „Das ist inakzeptabel, denn es öffnet dem Missbrauch Tür und Tor“, sagte er dieser Zeitung. Menschen, die berufsbedingt in einer engen Beziehung zum Patienten stehen, sollten nicht Sterbehilfe leisten dürfen. „Wer will da die Grenze ziehen?“, fragte Spahn.

Freiverantwortliche Selbsttötung ist nicht strafbar, auch nicht Beihilfe zum Suizid, außer durch Ärzte. Die Beihilfe darf nicht darin bestehen, selbst Hand anzulegen, wenn jemand sein Leben beenden möchte. Ein tödliches Medikament muss selbst eingenommen werden. Nach neuem Recht blieben Leute straffrei, die einen Angehörigen zu einem verbotenen gewerbsmäßigen Suizid begleiten würden.

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Jahrgang 1960, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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