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Meldegesetz Der Einwilligung widersprochen

 ·  Die Debatte über das neue Meldegesetz und die Weitergabe von Daten führt zu einer merkwürdigen Pointe: Die Regierung bittet die Länderkammer um Hilfe gegen den Bundestag. Wie konnte es so weit kommen?

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© dapd Vor leeren Rängen: Die Abstimmung über das Meldegesetz am 28. Juni 2012

Es passiert nicht alle Tage, dass der Sprecher der Bundesregierung über einen Gesetzentwurf, der vor nicht einmal zwei Wochen mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition verabschiedet worden ist, sagt, es gebe „die Hoffnung“, dass die jetzt erhobenen Forderungen nach mehr Datenschutz noch in das Gesetz einflössen. Der Entwurf, der zuvor im Innenausschuss ebenfalls mit schwarzer-gelber Mehrheit geändert worden war, sei ja noch im „parlamentarischen Verfahren“. Und weiter: „Die Bundesregierung hat mit guten Gründen den Gesetzentwurf so vorgelegt, wie sie ihn vorgelegt hat.“

Was Steffen Seibert da am Montag in der Bundespressekonferenz äußerte, heißt auf gut Deutsch: Die Regierung baut auf die Amtshilfe des Bundesrates gegen den Bundestag, ein zustimmungspflichtiges Gesetz wieder in jene Fassung zu bringen, in der es durch das Kabinett in den Bundestag eingebracht worden war. Die Änderungen der schwarz-gelben Regierungsfraktionen sollen also wieder gestrichen werden. Die Rede ist vom „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“ mit dem hübschen Kürzel „MeldFortG“, in dessen ursprünglicher Fassung vorgesehen war, dass Personen der Weitergabe persönlicher Daten durch die Meldebehörden ausdrücklich zustimmen müssen. In der durch den Bundestag beschlossenen Fassung ist indes der Datenschutz dahingehend abgeschwächt worden, dass nunmehr Personen Widerspruch einlegen müssen gegen die Weitergabe ihrer Daten durch staatliche Stellen zu werblichen Zwecken.

Kakophonie in der CSU

Zu den Absurditäten des Tages zählte neben dem Amtshilfegesuch der Regierung gegen die sie tragende Parlamentsmehrheit auch die Kakophonie innerhalb der CSU: Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner klagte, der Bundestag habe eine Veränderung vorgenommen, „die nicht mit uns abgesprochen gewesen ist“, und forderte Änderungen im Vermittlungsverfahren. Innenminister Hans-Peter Friedrich, dessen Haus bei dem Gesetz die Feder führte, äußerte vor einer Sitzung des CSU-Parteivorstands in München noch die Hoffnung, wer sich mit dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz „inhaltlich“ auseinandersetze, werde sehen, dass sich die Datenschutzlage gegenüber den bisherigen Regelungen in den Ländern verbessert habe. Die Aufregung werde sich legen, sagte er und warnte vor „Schnellschüssen“. Offenbar hatte er da die Aufregung seines Parteivorsitzenden unterschätzt, denn Ministerpräsident Horst Seehofer polterte, nachdem er das Medienecho vernommen hatte: „Wenn das stimmt, was ich bisher weiß, dann wird Bayern dem nicht zustimmen.“

Nach der Vorstandssitzung hatte Friedrich sich offenbar noch einmal inhaltlich mit dem Gesetz und der Seelenlage des Wahlkämpfers Seehofers beschäftigt, denn hernach verkündete der Innenminister: Er rechne damit, dass es noch Änderungen im Bundesrat geben werde und das Gesetz in Teilen wieder entschärft werde. Nun fand er es „außerordentlich problematisch“, dass Daten in bestimmten Fällen auch dann herausgegeben werden sollen, wenn der betroffene Bürger Widerspruch dagegen eingelegt hat – nämlich dann, wenn Unternehmen bereits vorhandene Daten aktualisieren wollen. Friedrich ist durchaus vertraut mit Fällen, in denen es zwischen München und Berlin zu kommunikativen Störungen kommt, die er am Ende auszubaden hat. In diesem Fall hatte die Malaise aber ihren Ursprung nicht im Kanzleramt oder gar in der FDP, sondern in der CSU selbst. Denn, wie es in der Koalition hieß, war kein anderer als Friedrichs Parteifreund Hans-Peter Uhl der Urheber der Gesetzesänderungen.

Doch der Reihe nach: Im April dieses Jahres war das Meldegesetz nach der ersten Lesung vom Bundestag an den Innenausschuss überwiesen worden. Dort wurde in den zurückliegenden Monaten über allerlei mögliche Änderungen diskutiert – über den Wohnsitz für Soldaten, über die Angabe von akademischen Titeln und weiteres mehr. Allein die Weitergabe der Daten an sogenannte Adresshändler spielte keine Rolle. Irgendwann suchte Uhl, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, dem Vernehmen nach das Gespräch mit seiner FDP-Kollegin Gisela Piltz: Ob diese nicht auch verhindern wolle, dass durch das neue Bundesgesetz die bisherige Rechtslage auf Grundlage von Landesgesetzen verschärft wird. Frau Piltz, die 2008 erlebt hatte, welchen Sturm die Änderung des Datenschutzgesetzes von Seiten der Werbe- und Marktforschungswirtschaft bewirkt hatte, stimmte zu.

In der Opposition wird nun gerne darauf verwiesen, dass Frau Piltz aus Düsseldorf komme, der Hauptstadt der deutschen Werbewirtschaft. Die beiden Sprecher setzten sich jedenfalls mit den Berichterstattern im Ausschuss, Helmut Brandt (CDU) und Manuel Höferlin (FDP), sowie Fachbeamten des Innenministeriums zusammen. Man stimmte für die Änderung und bat die Beamten um Formulierungshilfe. Heraus kam: Nach Paragraph 44 hat die betroffene Person das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen – gestrichen wurde, die betroffene Person habe einzuwilligen. Diese Fassung wurde den Mitgliedern des Innenausschusses als Beschlussempfehlung eine Woche vor der letzten Sitzung zugesandt.

Die Abgeordneten beschäftigten sich mit der „Euro“, nicht mit dem „MeldFortG“

Der Ausschuss kam am 27. Juni zusammen – es war der Mittwoch, an dem die Bundeskanzlerin ihre erste von zwei europapolitischen Regierungserklärungen in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause abgab. Die Abgeordneten beschäftigten sich mit ESM, Fiskalpakt und wohl auch mit der „Euro“ in Polen und der Ukraine, aber weniger mit Paragraph 44 des „MeldFortG“. Selbst der Ausschussvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) will nichts von der Änderung gewusst haben, die sodann mit den Stimmen der schwarz-gelben Mitglieder gegen die der Opposition beschlossen wurde. Am nächsten Tag, während Angela Merkel in Brüssel verhandelte, kam es zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzes im Bundestag – zu abendlicher Stunde in einem ziemlich leeren Plenarsaal. Die Fraktionen hatte sich auf eine Beschlussfassung „o.D.“ verständigt – ohne Debatte, denn zu dieser Zeit bestritten die deutschen Fußballer ihr Halbfinale gegen Italien.

Hatten die Betreiber der Änderung im Regierungsentwurf darauf gesetzt, dass schon niemand auf die Idee kommen werde, genau hinzuschauen? Sollte es diese Hoffnung gegeben haben, so wurde sie wenige Tage später zunichtegemacht. Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel twitterte: „Merkels neues Meldegesetz macht Staat zum Datendealer . . . Wo bleibt die Empörung?“ Diese vernahm Friedrich nun am Montag in München. Da bedurfte es nicht einmal mehr eines Fernsehinterviews Seehofers. Während Uhl und Brandt noch Rückzugsgefechte führten („scheinheilige Kritik“), machte die FDP sich einen schlanken Fuß. Frau Piltz teilte mit: „Erfreut nehmen wir den Sinneswandel der CSU zur Kenntnis, die offensichtlich doch datenschutzfreundlicher ist, als sich dies bislang gezeigt hat.“

Als der Bundespräsident am Sonntag im ZDF für einen „realistischen Blick auf unser Führungspersonal“ plädierte, wurde er mit Blick auf die Koalition gefragt, ob das heiße, dass diese ihre Sache alles in allem ganz gut mache. Gauck erwiderte: „Ich habe gerade über Frau Merkel gesprochen.“

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Jahrgang 1970, politischer Korrespondent in Berlin.

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