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Mehrheitswahlrecht „Im Bundestag brauchen wir selbstbewußte Abgeordnete“

05.10.2005 ·  In der F.A.Z. plädiert der frühere Verfassungsrichter Jentsch dafür, die Einführung des Mehrheitswahlrechts zu prüfen. Jentsch hielt als einziger Richter Köhlers Neuwahl-Entscheidung für verfassungswidrig. Die Nachwahl in Dresden sei aber nicht zu beanstanden.

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Der frühere Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch empfiehlt in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, über die Einführung des Mehrheitswahlrechts nachzudenken. Für Jentsch, der Ende September aus dem Amt schied, ist das die Konsequenz aus dem „unbefangenen Umgang des Bundeskanzlers mit dem Parlament“ im Fall der Vertrauensfrage.

Der frühere CDU-Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Oberbürgermeister von Wiesbaden war der einzige Richter im Zweiten Senat, der das Vorgehen des Bundeskanzlers und die Entscheidung des Bundespräsidenten für verfassungswidrig hielt. Daß das Bundesverfassungsgericht sich ausgerechnet in dieser Frage so zurückhalten sollte, wie es die Mehrheit des Senats sah, leuchte ihm nicht ein.

„Nachwahl nicht problematisch“

„Im Bundestag brauchen wir selbstbewußte Abgeordnete“, sagte Jentsch. Wer eine Kontrolle durch das Parlament wünsche, der müsse auch dafür sorgen, daß diese Kontrolle auch stattfinden könne. Ein selbstbewußtes Parlament und die wechselseitige Kontrolle der Verfassungsorgane, welche sich die Senatsmehrheit vorstellte, könne Jentsch in der Wirklichkeit nur bedingt erkennen. Deshalb empfahl er, über ein Mehrheitswahlrecht nachzudenken, wie das auch schon der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Papier, getan hat.

Eine Wahlrechtsreform wurde schon zur Zeit der Großen Koalition in den sechziger Jahren diskutiert. Die mit dem Mehrheitswahlrecht direkt gewählten Abgeordneten hätten mehr Gewicht, sagte Jentsch.

„Blutleere Gleichheitsdogmatik“

Die Nachwahl in Dresden hält Jentsch, der im Zweiten Senat auch für das Wahlrecht zuständig war, für verfassungsrechtlich nicht problematisch. Das Argument, daß die Dresdner Bürger taktisch ihre Erst- und Zweitstimmen in Kenntnis des sonstigen Wahlausgangs hätten verteilen können und ihre Stimmen dadurch mehr Gewicht hatten, wies Jentsch zurück und warnte vor einer „blutleeren Gleichheitsdogmatik“. Hier handele es sich eher um eine Ungleichheit in den tatsächlichen Bedingungen, weniger in den rechtlichen Möglichkeiten. Man könne niemals absolut gleiche Ausgangsbedingungen schaffen, sagte Jentsch, der anfügte: „Man braucht sehr viel Staat, um diese Gleichheit durchzusetzen.“

Jentsch ließ durchblicken, daß er das seinerzeit eingestellte NPD-Verfahren gern zu Ende gebracht hätte. Damals konnte eine Minderheit im Senat unter Führung von Vizepräsident Hassemer das Verfahren aufgrund einer verfahrensrechtlichen Besonderheit stoppen. Der damalige Berichterstatter Jentsch sagte nun, er bedauere, daß das Gericht nicht in die Sachprüfung über die Verfassungswidrigkeit der Partei eingestiegen ist. Deren Ausgang wäre offen gewesen.

Quelle: Mü./Frankfurter Allgemeine Zeitung
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