Seit Anfang August gilt für die Kindertagesstätten in Mecklenburg-Vorpommern ein neuer Erlass von Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD), der gegen die NPD gerichtet ist. Die Träger der Kindertagesstätten müssen eine Selbsterklärung abgeben, „wonach sie Sorge dafür tragen, dass die Erzieherinnen auf dem Boden der Verfassung stehen“. Bei den freien Trägern müssen zudem persönliche Erklärungen abgegeben werden, ob die Betreuer der Kinder für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten: „Ich erkläre, dass ich nicht Mitglied in einer Partei oder einer sonstigen Gruppierung mit einer der Verfassungsordnung widersprechenden Zielsetzung bin.“
Die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte werden jeweils um Stellungnahme gebeten, „ob und inwieweit der Träger eine Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet“. Bei den bestehenden Einrichtungen gibt es erst einmal keinen Gesinnungstest. Aber schon bei einem Trägerwechsel wird der Erlass wirksam. Auch für die Tagespflege, für welche die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig sind, empfiehlt das Sozialministerium, den Erlass anzuwenden. „Wer sich nicht zweifelsfrei zum Grundgesetz bekennt, der darf keine Kita übernehmen“, sagte Frau Schwesig.
Sie setzte mit dem Erlass nur fort, was auch der Innenminister bereits für Bürgermeister in Gemeindebüros und für Ehrenbeamte bei Feuerwehren und Verbänden eingeführt habe. Dort freilich geht es um eine Frage des Beamtenrechts. Frau Schwesigs Erlass bekam viel Zustimmung. Der Zentralrat der Juden in Deutschland forderte, den „Gesinnungstest für Erzieher“ auf ganz Deutschland zu übertragen. Bei der SPD-Fraktion im Schweriner Landtag hieß es: „Die demokratischen Kräfte und ihre Institutionen zeigen sich wieder einmal entschlossen und handlungsfähig.“ Lob kam auch vom Koalitionspartner CDU: Hier werde eine Rechtslücke geschlossen. Bei den Grünen, die nicht im Landtag sitzen, hieß es sogar: „Ähnliche Regelungen müssen schnellstmöglich auch bei den Trägern von Jugendklubs, bei Sportvereinen, Jugendfeuerwehren und sonstigen Anbietern außerschulischer Aktivitäten auf den Weg gebracht werden.“
„Gegen rechte Kinderfänger“
Große Resonanz fand der Erlass nicht zuletzt in den Medien. Der Bericht der „Frankfurter Rundschau“ darüber war überschrieben mit: „Gegen rechte Kinderfänger.“ Kritik kommt allein aus der FDP-Fraktion im Schweriner Landtag. Der Fraktionsvorsitzende Michael Roolf sagte der F.A.Z., der Erlass sei Symbolpolitik und zugleich eine „Entmündigung der Zivilgesellschaft.“ Die Zivilgesellschaft sei in der Lage, mögliche Gefährdung durch radikal orientiere Träger zu erkennen. Mit dem Erlass sei „unter viel Rabatz“ ein neues Instrument geschaffen worden, obgleich das Thema im eben beschlossenen neuen Kindertagesförderungsgesetz hätte niedergeschrieben werden können und in den auf dem Gesetz basierenden neuen Satzungen für die Kindertagesstätten. Roolf sprach von einem „Armutszeugnis der Zivilgesellschaft“.
Die Linkspartei hielt sich in dieser Frage ganz zurück. Der Erlass geht zurück auf zwei Fälle. In Bartow im pommerschen Landkreis Demmin soll ein NPD-Mitglied angeboten haben, eine vor der Schließung stehende Kindertagesstätte ehrenamtlich zu leiten. In einem anderen Fall wollte die Ehefrau eines NPD-Landtagsmitgliedes „alte Hauspraktiken“ in einer Kindertagesstätte vermitteln. In beiden Fällen wurde das in den Gemeinden verhindert. Die NPD sitzt seit 2006 mit sechs Mitgliedern im Landtag. Frau Schwesig, 36 Jahre alt, ist seit 2008 Sozialministerin in Mecklenburg-Vorpommern, seit 2009 ist sie auch stellvertretende Bundesvorsitzende der SPD.
ganz toll
Tino Eilenberger (doob)
- 06.08.2010, 00:05 Uhr
Eigentlich...
(theblueyonder)
- 06.08.2010, 02:00 Uhr
Radikalenerlaß II
Reinhard Zöllner (akamon)
- 06.08.2010, 08:33 Uhr
Was soll ich daraus machen?
Hannes Mayer (hotzen)
- 06.08.2010, 09:37 Uhr
Beweislast(umkehr) ?
thomas schulz (peanutbutter)
- 06.08.2010, 13:15 Uhr