08.01.2007 · Justizministerin Zypries (SPD) hat die von Innenminister Schäuble (CDU) geplante Grundgesetzänderung zum Abschuss von Passagierflugzeugen im Terrorfall abgelehnt. „Einen neuen Verteidigungsbegriff wird es nicht geben“, sagte sie.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zum Abschuss von Passagierflugzeugen im Terrorfall abgelehnt. Ein mit Terrorgefahr begründeter Abschuss eines Flugzeugs mit unbeteiligten Dritten an Bord sei verfassungswidrig und verstoße gegen die Menschenrechte, sagte Zypries.
Die SPD lehne eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes daher ab. „Einen neuen Verteidigungsbegriff wird es mit uns nicht geben“, sagte sie. „Eine eigenständige Eingriffsregelung für die Bundeswehr im Innern, das wollen wir nicht.“
Änderung von Artikel 35 des Grundgesetzes?
Schäuble hatte vorgeschlagen, das Grundgesetz im Artikel 87a so zu ändern, dass die Bundeswehr künftig auch „zur unmittelbaren Abwehr eines sonstigen Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens“ eingesetzt werden könnte. Damit wäre nach Ansicht von Schäuble auch ein Abschuss von Passagierflugzeugen erlaubt, die von Terroristen in ihre Gewalt gebracht und als Waffe genutzt würden.
Für den Fall eines unbemannten oder nur mit Terroristen besetzten Flugzeuges sei dagegen eine Regelung vorstellbar, indem Artikel 35 des Grundgesetzes geändert würde. Damit könne die Bundeswehr jene Mittel den Polizeien der Länder zur Verfügung stellen, über die sie nicht selbst verfügten. Das sei heute im Falle der Amtshilfe schon gängige Praxis. „Darüber wird man reden können im Wege der Amtshilfe für die Polizei“, sagte Zypries. Hiergegen habe sie aus der SPD keinen relevanten Widerstand vernommen.
Es ist nicht nur eine juristische Frage
Frank Herrmann (FHe)
- 08.01.2007, 20:10 Uhr
Vorschlag
Marc Neef (marcneef)
- 08.01.2007, 23:03 Uhr
Alternativen nennen
Jürgen Weber (weberjn)
- 08.01.2007, 23:58 Uhr