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Freitag, 17. Februar 2012
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Luftsicherheitsgesetz Zweifache Todesangst

06.01.2007 ·  Bisher mussten Flugzeuginsassen im Falle einer Entführung „nur“ Angst vor den Absichten der Entführer haben. Müssen sie nach Verabschiedung eines Luftsicherheitsgesetzes künftig auch befürchten, ihr Staat könne ihnen nach dem Leben trachten?

Von Georg Paul Hefty
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Politik ist mehr als die Schaffung von Rechtsklarheit. Nicht erst seit den Anschlägen vom 11. September 2001, sondern eigentlich schon seit dem Anschlag bei den Olympischen Spielen von 1972 treibt gerade konservative Politiker von rechts wie links in Deutschland die Sorge um, eines Tages mit terroristischer Gewalt konfrontiert zu werden, die mit den Mitteln der Polizei nicht bewältigt werden kann.

Dies führte zunächst zum Aufbau der GSG 9, einer Sondereinheit im Bundesgrenzschutz (wie die heutige Bundespolizei damals hieß), die sich in der Auswahl der Beamten, ihrer Ausbildung und ihren Übungen, aber auch in ihrer Ausrüstung deutlich von den damaligen Landespolizeien unterschied. Sie hatte ihre erste Bewährungsprobe bei der Befreiung des Lufthansa-Flugzeuges „Landshut“, das von arabischen Terroristen gekapert und nach Mogadischu entführt worden war.

„Verfassungsfestes“ Gesetz

Der Erfolg hat aber nicht blind gemacht für die Möglichkeit, dass eine hohe Zahl von - mutmaßlich - ausländischen Terroristen auf dem Gebiet der Bundesrepublik ein so umfangreiches Verbrechen androht oder begeht, dass die Polizeikräfte nicht ausreichen und das Heranziehen von Bundeswehreinheiten, in erster Linie des Heeres, als Lösung erscheint. Diese Vorstellung wurde vor allem von CSU-Politikern verbreitet, von Seiten der SPD aber zurückgewiesen.

Erst mit dem „11. September“ deutete sich eine Verständigungsplattform an: Nicht das Heer sollte herangezogen werden, sondern in eingrenzbaren Fällen die Luftwaffe und die Marine mit ihren besonderen Fähigkeiten. Unter der Kanzlerschaft des Sozialdemokraten Schröder kam das sogenannte Luftsicherheitsgesetz zustande, das jedoch vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig verworfen wurde.

Nun sucht Bundesinnenminister Schäuble (CDU) zusammen mit dem Justizministerium unter Leitung von Frau Zypries (SPD) nach einer Verfassungsänderung, die es doch noch erlaubt, das Grundanliegen des Gesetzes zu verwirklichen: rechtliche Klarheit zu schaffen für den Fall, dass ein entführtes oder sonst wie missbrauchtes (Passagier-)Flugzeug als Waffe gegen eine potentiell große Zahl von Menschen eingesetzt werden würde. Eine Änderung des Grundgesetzes soll ein Gesetz „verfassungsfest“ machen, das die Unschädlichmachung eines solchen Flugzeuges - aller Wahrscheinlichkeit nach mittels eines Abschusses durch die deutsche Luftwaffe - erlaubt.

Lang anhaltende Todesangst

Während sich die Juristen in der Bundesregierung und weit über sie hinaus den Kopf über mögliche Formulierungen zerbrechen, hat der Kolumnist Franz Josef Wagner in der „Bild“-Zeitung den rechtlichen Aspekt um den psychologischen Blick erweitert. Er schrieb: „Ich will mir nicht vorstellen, wie die Passagiere sich in einem gekaperten Flugzeug fühlen . . . Ich will mir nicht vorstellen, wie die Passagiere mehr Angst vor Ihnen, (dem) Bundesinnenminister, haben als vor den Terroristen.“

Tatsächlich ist zu vermuten, dass eine gesetzliche Abschussgenehmigung die Belastungen durch einen Terroranschlag steigert, anstatt sie zu mindern. Bisher können, zumindest konnten die Insassen eines entführten Flugzeuges annehmen oder hoffen, dass die Gefahr allein von den Terroristen ausgeht und dass die staatlichen Stellen alles zur Schonung ihres Lebens tun. Der hohe Ausbildungsstand der polizeilichen Eingreiftruppen gewährte auch die seelische Erleichterung, dass selbst im Falle einer gewaltsamen Befreiung die Erhaltung von Leben und Gesundheit der Passagiere oberstes Ziel ist.

Diese Erleichterung dreht sich mit einer gesetzlichen Abschusserlaubnis in ihr Gegenteil, in lang anhaltende Todesangst, um. Für die Passagiere kommt es nicht mehr nur darauf an, durch Besonnenheit und Selbstbeherrschung die Entführer nicht nervös zu machen, um nicht Brutalitäten an Bord zu provozieren. Die Berichte von den Überlebenden der „Landshut“ und unzähliger anderer Flugzeugentführungen geben Auskunft über das Gruppenverhalten bei Bedrohung nur von einer Seite, von Seiten der anwesenden Entführer.

Unsicherheiten über Absichten der Entführer

Obwohl die Kenntnis des Geschehens vom 11. September das Bewusstsein wohl jedes erwachsenen Passagiers verändert hat, konzentrieren sich bisher die Befürchtungen und Ängste auf das Handeln der Terroristen. Die Passagiere werden wohl lange nicht wissen, ob das Flugzeug entführt wurde, um als Bombe eingesetzt zu werden, oder ob die Entführer das Flugzeug dazu benutzen, auf einen für sie sonst nicht erreichbaren Flughafen zu gelangen.

Für den Fall, dass die Grundgesetzänderung und die gesetzliche Abschussgenehmigung in Kraft treten und landesweit bekannt sind, kommt bei den Geiseln zu der Befürchtung über die Absichten der Entführer auch noch die Angst dazu, ob die Sicherheitsbehörden die Absichten der Entführer richtig deuten und ob diese nicht ein Flugzeug, das „lediglich“ an einen neuen Bestimmungsort entführt werden soll, schon deswegen abschießen, weil auf seiner möglicherweise ungewöhnlichen Route eine Großstadt oder Industrieanlagen liegen.

Unermessliche Panik an Bord

Die Geiseln sind trotz (wahrscheinlich reaktivierter) Handys in der Kabine isoliert; selbst eventuell erreichte Angehörige können ihnen nichts über die Entscheidungsabläufe in den Sicherheitsbehörden sagen. Die Gewissheit über die eindeutige Zielsetzung der Behörden ist jedenfalls weg, doppelte Ungewissheit nimmt alle gefangen.

Der Blick aus dem Fenster und das Auftauchen von anderen Flugzeugen, erst recht, wenn sie nur als ferne Punkte oder aber schon eindeutig als Jagdflieger zu erkennen sind, werden nicht mehr als der Versuch gedeutet werden, die Entführer zur Aufgabe und das Passagierflugzeug zur Landung zu zwingen, sondern als Vorboten des Abschusses. Die Panik an Bord wird unermesslich steigen.

Legitimation zur Vernichtung unschuldiger Bürger

Und die Entscheidungsträger auf dem Boden? Haben sich die Juristen den psychischen Unterschied zwischen dem gewöhnlichen Verteidigungsfall und einem solchen Verteidigungsfall überlegt? Es gibt einen Unterschied zwischen einem Marschbefehl und einem Feuerbefehl - sowohl aus der Sicht eines Zivilisten wie aus der Sicht eines Soldaten. Wann werden die verantwortlichen Regierungsmitglieder mitten im Frieden den Abschuss freigeben? Im letzten Augenblick - wenn der Weg der Trümmer unberechenbar wird - oder solange das Flugzeug noch über freiem Feld ist?

Die juristische Klarheit steigert nicht das Gefühl der Sicherheit, sondern verdoppelt die Todesangst. Zum ersten Mal seit Gründung der Bundesrepublik wäre eine gesetzliche Legitimation - wenn auch als letzter Ausweg - nicht auf die Rettung, sondern auf die Vernichtung unschuldiger Bürger ausgerichtet.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung
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