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Luftsicherheitsgesetz Schäuble wehrt sich gegen „Kaskaden der Erregung“

03.01.2007 ·  Innenminister Schäuble weist Kritik an seinem Vorschlag zurück, den Verteidigungsfall neu zu definieren. Sein Vorschlag, entführte Flugzeuge notfalls abzuschießen, sei „fachlich abgestimmt“ und habe „nichts mit Obsessionen zu tun“.

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Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat Kritik an seinem Vorschlag zur Neudefinition der Luftverteidigung zurückgewiesen. „Kaskaden von Erregungen und sachfremden Äußerungen“ würden der komplizierten Materie nicht gerecht, sagte Schäuble in Berlin.

Seine Anregung, die „fachlich abgestimmt“ sei, den Paragraphen 87 des Grundgesetzes zu ändern, habe „nichts mit irgendwelchen Obsessionen oder so zu tun“. Er bemühe sich lediglich, den zwischen Union und SPD geschlossenen Koalitionsvertrag umzusetzen. In dem Dokument wurde vereinbart, gegebenenfalls gemeinsam eine verfassungskonforme Regelung zur Abwehr terroristischer Angriffe mit Passagierflugzeugen zu finden.

„Verfassungsrechtliche Unschuld“

Schäuble, der Anfang der Woche von SPD, FDP, Linken und Grünen kritisiert worden war, erinnerte den SPD-Koalitionspartner daran, dass die Notwendigkeit einer Neuregelung einem missratenen Gesetzgebungsversuch der früheren rot-grünen Bundesregierung geschuldet sei. Deren „Luftsicherheitsgesetz“ war in wesentlichen Teilen vom Bundesverfassungsgericht verworfen worden. Das erschwere nun das Vorhaben, den Bürgern größtmöglichen Schutz vor terroristischen Angriffen zu verschaffen.

Video: Karlsruhe kippt Luftsicherheitsgesetz

Die Politik sei, so Schäuble, nicht mehr im Zustand der „verfassungsrechtlichen Unschuld“. Fachlich sei der Abschuss seiner Einschätzung nach nur über den Umweg über den Verteidigungsfall zu regeln. Das würde bedeuten, dass man im Grundgesetz einen Terrorangriff mit einem Flugzeug unter bestimmten Umständen einem Angriff auf Deutschland gleichstellt, wenn es sich um die „unmittelbare Abwehr eines sonstigen Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens“ handele. Ob man dies auch so tun wolle, sei eine politische Frage, sagte Schäuble. Er habe mit seinem Vorschlag einen Teil der Arbeit erledigen wollen.

Wiefelspütz: Schäuble verwischt die Grenzen

Aus der SPD kamen unterdessen widersprüchliche Äußerungen zu dem Vorschlag. Schäubles Vorhaben sei nicht mehrheitsfähig, sagte der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy. Im Deutschlandfunk sagte Edathy, die Entführung eines Verkehrsflugzeuges bedrohe nicht die Existenz Deutschlands und sei damit etwas völlig anderes als ein Verteidigungsfall. Der SPD-Politiker kritisierte Schäuble, weil dieser regelmäßig mit bestimmten Vorschlägen an die Öffentlichkeit gehe, obwohl er wisse, dass der Koalitionspartner SPD dagegen sei.

Der SPD-Innenpolitiker Wiefelspütz sagte der „Frankfurter Rundschau“, Schäuble versuche die Grenzen zu verwischen zwischen „Friedensrecht und dem Recht in bewaffneten Konflikten“. Die SPD sei aber, so Wiefelspütz, gleichwohl bereit, das Grundgesetz zu ändern, nämlich indem der Artikel 35, welcher die Gefahrenabwehr und Hilfe bei innerem Notstand regelt, in eng umrissener Weise ergänzt werde. Dies aber unter der Voraussetzung, dass sich „ausschließlich, und ich betone ausschließlich, Terroristen an Bord der Maschine befinden oder das Flugzeug unbemannt ist“.

„Schäuble ist besessen“

Wiefelspütz bezeichnete allerdings die Terrorangriffe vom 11. September 2001 als „kriegerische Luftzwischenfälle“ und als Angriffe, „die durch Art und Ausmaß einem Angriff im herkömmlichen Sinne entsprechen. Die Innenpolitikerin der Links-Fraktion, Jelpke, wertete diese Äußerung als ein „Einschwenken“ der SPD auf die Linie Schäubles. Wiefelspütz habe den „gegen die Menschenwürde gerichteten Kurs des Innenministers sogar noch verschärft“.

Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte, Schäuble wolle alle Grenzen zwischen Kriegsrecht und Kriminalität verwischen und sei „besessen“ von der Idee, den Einsatz der Bundeswehr im Inland zuzulassen. Eine solche Situation sei aber nicht normierbar, sagte die FDP-Politikerin im Deutschlandradio Kultur. Juristisch gehe es um die „mögliche Situation eines übergesetzlichen Notstandes“.

Die Gewerkschaft der Polizei warb dafür, statt Gesetze für sehr unwahrscheinliche Fälle zu erlassen, lieber die Sicherheitslücken bei den Fluggastkontrollen auf deutschen Flughäfen zu beseitigen.

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