14.01.2005 · Im Streit über das Luftsicherheitsgesetz hat Bayerns Innenminister Beckstein eine Klage in Karlsruhe angekündigt, falls die Koalition nicht einlenkt. Dies hatte auch Bundespräsident Köhler gefordert, der deshalb bei der SPD in der Kritik steht.
Die Union will auf breiter Front gegen das umstrittene Luftsicherheitsgesetz vorgehen, das den Abschuß eines Flugzeuges bei Terrorgefahr erlaubt.
Die Innenminister und -experten der CDU erklärten am Freitag nach ihrer zweitägigen Konferenz in Kiel, sie unterstützten die von Bayern angekündigte Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Regelung. Sie würden diese schnell auf den Weg bringen, sagte der niedersächsische Ressortchef Uwe Schünemann (CDU).
Unionsfraktion erwägt Verfassungsklage
Auch die Unionsfraktion im Bundestag erwägt Verfassungsklage, will darüber aber erst in der kommenden Woche endgültig entscheiden. Auslöser für den Streit war, daß Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz am Mittwoch unterschrieb, zugleich aber verfassungsrechtliche Bedenken anmeldete und den Gang nach Karlsruhe anregte.
Die Regelung lege die Abwägung von „Leben gegen Leben“ nahe, was das Grundgesetz aber verbiete, argumentrierte Köhler. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) sagte am Freitag in Kiel: „Angesichts der schwerwiegenden Entscheidungen, die auf der Grundlage des Luftsicherheitsgesetzes im Falle akuter Bedrohungen getroffen werden müssen, ist es unverzichtbar, verfassungsrechtliche Zweifel auszuräumen.“
Bayern habe gemeinsam mit Hessen, Sachsen und Thüringen im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes eingebracht. Da die Bundesregierung aber ihre bisherige ablehnende Haltung dazu nicht aufgebe, bleibe nur der Weg nach Karlsruhe.
Befugnisse für Bundeswehr
Einhellig forderten die Innenminister der unionsregierten Bundesländer eine eigenständige Befugnis der Bundeswehr zur Abwehr von Terrorgefahren aus der Luft. Dies müsse aber auf eine eindeutige Rechtsgrundlage gestellt werden, sagte Beckstein. Derzeit habe die Polizei die Befugnis zum Eingreifen, aber keine Möglichkeiten, sagte Beckstein. „Die Bundeswehr hatte bisher zwar die Möglichkeit, aber keine Befugnis.“
Bei „Zwangsmaßnahmen“ zur Gefahrenabwehr aus der Luft könne es unter Umständen nicht nur um den Abschuß von Flugzeugen gehen, sondern auch um ein Abdrängen. „Wir wollen hier eine erweiterte Kompetenz für die Bundeswehr, aber das bedarf einer verfassungsrechtlichen Ausführung.“ Außerdem brauche die Bundeswehr zusätzliche Kompetenzen „zur Abwehr von Gefahren im ABC- Bereich“. Beckstein plädierte auch darüber hinaus für eine Erweiterung des Heimatschutzgedankens der Bundeswehr. „Wir sind dazu gesprächsbereit.“
Kritik an Köhler aus der SPD
Unterdessen stieß Köhlers Verhalten bei der SPD auf deutliche Kritik: Der stellvertretende Fraktionsvorsitzenden Ludwig Stiegler sagte am Rande der Fraktionsklausur in Leipzig: „Der Bundespräsident hat hier keine gute Figur abgegeben.“
Er fügte hinzu: „Diese Übung war überflüssig. Köhler sei kein Jurist. Daher habe er sich seine Stellungnahme „von einem Staatssekretär aufschreiben lassen“.