25.08.2009 · Einen Tag vor der ersten Lesung der EU-Begleitgesetze verweigert die SPD-Fraktionsspitze ihre Zustimmung zum Entschließungsantrag, der die Gesetze begleiten soll - und zwar just zu jenen Forderungen, die die CSU eingebracht hatte. Die Union gerät damit in eine schwierige Lage.
Von Günter Bannas, BerlinEinen Tag vor der ersten Lesung der sogenannten EU-Begleitgesetze in einer Sondersitzung des Bundestages hat die Führung der SPD-Fraktion die Fraktionsspitze des Koalitionspartners in eine politisch heikle Situation gebracht. In Übereinstimmung mit dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Struck und dem europapolitischen Sprecher der SPD-Fraktion Axel Schäfer teilte der Parlamentarische Geschäftsführer Oppermann mit, sie lehne die Forderungen der Unions-Fraktion zum Inhalt einer Entschließung des Bundestages ab.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Struck sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Mit uns läuft nicht, dass die CSU Forderungen, die sie im Gesetz nicht durchsetzen konnte, per Entschließungsantrag umsetzen will.“ Der europapolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Axel Schäfer, äußerte sich fast gleichlautend: „Das wird mit uns nicht zu machen sein.“
Oppermann: „Mit uns keine falschen Botschaften“
Die CSU-Führung in München und auch die Landesgruppe in Berlin wiederum hatten zwei - von der SPD zurückgewiesene - Forderungen zur Bedingung der Verabschiedung der Gesetze gemacht. Diese waren wegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erforderlich geworden, das im Juni mehr Mitspracherechte des Bundestages und des Bundesrates in europapolitischen Angelegenheiten verlangt hatte. Erst nach Verabschiedung der Gesetze kann die Ratifizierung des EU-Vertrages von Lissabon in Kraft treten.
Oppermann sagte am Dienstag, mit seiner Partei werde es keine Resolution „mit falschen Botschaften und Signalen“ geben. Auch könne es nicht sein, dass „europapolitische Fragen aus der Dimension einer Regionalpartei beantwortet werden“.Er meinte damit ausdrücklich zwei Forderungen, die zunächst in einem 14-Punkte-Katalog der CSU gestanden hatten und dann auch in der vergangenen Woche von der Unions-Fraktion insgesamt übernommen worden waren. Zum einen forderte die Union mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Feststellung, „dass eine Zustimmung Deutschlands zum Vertrag von Lissabon ,nur nach Maßgabe der Gründe´ des Urteils vereinbar ist“.
Schreiben an den „lieben Peter“
Der Bundestagspräsident solle aufgefordert werden, das dem EU-Parlamentspräsidenten mitzuteilen; die Bundesregierung solle aufgefordert werden, diese Position dem Präsidenten des Europäischen Rates und den Mitgliedern des Europäischen Rates - also den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten - mitzuteilen.
Die zweite Forderung betrifft die Einführung eines neuen Verfahrens zur Prüfung von EU-Rechtsakten vor dem Verfassungsgerichts. Beide Forderungen hatten der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Kauder und der CSU-Landesgruppenvorsitzende Ramsauer in einem Brief an Struck („Lieber Peter“) dargelegt. Vorsorglich beendeten sie den Brief mit der Formel: „Es ist für uns selbstverständlich, dass wir in der Resolution auch Anliegen aufgreifen, die der SPD-Bundestagsfraktion wichtig sind.“
Merkel soll „für Ordnung sorgen“
Oppermann nannte beide Forderungen „unbegründet“. Der Vertrag von Lissabon würde durch die gewünschten Unterrichtungen der EU-Partner „diskreditiert“. Einen solchen Entschließungsantrag werde es mit der SPD nicht geben. Er verwies darauf, dass die Fraktionen der FDP und der Grünen - sie hatten die Gesetzentwürfe auch mit eingebracht - die Unions-Forderungen ebenfalls ablehnten. Die Entschließung dürfe nicht den Inhalt der Gesetze „konterkarieren“. In der SPD-Fraktionsführung hieß es, nun solle Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), - die aus europapolitischen Gründen an einer baldigen Ratifizierung des Lissabon-Vertrags interessiert ist,- solle in ihren Reihen für Ordnung sorgen. Es liege noch nicht einmal ein Entschließungsentwurf aus der Unions-Fraktion vor, sondern nur das Schreiben Kauders und Ramsauers.
In ihrer Sitzung am vergangenen Freitag hatte die Unions-Fraktion der Einbringung der Gesetze zugestimmt. Kauder beabsichtigt, trotz der Äußerungen Oppermanns Verhandlungen mit der SPD-Fraktionsführung aufzunehmen. Diese könnten bis zur Verabschiedung der Gesetze im Bundestag geführt werden, die für den 8. September vorgesehen ist.
Eigenständige Entwürfe ausgeschlossen
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD von 2005 war ausgeschlossen worden, dass einer der Partner der großen Koalition eigenständig Gesetzentwürfe und auch Entschließungen in den Bundestag einbringt. In der Unions-Fraktion hieß es mit Blick auf die Regelungen der Zusammenarbeit von CDU und CSU in der Bundestagsfraktion wiederum, falls die CSU-Landesgruppe - wegen des Nicht-Zustandekommens einer Entschließung - ausdrücklich ein „Veto“ gegen die Verabschiedung der Gesetze einlegen würde, könnte auch die gesamte Fraktion nicht zustimmen.
In der „Vereinbarung über die Fortführung der Fraktionsgemeinschaft zwischen CDU und CSU“ heißt es, „grundsätzliche politische Entscheidungen der CDUCSU-Fraktion erfolgen nur im Einvernehmen zwischen beiden Gruppen“. Die CSU-Landesgruppe könne „eine von der Mehrheit der Fraktion abweichende Meinung in einer Frage von besonderer Bedeutung im Bundestag selbständig vertreten, wenn sie nach Erörterung der Frage in der Fraktion dieses Verlangen stellt“.