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Linkspartei Ermittlungen gegen Klaus Ernst

22.07.2010 ·  Weil er Reisen zu Gewerkschaftsveranstaltungen und zu Aufsichtsratssitzungen über die Kasse des Bundestags abgerechnet haben soll, ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft gegen den Abgeordneten Klaus Ernst. Der Vorsitzende der Linkspartei weist alle Vorwürfe zurück.

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Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Vorsitzenden der Linkspartei, Klaus Ernst, wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs. Der Bundestagspräsident und der Immunitätsausschuss des Bundestages wurden informiert. Die Behörden haben nach einem Pressebericht im Mai Ermittlungen aufgenommen, erhielten jedoch auch eine Anzeige gegen Ernst. Dieser erklärte, er habe sich korrekt verhalten und sehe dem Verfahren gelassen entgegen.

Ernst soll Reisen zu Gewerkschaftsveranstaltungen und zu Aufsichtsratssitzungen über die Kasse des Bundestags abgerechnet haben. Er gab seine Funktion als Bevollmächtigter der IG Metall erst ab, nachdem er im Mai in Rostock zum Vorsitzenden der Linkspartei gewählt wurde. In diesem Amt lässt er sich von der Linkspartei eine Aufwandsentschädigung von 3500 Euro im Monat zahlen. Weil er auch im Fraktionsvorstand sitzt, erhält er einen Aufschlag von 25 Prozent auf seine Abgeordneten-Diäten.

Kostenerstattung nur „in Ausübung des Mandats“

Nach dem Abgeordnetengesetzes haben Bundestagsabgeordnete Anspruch auf Reisekostenerstattung, wenn sie „in Ausübung ihres Mandats“ im Inland unterwegs sind. Über die Abgrenzung „mandatsbezogener“ Tätigkeiten von solchen „neben dem Mandat“ hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags im Juni eine Ausarbeitung vorgelegt. Darin wird den Abgeordneten zwar ein Ermessensspielraum zugebilligt, welche Reisen ihrer Funktion als Abgeordnete zuzuordnen seien.

Als eindeutig nicht mandatsbezogen werden jedoch Tätigkeiten eingestuft, die sie bereits vor der Wahl in den Bundestag aufgenommen haben, wie etwa die Fortführung von rechtsanwaltlichen Aufgaben oder Aufsichtsratsmandaten.

Ernst gehörte bereits als Erster Bevollmächtigter der IG Metall in Schweinfurt den Aufsichtsräten der Unternehmen SKF Schweinfurt und ZF Sachs an und behielt diese Mandate bei.

Vorgehalten wurden ihm in der Zeitschrift „Spiegel“ Flüge, die er zu Aufsichtsratssitzungen dieser beiden Firmen und zu Gewerkschaftsgremien unternommen hatte.

Gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ beteuerte Ernst jetzt, keinesfalls habe er sich persönlich bereichert. Hätte er die Reisen nicht mit dem Bundestag abgerechnet, wären die Kosten von den Unternehmen erstattet worden. Nach den Kriterien der Juristen des Bundestags lag das allerdings nicht in seinem Ermessen. Fahrten zu Aufsichtsrats- und Gewerkschaftssitzungen sind nicht aus öffentlichen Mitteln zu bezahlen.

Die Bundestagsverwaltung ist gehalten, den Angaben der Abgeordneten zu ihren Reisen zu vertrauen. Der Bundestagspräsident kann erst tätig werden, wenn sich aus staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Abgeordnetengesetz ergeben. In diesem Fall werde man prüfen, für welche Anlässe die dem Abgeordneten Ernst erstatteten Reisekosten zurückgefordert werden müssten.

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