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Leutheusser-Schnarrenberger Besserer Mandantenschutz geplant

22.01.2010 ·  Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will Rechtsanwälte und das Vertrauensverhältnis zu ihren Mandanten besser vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen schützen. Das regelt ein neuer Gesetzentwurf, der jetzt zur Abstimmung versandt wird.

Von Reinhard Müller
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Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will Rechtsanwälte und das Vertrauensverhältnis zu ihren Mandanten besser vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen schützen. Das regelt ein neuer Gesetzentwurf, der jetzt an Länder und Verbände zur Abstimmung versandt wird. „Ein Mandant muss sicher sein, dass das, was er mit seinem Anwalt bespricht, auch wirklich vertraulich bleibt“, sagte die Justizministerin der F.A.Z. am Freitag. Der Schutz dieses Vertrauens müsse „für jede anwaltliche Beratung gelten und darf nicht durch eine künstliche Differenzierung zwischen Strafverteidigung und sonstiger Anwaltstätigkeit untergraben werden“.

Die Bundesregierung habe es sich zum Ziel gesetzt, „durch rechtsstaatliche Korrekturen und Gesetzesentschärfungen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat zurückzugewinnen“. Das Gesetz „zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht“ sei das „erste konkrete Projekt zur Stärkung der Bürgerrechte“. Als nächsten Schritt kündigte Frau Leutheusser-Schnarrenberger ein Gesetzesvorhaben an, das die Regelungen über Beschlagnahmen bei Journalisten verschärfen und sicherstellen soll, dass diese Berufsgruppe bei Veröffentlichungen von zugespieltem Material nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden kann. Zu einem „effektiven Schutz des Berufsgeheimnisses gehört auch die Stärkung der Pressefreiheit“, sagte sie.

Freie und ungehinderte Kommunikation mit den Anwälten“

Jetzt sollen erst einmal diejenigen besser geschützt werden, die bei ihrem Anwalt Rat suchten. Bisher billigt die Strafprozessordnung Verteidigern und Rechtsanwälten in gleicher Weise ein Zeugnisverweigerungsrecht zu über das, was ihnen in dieser beruflichen Eigenschaft anvertraut oder bekannt geworden ist. Doch bei Ermittlungsmaßnahmen wird unterschieden: Für Geistliche, Verteidiger und Abgeordnete gilt ein absolutes Erhebungs- und Verwertungsverbot. Für andere zeugnisverweigerungsberechtigte Berufsgeheimnisträger – und damit auch für Rechtsanwälte, die im konkreten Fall nicht im Rahmen eines Verteidigungsmandats tätig werden – wird im Einzelfall geprüft, ob Beweise erhoben oder verwertet werden dürfen.

Diese Unterscheidung wurde von der Anwaltschaft heftig kritisiert, zumal der Übergang vom Anwalts- zum Verteidigermandat in der Praxis fließend sein kann. Viele Rechtsgebiete wie etwa das Wirtschaftsrecht und das Insolvenzrecht „sind eng mit strafrechtlichen Fragen verwoben und lassen sich nicht eindeutig voneinander abgrenzen“, sagt Frau Leutheusser-Schnarrenberger. Die freie und ungehinderte Kommunikation des Mandanten mit allen seinen Anwälten – nicht nur mit seinem Strafverteidiger – soll künftig „von staatlicher Ausforschung ferngehalten werden.“

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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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