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Lehrerin Ursula Sarrazin Zu eigensinnig für Berlin?

 ·  Ursula Sarrazin gibt nicht nach. Die Lehrerin fordert eine Ehrenerklärung von der Schulaufsicht. Der Fall soll aber erst geprüft werden. Elternbeschwerden gegen sie hatten sich gehäuft.

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Noch unterrichtet sie, aber der Ton im Konflikt um die Lehrerin Ursula Sarrazin wird schärfer. Während sie von der Schulaufsicht nun eine Ehrenerklärung fordert und sich über die mangelnde Substanz der Vorwürfe gegen sie beklagt, werfen ihr die Schulleitung und der zuständige Schulrat pädagogisches Fehlverhalten vor. Ursula Sarrazin, die Frau des Buchautors und früheren Bundesbankvorstands Thilo Sarrazin, gibt als Teilzeitkraft an der Reinhold-Otto-Grundschule im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Mathematik, Deutsch und Kunst. Von Mobbing und Verleumdung ist die Rede. Das Verhältnis zwischen Lehrerin und Schulleiter Joachim Syska scheint den Tiefpunkt erreicht zu haben.

Und in den Tiefen schulischen Alltags wird auch gewühlt. Seitenweise hielt der Schulleiter Verfehlungen von Frau Sarrazin fest, etwa wann sie zur Pausenaufsicht erst um 10.18 Uhr statt um 10.10 Uhr erschienen sei, wann sie eine Konferenz nicht besucht, eine Klasse nicht auf einen Vorlesewettbewerb vorbereitet und einen Fachkonferenzbeschluss bei der Korrektur eines Diktates nicht beachtet habe. Für Ursula Sarrazin ist diese Auflistung nichts anderes als ein Beleg für das Mobbing der Schulleitung gegen sie.

Der für den Fall zuständige Oberschulrat Günther Kuhring hat ebenfalls Buch über die vermeintlichen Verfehlungen der Lehrerin geführt. Darin ist von einem herrischen Ton die Rede und von der Verbreitung von Angst unter den Schülern. Frau Sarrazin weist auch diese Vorwürfe zurück und beschwert sich ihrerseits darüber, dass sie von der Schulverwaltung nicht richtig informiert worden sei. Beschwerden würden ihr vorenthalten, da sie diese nicht kenne, könne sie auch nicht Stellung dazu nehmen.

Elternbeschwerden gegen die Lehrerin

Schulleiter Joachim Syska möchte sich zum Fall Ursula Sarrazin nicht öffentlich äußern, er deutet lediglich an, dass das Profil der Schule nicht mit dem Profil von Frau Sarrazin übereinstimme. Dann sagt er noch kryptisch, die Differenzen beträfen nicht die Pädagogik, sondern „ganz was anderes“. Was auch immer das ist. Beide Seiten machen sich jedenfalls gegenseitig Vorhaltungen darüber, dass der Streit öffentlich wurde. „Flucht in die Öffentlichkeit“ nennt es der Schulleiter, „Verteidigung vor öffentlichen Verleumdungen“ die Lehrerin. Zu dieser Verteidigung gehört auch, dass der Anwalt von Ursula Sarrazin den Vorsitzenden des Landeselternausschusses, Günter Peiritsch, mit Unterlassungklagen belegt hat. Peiritsch hatte Anfang Januar in der Presse über die von ihm zusammengetragenen Beschwerden vieler Eltern berichtet. Eine Elternvertreterin witterte in den vielen Presseberichten gar eine Werbekampagne für das Buch Thilo Sarrazins. Dabei hatte keiner der Kombattanten die Angelegenheit in die Presse gebracht, sondern eine „Focus“-Redakteurin. Ihr war aufgefallen,dass sich in Thilo Sarrazins Buch „Deutschland schafft sich ab“ das sechste Kapitel „Bildung und Gerechtigkeit“ offensichtlich immer wieder auf die Schule bezieht, in der seine Frau unterrichtet. Also recherchierte die Journalistin auch im Umfeld der Schule, hörte von Beschwerden und rief Anfang Januar beide an, Berlins obersten Elternvertreter Peiritsch und die Sarrazins.

Dass der Konflikt eskalierte, hängt aber auch mit einer merkwürdigen Laxheit der Schulverwaltung zusammen. Denn der Streit über den Unterrichtsstil von Frau Sarrazin an der Reinhold-Otto-Grundschule schwelt schon, seit 2009 mehrere Eltern eine Sammlung offensichtlich anonymer Beschwerden bei der Schulaufsicht eingereicht hatten. Doch wie eine Sprecherin des Bildungssenators Jürgen Zöllner erst kürzlich klarstellte, hätten alle in der Vergangenheit gegen Frau Sarrazin gerichtete Beschwerden nach ihrer Prüfung keine Grundlage für dienstrechtliche Konsequenzen geboten.

„Pass gut auf!“

Jedenfalls muss nun der Konflikt geschlichtet werden. Zuständig dafür ist der Leiter der Abteilung Schulaufsicht in der Bildungsverwaltung, Erhard Laube. Er muss berechtigten Beschwerden nachgehen, eventuell Disziplinarstrafen verhängen, er hat aber auch eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamten. Laube ließ sich zu seinem Amtsantritt 2008 in einem Artikel porträtieren mit der Überschrift „Dieser Direktor hat auch gespickt“. Der Krawattenmuffel, ehemalige Schuldirektor und einstige Vorsitzende der Berliner Schulleiter in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) wirkt in seiner Lockerheit wie ein Gegenentwurf zu Ursula Sarrazin, die Eltern rät, ihre Kinder nicht mit den Worten „Viel Spaß!“, sondern mit „Pass gut auf!“ in die Schule zu schicken. Dazu, sich vor seine Lehrerin Ursula Sarrazin zu stellen, kann Laube sich noch nicht durchringen. Er wolle den Fall erst in einem geregelten Verfahren prüfen lassen, bevor er eine Bewertung abgebe, lässt er mitteilen.

Das mag auch mit dem pädagogischen Paradigmenwechsel zu tun haben, den die Berliner Schulreform mit sich brachte und den Ursula Sarrazin offensichtlich nicht rechtzeitig erkannt hat. Früheinschulung, Mitbestimmung der Eltern auch in pädagogischen Fragen und jahrgangsübergreifendes Lernen sind die Eckpfeiler dieser Reform an den Grundschulen. Obwohl sie als Lehrerin formalrechtlich immer korrekt gehandelt hat, hat Frau Sarrazin drei Mal in den Jahren zwischen 2002 und 2008 gegen diese Paradigmen verstoßen – mit für sie fatalen Folgen.

Nicht schulreif

Der erste Verstoß war der Fall eines Jungen: Ein Jahr vor der allgemeinen Einführung der Früheinschulung in Berlin kam er mit fünf Jahren im Schuljahr 2005/2006 in die Schule. Der Junge war auffallend klein und zart, wie sein Vater, ein Akademiker, ihn beschreibt. Er war sogar so klein, dass er mit seinem Ranzen nicht in sein Klassenzimmer im dritten Stock laufen konnte. Ursula Sarrazin hielt den Buben für nicht schulreif. Das Alter der Kinder in ihrer Klasse lag zwischen sechs und sieben Jahren. Als Frau Sarrazin dem Jungen einen Stuhl an die Garderobe stellte, damit er an den Haken kam, fand der Vater das „zwar hilfreich, aber auch diskriminierend“.

Der Konflikt mit den Eltern zog sich bis in das zweite Schuljahr, ohne dass die Schulleitung einschritt. Niemand dort schien zum damaligen Zeitpunkt noch über Fragen der Schulreife streiten zu wollen. Schließlich kam das Kind nicht mehr zur Schule. Frau Sarrazin meldete das dem Schulamt, was als Klassenlehrerin auch ihre Pflicht war. Den Eltern wurde ein Bußgeld angedroht. Sie meldeten sich wieder zu Wort, als der Vorsitzende des Berliner Landeselternausschusses im Januar 2011 nach Beschwerden über Frau Sarrazin fragte.

Der zweite Fall begann mitten in der ersten Hälfte des Schuljahres 2007/2008. Ein von seiner Mutter, ebenfalls einer Akademikerin, als hochbegabt eingeschätztes Mädchen kam aus der zweiten Klasse einer anderen Schule in die dritte Klasse von Frau Sarrazin. Allerdings ohne offizielle Hochbegabten-Empfehlung. Nach einigen Monaten stufte Ursula Sarrazin das Kind mit Beschluss der Klassenkonferenz in die zweite Klasse zurück. Daraufhin reichte die Mutter eine schriftliche Beschwerde bei der Schulaufsicht ein. Schulleiterin und Schulrat wollten das Kind in der dritten Klasse lassen, entgegen dem Beschluss der Klassenkonferenz. Dagegen klagte Ursula Sarrazin bei der Schulverwaltung und bekam recht. Der Fall kam in die Presse.

„Frau Sarrazin stellte Forderungen“

Trotz mehrerer Presseanfragen äußerte sich Ursula Sarrazin dazu nicht öffentlich. Seitdem kämpft die Lehrerin gegen Versuche ihrer Schulleitung, sie an eine andere Schule umzusetzen. Ebenfalls im Schuljahr 2007/2008 hatte sie, nachdem sie ein halbes Jahr in einer der neueingerichteten JÜL-Klassen (jahrgangsübergreifendes Lernen in der neuen Schuleingangsphase der ersten und zweiten Klassen) unterrichtete, darum gebeten, dort nicht mehr eingeteilt zu werden. Lehrer dürfen solche Wünsche einreichen, aber es war der dritte Vorstoß. Seitdem wird Frau Sarrazin auch nicht mehr als Klassenlehrerin in den Stufen drei bis sechs eingesetzt, obwohl sie immer wieder darum bat. Stattdessen unterrichtet sie als Fachlehrerin gleichzeitig in vier verschiedenen Klassen. Sie hat sich also mit etwa vier mal fünfzig Eltern auseinanderzusetzen. Das könnte auch erklären, warum die Beschwerden von Eltern seitdem mehr geworden sind, die sich übrigens auffallend häufig auf Frau Sarrazins Mathematikunterricht beziehen.

Ursula Sarrazins früherer Schulleiter in Mainz, der mittlerweile pensionierte Georg Baumann, hält die Lehrerin, die er selbst eingestellt hat, zwar für eine „eigenwillige“ Frau. Er sei aber immer bestens mit ihr ausgekommen. „Frau Sarrazin stellte Forderungen“, sagt Baumann, aber sie habe den Kindern auch systematisch etwas beigebracht. Er habe nicht beobachten können, dass sie übermäßig streng oder gar „übergriffig“ gewesen sei. Sie habe sich trotz ihres konventionellen Stils durchaus von Neuerungen überzeugen lassen. Auch Probleme mit Eltern habe es gelegentlich gegeben, sagt Baumann, doch er habe dann mäßigend auf die Eltern eingewirkt. Und mit seinem Nachfolger sei Frau Sarrazin ebenfalls gut ausgekommen.

Antrag auf Beurlaubung

Bleibt noch die Frage nach diskriminierten Ausländern. Elternvertreter behaupten, Frau Sarrazin habe besonders Schüler und Eltern ausländischer Herkunft im Visier. Frau Sarrazin nährt solche Vorwürfe, indem sie immer wieder von „Kindern türkischer Eltern“ oder „den Türken“ spricht, auch wenn diese längst deutsche Staatsbürger sind. Dabei erfährt sie in dem Konvolut anonymisierter E-Mails sogar Unterstützung aus dieser Elternschaft: „Bezugnehmend auf Ihr E-Mail antworte ich Sie wie folgt: mein Sohn xxxx hat kein Problem bezuglisch Matheleistung.“

Ursula Sarrazin hat zum Schuljahresende einen Antrag auf Beurlaubung gestellt. Sie befürchtet, dass die Schulaufsicht ihren Fall bis dahin verschleppen könnte. Natürlich hätte sie einfach aufhören können, sagt sie, aber so könne sie nun einmal nicht gehen.

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