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Sonntag, 19. Februar 2012
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Lebenspartnerschaften Zypries will homosexuellen Paaren Adoption ermöglichen

23.07.2009 ·  Kinder wachsen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nach einer neuen Studie genauso gut auf wie in heterosexuellen. Die rechtliche Unsicherheit in „Lebenspartnerschaften“ schadet aber nach Ansicht von Justizministerin Zypries dem Kindeswohl.

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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das volle Adoptionsrecht für homosexuelle Paare verlangt. „Es gibt für den Gesetzgeber keinen Grund, homosexuelle Lebenspartner und heterosexuelle Beziehungen unterschiedlich zu behandeln“, sagte die SPD-Politikerin am Donnerstag in Berlin. Zypries stützt ihre Forderung auf eine neue Studie der Universität Bamberg, wonach Kinder in schwulen oder lesbischen Partnerschaften genauso gut aufwachsen wie in traditionellen Familien.

In der Studie werden Schätzungen zitiert, wonach es in Deutschland mittlerweile sogar mehr als 12.000 Kinder in „Regenbogenfamilien“ gibt. Davon leben etwa 2200 Kinder in einer gesetzlich eingetragenen Lebenspartnerschaft. Meist handelt es sich dabei um Jungen und Mädchen, die aus früheren heterosexuellen Partnerschaften stammen. Immer größer wird allerdings der Anteil von Kindern aus künstlicher Befruchtung, die mit zwei Müttern aufwachsen. Nur in 5,5 Prozent der Fälle teilen sich zwei Männer die Elternschaft.

Union zu neuer Regelung „nicht in der Lage“

„Das Kindeswohl ist in Regenbogenfamilien genauso gewahrt wie in anderen Familienformen“, sagte Zypries „Persönlichkeitsentwicklung, schulische und berufliche Entwicklung der betroffenen Kinder verlaufen positiv.“ Sie entwickelten sich genauso gut wie Kinder aus heterosexuellen Beziehungen. Voraussetzung für eine gesetzliche Regelung sei aber, dass Deutschland das geänderte Europäische Adoptionsübereinkommen zeichnet und in Kraft setzt. Der Koalitionspartner, die CDU/CSU, sähe sich dazu allerdings „nicht in der Lage“, sagte die Ministerin.

Nach deutschem Recht sei eine gemeinsame Adoption derzeit nicht möglich. Stattdessen könne nur einer der Partner ein Kind adoptieren, der andere erhalte lediglich ein „kleines Sorgerecht“, nach er in Angelegenheiten des täglichen Lebens mitentscheiden darf. Diese Lösung diene nicht dem Kindeswohl, kritisierte Zypries. Beide Erwachsene sollten die volle rechtliche Verantwortung für das Kind übernehmen.

Klassisches Rollenmodell nicht nötig

Die am Donnerstag vorgestellte Studie unter Leitung des Instituts für Familienforschung an der Universität Bamberg ergab, dass das klassische Rollenmodell für ein gutes Aufwachsen der Kinder nicht nötig ist. Entscheidend ist vielmehr die gute Beziehung zwischen Eltern und Kind. Eine Mehrheit der Kinder (63 Prozent aus Sicht der Eltern, 53 Prozent aus Sicht der Kinder) hat überdies keine Diskriminierung erfahren. Wenn es diese gibt, äußert sie sich vorwiegend in Hänseleien und Beschimpfungen.

Für die erste Studie zur Lebenssituation dieser Kinder wurden alle rund 14.000 Paare mit eingetragenen Lebenspartnerschaften in Deutschland kontaktiert. Untersucht wurden schließlich Familien mit insgesamt knapp 700 Kindern.

Zustimmung für ihre Forderungen erhielt die Justizministerin aus den eigenen Reihen der SPD-Fraktion sowie von FDP und Grünen. Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Leutheusser-Schnarrenberger, sagte, auch ihre Partei setze sich für eine Stärkung von „Regenbogenfamilien“ ein. „Wer eine Lösung sucht, die streng am Kindeswohl orientiert ist, muss dem gemeinsamen Adoptionsrecht für Lebenspartner zustimmen.“ Dies sei „Ausdruck der Lebensrealität in unserer Gesellschaft“.

Die Grünen-Politiker Schewe-Gerigk und Volker Beck äußerten sich ähnlich, fügten aber die Bemerkung hinzu, die Studie liege schon seit längerer Zeit vor. Es sei „traurig“, dass sie erst jetzt veröffentlicht worden sei, nachdem sowohl die CDU/CSU als auch die SPD einen Grünen-Gesetzentwurf zum Lebenspartnerschaftsgesetz abgelehnt hätten. „Man hat es vorher schon gewusst, und wenn die Veröffentlichungspolitik des Bundesjustizministeriums es nicht verhindert hätte, hätten die Parlamentarier auch in Kenntnis der Studie abstimmen können.“

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland teilte mit, die Ergebnisse der Studie seien nicht anders zu erwarten gewesen. Sie widerlegten alle Argumente „rückwärtsgewandter Kreise“ gegen ein gemeinsames Adoptionsrecht. Jetzt müsse der Gesetzgeber schnell entsprechend handeln.

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