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Länderfinanzen „Nationaler Entschuldungspakt“

20.10.2006 ·  Nach dem Karlsruher Urteil zur Berliner Haushaltslage sind Sanktionen für Länder im Gespräch, die sich zu hoch verschulden. Es geht um eine neue Finanzverfassung.

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Als Reaktion auf das Urteil zur Berliner Finanzklage werden immer mehr Stimmen laut, die empfindliche Strafen fordern, falls sich die Länder zu hoch verschulden. „Wir brauchen ein Bundesgesetz, das regelt, wie besonders schwierige Haushaltslagen verhindert werden können“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks, der „Berliner Zeitung“.

Dazu müßten eindeutige Verschuldungsgrenzen definiert und die Verletzung der Vorgaben mit Sanktionen geahndet werden. Ein Verschuldungsverbot lehnte die SPD-Politikerin aber ab. Die Finanzautonomie der Länder und des Bundes müsse gewahrt werden, sagte sie. Die neuen Regeln müssen nach Hendricks' Worten in den Verhandlungen über die Föderalismusreform II festgelegt werden.

Wulff fordert nationalen Entschuldungspakt

Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) hat sich dem Vorstoß des Finanzministeriums angeschlossen. Das sei eine vernünftige Forderung, sagte er am Freitag dem RBB. Schließlich gebe es schon jetzt die Regelung, daß bei Verstößen gegen den Euro-Stabilitätspakt die Länder einen Teil der Strafzahlungen übernehmen müßten.

„Dementsprechend wäre ich sehr dafür, daß wir einen nationalen Entschuldungspakt abschließen, wo sich der Bund und die Länder verpflichten, in einem überschaubaren Zeitraum auf eine Verschuldung von Null zu kommen und dann zu beginnen, die Schulden abzutragen.“

Kontrollsystem ähnlich der Maastricht-Kriterien

Der bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser forderte für den Länderfinanzausgleich ein Kontrollsystem ähnlich den Maastrichter Stabilitätskriterien der EU. In einem Interview der „Passauer Neuen Presse“ setzte er sich für ein Frühwarnsystem, Mahnungen und Strafandrohungen ein. „Der Fall Berlin zeigt doch: Wenn das Kind einmal in den Brunnen gefallen ist, kommt es nur schwer wieder heraus“, wurde der CSU-Politiker zitiert. Auch in einem solchen Fall aber müsse gelten: „Wer Schulden macht, muß sie auch selbst bezahlen.“

Das Land Berlin war am Donnerstag mit seiner Verfassungsklage auf milliardenschwere Finanzhilfen des Bundes gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, eine extreme Haushaltsnotlage der mit 60 Milliarden Euro verschuldeten Hauptstadt liege nicht vor. Nach Ansicht des Zweiten Senats kann Berlin die Krise mit großer Wahrscheinlichkeit aus eigener Kraft überwinden. (Siehe auch: FAZ.NET-Spezial Länderfinanzen: „Ärmlich und unsexy“)

Quelle: FAZ.NET mit Material von AP und DPA
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