Hessen und Bayern haben völlig recht. Der „kooperative Föderalismus“ hat dazu geführt, dass die einen Länder dafür bestraft werden, wenn sie sich anstrengen, und die anderen dafür belohnt werden, wenn sie nur so tun. Die „reichen“ Länder haben nicht viel davon, wenn sie noch mehr Steuern einnehmen, weil der Geldsauger namens Länderfinanzausgleich die Mehreinnahmen in Richtung „arme“ Länder umverteilt. Die wiederum haben nicht viel davon, wenn sie sich anstrengen, weil dann der Geldsauger weniger abwirft. Ein solcher Mechanismus, der Finanzschwäche zementiert und Finanzstärke deckelt, um einen „angemessenen“ Ausgleich herzustellen, ist eine Fehlkonstruktion.
Diesen Mangel mit dem Ruf nach föderaler Solidarität kleinzureden, ist der Anfang vom Ende eines möglichen Auswegs. Am Anfang müsste vielmehr das Eingeständnis stehen, dass es nach Jahren der Korrekturen, Ergänzungen und Kompromisse nicht gelungen ist, einen Weg zu finden, dem verwobenen und verklebten Föderalismus eine Spur Wettbewerb einzuhauchen. Stattdessen sind die Länder wieder da angelangt, wo sie vor zwanzig Jahren schon einmal waren: Ein Land, das Milliarden hergeben musste, lief auch damals Gefahr, am Ende schlechter dazustehen als die Länder, die nur durchschnittliche Steuereinnahmen hatten.
Werden die Kläger diesmal Recht bekommen?
Die Vergeblichkeit dieser Bemühungen führt aber zur Frage: Werden Hessen und Bayern dieses Mal Recht bekommen? Die Argumente, die derzeit gegen die Nehmerländer angeführt werden, gehen zum großen Teil haarscharf am Länderfinanzausgleich vorbei. Weder taugt der Berliner Flughafen noch die Elbphilharmonie, noch kostenlose Kinderbetreuung dazu, Anspruch und Wirklichkeit des bundesstaatlichen Finanzausgleichs zu verdammen. Er orientiert sich an den Aufgaben, die für alle gleich sind, und an den Einnahmen, die nicht gleich sein können, so lange ein Bundesstaat notgedrungen Ausdruck von Vielfalt ist und nicht als Ablenkung von den angeblichen Vorzügen eines Zentralstaats herabgewürdigt wird. Sollen also die „überflüssigen“ Ausgaben armer Länder kontrolliert oder gar unterbunden werden, ist dafür der Länderfinanzausgleich das falsche Mittel - und ist der Bundesstaat bald ganz am Ende. Oder glauben Volker Bouffier und Horst Seehofer im Ernst, dass sich Olaf Scholz und Hannelore Kraft vorschreiben lassen, wie billig oder teuer ihre Politik sein darf?
Doch die Taktik der Nehmerländer antwortet darauf mit der nächsten Irreführung. Sie haben in den vergangenen Monaten Verhandlungen abgeblockt, indem sie auf diesen oder jenen außerordentlichen Geldsegen hinwiesen, der den Geberländern zugute komme und nicht den Nehmerländern. Das gipfelte in der Aufforderung, es müsse erst einmal „alles auf den Tisch“, um klarer sehen zu können. Im Sinne einer einfachen und schnellen Lösung war das sicherlich nicht, sondern im Sinne eines Teufelskreises: Die nur noch schwer zu durchschauende Umverteilung des Länderfinanzausgleichs soll dadurch gerechter werden, dass sie noch komplizierter, noch intransparenter, noch unübersichtlicher wird.
Erfolgreiche Neidkampagne
Seit Bestehen der Bundesrepublik ist das nicht ein Grund für die Blüte des Föderalismus, sondern Ursache für seinen Niedergang. Die Länder und Stadtstaaten, die Hessen, Baden-Württemberg und Bayern „auf der Tasche liegen“, dürfen sich deshalb nicht wundern, wenn Hessen und Bayern - Baden-Württemberg hält sich grünrot zurück - das Thema jetzt im Wahlkampf ausschlachten. Wie erfolgreich das sein kann, hat übrigens die SPD in Nordrhein-Westfalen mit ihrer Neidkampagne gegen ostdeutsche Städte vorgemacht: Aus der Landesmutter Kraft wurde die schwäbische Hausfrau.
Am Ende dieser Wahlkämpfe wird jedoch eine Klage in Karlsruhe stehen, die nicht weiterführt. Zwar haben Hessen und Bayern gute Aussichten, dass das Bundesverfassungsgericht mehrere Details der gesetzlichen Konkretisierung des Länderfinanzausgleichs für verfassungswidrig erklärt - die „Einwohnerveredelung“ und die „Bedarfspauschale“ der Gemeindefinanzen stehen ganz oben auf der Liste. Aber was ist dann? Dann wird der Finanzausgleich weiter im Grundgesetz stehen. Und es wird dann wieder heißen, jetzt müsse aber wirklich „alles auf den Tisch“.
„Kooperativer Föderalismus“ nicht unantastbar
Denn vor 2019 muss die föderale Finanzverfassung der Bundesrepublik ohnehin generalüberholt werden - das von Hessen und Bayern beklagte „Maßstäbegesetz“ läuft dann aus, außerdem das darauf aufgebaute Finanzausgleichsgesetz und der Solidarpakt. Sollen diese Verhandlungen nicht wieder in einem faulen Kompromiss enden und zu einer Klage in Karlsruhe führen, werden sich die Länder von der Vorstellung verabschieden müssen, dass der „kooperative Föderalismus“ unantastbar ist und der Untergang des Länderfinanzausgleichs in seiner gegenwärtigen Form das Ende der Solidarität bedeutet. Sie werden sich stattdessen ein Instrument ausdenken müssen, das die Rechte und Pflichten der einzelnen Länder stärkt, für sich selbst zu sorgen - zum Beispiel durch eigene steuerliche Hebesätze. Welche Landesregierung wirklich „solidarisch, aber nicht blöd“ ist, wird sich bis dahin noch herausstellen.
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