01.12.2009 · Mit seinem Urteil zu den Ladenöffnungszeiten hat das Bundesverfassungsgericht den Sonntagsschutz gestärkt. Für Ausnahmen müsse es einen gewichtigen Grund geben. Wie war das eigentlich früher? Eine kleine Geschichte des Ladenschlusses.
Von Wulf Schmiese, BerlinDie Geschichte des Ladenschlusses ist eine von Verbot und Laissez-faire, von kriegerischem Protest und klagemutigen Freiheitskämpfern, sie reicht vom Kaiserreich bis zur Merkelzeit. Es ist eine deutsche Geschichte, hochpolitisch, im Jahrzehntetakt gebrochen und doch stets weitergeführt. Hitler kommt darin vor, aber auch jeder deutsche Bundeskanzler. Erst seit September 2006 war vorbei, was fast so lang währte, wie es Warenhäuser gibt:
Von nun an konnte Deutschlands Regierung nicht mehr vorschreiben, wann Geschäfte schließen müssen. Das regeln seitdem die Bundesländer, und fast alle wollten die Händler selbst entscheiden lassen. Vorgegeben werden sollte nur noch, ob der Sonntag bleibt, was er keineswegs immer war: einkaufsfrei. So ermöglichte es die Föderalismusreform.
Der Schröder-Coup
Am Abend des 3. Dezember 2002, zwei Tage nach dem ersten Advent, hatte ein politischer Umbruch von ganz oben stattgefunden. Gerhard Schröder war der Putschist gegen sozialdemokratische Dogmen. „Es war ein ganz typischer Schröder-Alleingang, ein echter Coup, von dem wir nichts wussten“, sagt die niedersächsische SPD-Bundestagsabgeordnete Margrit Wetzel und klingt noch heute erstaunt. An jenem Tag sollte sie im Radio gegen den Geschäftsführer vom Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE), Hubertus Pellengahr, antreten zum Thema Ladenschluss.
Damals war es den Läden samstags noch untersagt, länger als bis 16 Uhr zu öffnen. In der SPD fanden viele, das sei mehr als genug. Auch die Gewerkschaftsführer sahen das so, die eben noch bei Schröders Wiederwahl tüchtig geholfen hatten. Selbst der damalige Superwirtschaftsarbeitsminister Wolfgang Clement beteuerte, eine Lockerung des Ladenschlusses sei „nicht geplant“. Schröder zog an allen vorbei. Ausgerechnet nach einem Treffen mit dem SPD-Gewerkschaftsrat kündigte der Kanzler an, seiner rot-grünen Koalition vorzuschlagen, dass die Geschäfte generell von Montag bis Samstag bis 20 Uhr geöffnet werden könnten. „Schröder brachte wörtlich und eins zu eins unseren Vorschlag für ein konjunkturelles Sofortprogramm“, erinnert sich HDE-Geschäftsführer Pellengahr, der 100.000 Unternehmen von Aldi bis Tante Emma vertritt. Fünf Monate später war Gesagtes Gesetz.
Die Etappe des „langen Donnerstag“
Jeden Samstag vier Stunden mehr Einkaufszeit pro Woche mögen weniger radikal erscheinen als jene Reform von 1996 unter Helmut Kohl. Damals wurde entschieden, was vierzig Jahre lang unmöglich erschien: dass an jedem Wochentag außer dem Samstag anstatt bis 18.30 bis 20 Uhr geöffnet sein darf. Zuvor hatte es bloß - und das auch erst seit 1989 nach langem Ringen - den „langen Donnerstag“ gegeben.
Doch Schröder hatte mit seinem Vorschlag den Jahrzehnte währenden Widerstand der Sozialdemokraten gebrochen. Denn den linken Reformgegnern erschien seine Lösung noch immer besser als die völlige Aufgabe des Ladenschlusses, die selbst mancher dynamische Genosse schon zu fordern gewagt hatte. Nennenswerten SPD-Protest dagegen gab es nun nicht mehr. Im Gegenteil: „7 mal 24“, also Einkauf rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche, das ist heute rot-rote Politik.
Mecklenburg-Vorpommerns früherer Ministerpräsident Harald Ringstorff (SPD) ging damit weiter als jeder Kollege der Union. Er wollte den Geschäftsleuten seines Landes selbst den Sonntag dauerhaft als Verkaufstag zugestehen, weil das „zusätzliche Umsätze“ ermögliche. Mehr Umsatz, das war auch Schröders Ziel, wenn auch durch keine der jüngst erweiterten Öffnungszeiten erreicht: 390 Milliarden Euro wurden 2005 umgesetzt im deutschen Einzelhandel - 1995 waren es fast gleich viel. Marktdynamik war kein Motiv für staatliche Eingriffe zu Beginn der deutschen Ladenöffnungsdebatte.
Im Kaiserstaat gab es keine Vorschrift
Seit der Reichsgründung 1871 etablierte sich die allgemeine Gewerbefreiheit im Kaiserstaat. Ladenschluss war, wenn das Volk zu Bett ging. Es gab keine Vorschrift. Die Geschäfte hatten in der Regel von morgens sechs bis nachts um 23 Uhr geöffnet. Auch am Sonntag wurde verkauft, vielerorts nur unterbrochen für die Gottesdienststunden. Die Menschen mussten täglich Frischwaren einholen können, es gab keine Kühltruhen und kaum Platz für Vorräte. Doch soziale Forderungen nach Arbeitszeit- und Gesundheitsschutz für Angestellte, wie ihn Gewerkschaften und Sozialdemokratie verlangten, führten zu ersten Zeitvorgaben. 1891 wurde der Verkauf an Sonn- und Feiertagen eingeschränkt.
1900 folgte für die Werktage ein Ladenschluss von 21 Uhr abends bis um fünf in der Früh, doch lokale Ausnahmen wurden großzügig gewährt für Kioske, Lebensmittel- und Blumenläden sowie Bäckereien. Jüdische Händler hatten sonntags oft geöffnet, dafür am Sabbat geschlossen. In 1000 deutschen Gemeinden und fast allen Großstädten verständigten sich die Kaufleute bis 1911 freiwillig darauf, schon um 20 Uhr Feierabend zu machen. Es gelang aber nicht, das deutsche Mittagessen - und damit die arbeitsrechtlich durchgesetzte Mittagspause - einem früheren Geschäftsschluss zu opfern und es durch eine „englische Tischzeit“, die Hauptmahlzeit am Abend, zu ersetzen.
Der Krieg führt zu weiterer Regulierung
1919 wurde die werktägliche Einkaufszeit weiter reduziert auf die Spanne von sieben bis 19 Uhr. Stets ging es dabei um soziale Erleichterungen. Sozialdemokratie und Gewerkschaften wurden verboten im Nationalsozialismus, ihre Argumente zum Ladenschluss jedoch fortgeführt, nun „volksbiologisch“ gewendet. Die Arbeitszeitordnung von 1938 entsprach der von 1919. Der Krieg führte dann zu weiterer Regulierung. Waren- und Stromknappheit, Verdunklungspflicht, an die Front versetztes Personal führte zu Ladenschlusszeiten von 18 Uhr, später sogar 17 Uhr. Nur Lebensmittelhändler mussten - da griff das Kriegsrecht - länger für die Volksversorgung bereitstehen.
Zwischen Reich und Bundesrepublik, nach regelfreiem Schwarzmarkthandel und der Währungsreform 1948, schnitzten sich die jungen Bundesländer ihre eigenen, besonders in Süddeutschland großzügigen Ladenöffnungsgesetze. Doch das Bundesverfassungsgericht kassierte 1952 die neue Freiheit. Nur einheitliche Regelungen schafften auch Marktsicherheit, so dachten damals nicht nur die Richter, sondern auch Handelsverbände. Sie wollten gleiche Voraussetzungen für alle. Soziale Aspekte und gleichartige Konkurrenzsituation. So glichen sich die unterschiedlich motivierten Forderungen von Sozial- wie Ordnungspolitikern nach deutschlandweit geltendem Ladenschluss an.
Straßenschlachten gegen längere Öffnungszeiten
Doch dieser Friede währte nur kurz. Da die Wochenarbeitszeit im Einzelhandel noch immer bei 50 bis 60 Stunden lag und Verkäufer im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen eine Sechs-Tage-Woche hatten, forderten sie immer lauter „Teilhabe am sozialen Fortschritt“. In München kam es 1953 und 1954 zum „Kaufhauskrieg“, zu Straßenschlachten gegen längere Öffnungszeiten. Warenhäuser wollten den Kaufboom abschöpfen, ihre Angestellten aber nicht länger arbeiten. Wegen Vollbeschäftigung mangelte es an Dienstleistern. Ludwig Erhard, Minister des Wirtschaftswunders, unterlag dem Druck der Sozialpolitiker seiner CDU, so dass 1956 eines der weltweit restriktivsten Ladenschlussgesetze eingeführt wurde: täglich nur bis 18.30 Uhr, samstags bis 14 Uhr und sonntags - bis auf viermal im Jahr - Verkaufsverbot.
Kein Mensch käme auf die „komische Idee, dass etwa am Samstagnachmittag keine Züge mehr fahren dürfen, am Samstag keine Post ausgetragen werden darf oder keine Gaststätte geöffnet haben sollte“, schrieb Erhard in seinem Bestseller „Wohlstand für alle“. Den Arbeitszeitschutz sollten die Tarifparteien unter sich regeln, nicht der Staat. Erst ein halbes Jahrhundert später wurden seine Worte deutsche Wirklichkeit.