Der Streit über die Zusammenführung der beiden rheinland-pfälzischen Oberlandesgerichte und die Besetzung des verwaisten Präsidentenpostens am OLG Koblenz wird für Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) immer unangenehmer. Das Verwaltungsgericht Koblenz droht jetzt dem Land Rheinland-Pfalz mit einem Zwangsgeld von 10.000 Euro, falls es den Posten nicht innerhalb eines Monats neu besetzt. Damit gab es dem Vollstreckungsantrag des Landgerichtspräsidenten Hans-Josef Graefen statt.
Der Richter mit CDU-Parteibuch hatte als unterlegener Mitbewerber 2007 gegen die Entscheidung des Richterwahlausschusses und des damaligen Justizministers Heinz-Georg Bamberger (SPD) geklagt, den Präsidenten des Landessozialgerichts, Ralf Bartz, zum neuen Präsidenten zu berufen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nahm die Ernennung von Bartz im November 2010 mit der Begründung zurück, das Justizministerium habe die Entscheidung auf nicht tragfähige Erkenntnisse gestützt. Zudem habe Bamberger mit der übereilten Aushändigung der Ernennungsurkunde an Bartz die Rechte Graefens verletzt. Gleichzeitig verfügte das oberste deutsche Verwaltungsgericht: „Der Beklagte ist verpflichtet, das Amt des Präsidenten des Oberlandesgerichts aufgrund eines neuen Auswahlverfahrens zu vergeben.“
Bambergers Nachfolger Jochen Hartloff (SPD) kündigte am Mittwoch an, gegen die mit einem Zwangsgeld bewehrte Forderung des Koblenzer Verwaltungsgerichts nach rascher Besetzung des OLG-Präsidentenpostens Rechtsmittel einzulegen. Die CDU-Opposition, aber auch zahlreiche Richter am erst in diesem Jahr ausgebauten Standort Koblenz dürften sich dadurch in ihrem Verdacht bestätigt sehen, dass die im rot-grünen Koalitionsvertrag vereinbarte „Zusammenführung“ der beiden Oberlandesgerichte mit Hauptsitz Zweibrücken vor allem eine politische „Racheaktion“ ist.
Die Proteste in Koblenz könnten eskalieren
In Mainz warten sowohl die SPD als auch die oppositionelle CDU unter Julia Klöckner mit Spannung auf das weitere Vorgehen Becks. Sollten der Ministerpräsident und sein Justizminister Hartloff die Fusion der Gerichte mit dem neuen, alleinigen Präsidialsitz Zweibrücken schneller vorantreiben, droht eine Eskalation der Proteste in Koblenz.
„Mit dieser Ankündigung hat Beck Öl ins Feuer gegossen“, sagt Peter Itzel, stellvertretender Präsident des OLG Koblenz und Vorstandsmitglied des Vereins „Pro Justiz Rheinland“. Der Sozialdemokrat Itzel, der auch Sprecher des Richterrats am OLG ist, kündigt für diesen Fall einen „Plan B“ des Vereins an: „Ein Volksentscheid gegen einen Gesetzentwurf zur OLG-Fusion wird von uns schon seit langem diskutiert.“ In Rheinland-Pfalz seien die Hürden für einen solchen Schritt „bürgerfreundlich“.
Sollte der Landtag mit den Stimmen der rot-grünen Mehrheit einen entsprechenden Gesetzentwurf beschließen, kann mit den Stimmen eines Drittels der Abgeordneten der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs gestellt werden. Dann hätte man den Weg zu einem Volksentscheid eingeschlagen. Die CDU-Fraktions- und Landesvorsitzende Julia Klöckner hat schon angekündigt, ein solches Vorhaben zu unterstützen. Ist das Gesetz außer Vollzug gesetzt, müssen die Initiatoren eines Volksentscheids beim Landeswahlleiter 10.000 Unterschriften vorlegen. Danach müssen sie innerhalb eines Monats rund 150.000 Unterschriften sammeln, um den Volksentscheid über das Gesetz zur OLG-Fusion zu erzwingen.
750.000 Bürger müssen am Volksentscheid teilnehmen
Ist diese Hürde genommen, legt der Landtag einen Sonntag fest, an dem innerhalb von drei Monaten abgestimmt wird. Mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten muss daran teilnehmen, damit er nicht scheitert. Bei rund 3,1 Millionen Wahlberechtigten in Rheinland-Pfalz wären dies etwa 750.000 Stimmen. Ist dieses Quorum erreicht, genügt die Hälfte der abgegebenen Stimmen, um das Gesetz zu Fall zu bringen.
Nach Einschätzung Itzels ist dies eine Zahl, die von der Protestbewegung erreicht werden kann: „Wenn man sieht, wie wir in der Region verankert sind, ist das machbar.“ Immerhin sammelte der vom früheren Koblenzer Oberbürgermeister Eberhard Schulte-Wissermann (SPD) geleitete Verein bereits 30.000 Unterschriften. Ad absurdum geführt ist die angebliche Spar-Fusion ohnehin, wenn Graefen wie beim letzten Mal auch in der höchsten Instanz in Leipzig oder Karlsruhe recht behält. Dann müsste das Land weiter einen OLG-Chefposten in Koblenz samt Vize-Stelle finanzieren. Personalkosten: mehr als 400.000 Euro.
Kurt Beck und seine Richterschaft
Dr. Emil Andabak (Emil.Andabak)
- 28.07.2011, 15:18 Uhr