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Kündigung wegen 1,30 Euro Kritik an Thierses Urteilsschelte

26.02.2009 ·  Das Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg bestätigte die Kündigung einer Kassiererin wegen Unterschlagung von 1,30 Euro in ihrer Rechtmäßigkeit. Bundestagsvizepräsident Thierse kritisierte das Urteil - und erntet dafür Kritik.

Von Mechthild Küpper, Berlin
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Die Äußerung des Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Thierse (SPD) über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, das die Kündigung einer Kassiererin wegen der Unterschlagung von 1,30 Euro in ihrer Rechtmäßigkeit bestätigte, ist auf Kritik gestoßen. Thierse hatte der „Berliner Zeitung“ gesagt: „Das ist ein barbarisches Urteil von asozialer Qualität.“

Der Berliner Anwaltsverein forderte daraufhin am Donnerstag Thierses Rücktritt: „Das ist eine nicht hinnehmbare Entgleisung.“ Thierse habe „aus populistischen Gründen“ die Unabhängigkeit der Gerichte in Frage gestellt. Die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts, Aust-Dodenhoff, sagte zu Thierses Urteilschelte, „Diffamierungen der Gerichte, zumal von einem der höchsten Repräsentanten unseres Landes“, seien in keiner Weise hinnehmbar.

„Offenkundig unverhältnismäßig“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende im Berliner Abgeordnetenhaus, Martin Lindner, nannte Thierses Äußerung „barbarisch und dümmlich“. Sie sei „sachlich völlig ungerechtfertigt“ und lasse den „Respekt vermissen, den die Erste der Dritten Gewalt“ schulde. Lindner, der gegen Thierse im Berliner Wahlkreis 77 zum Bundestag als Direktkandidat antritt, forderte diesen auf, sich bei den Richtern zu entschuldigen.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linkspartei im Bundestag, Wolfgang Neskovic, sagte über das Urteil, man müsse „schon Jurist sein, um derart krude zu argumentieren“. Dass die Entscheidung mit einer „langjährigen Rechtssprechungspraxis“ übereinstimme, mache die Sache nicht besser. Jemanden nach 31 Jahren wegen des Entwendens von Pfandbons im Wert von 1,30 Euro zu entlassen, sei „offenkundig unverhältnismäßig“.

Falls sich die Gerichte in solchen Fällen „weiterhin unnachsichtig“ zeigten, soll nach Ansicht von Neskovic der Gesetzgeber tätig werden und „deutlichere Vorgaben machen“. Seiner Ansicht nach ist die Verdachtskündigung „eine einseitige Risikoverlagerung zu Lasten der ohnehin schon benachteiligten Arbeitnehmer“. Das Gericht hatte am Dienstag dagegen darauf hingewiesen, dass eine Verdachtskündigung keineswegs auf bloßen Vermutungen des Arbeitgebers beruht, sondern dafür ein auf objektiven Tatsachen beruhender dringender Verdacht vorliegen muss.

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