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Korruptionsprozeß Wienand an Auftragsvergabe für Müllverbrennungsanlage beteiligt

 ·  Der frühere SPD-Politiker Wienand hat ein Teilgeständnis im Korruptionsprozeß abgelegt. Für die Staatsanwaltschaft war er der Drahtzieher der Bestechung. Die Ankläger lehnten eine Freiheitstsrafe zur Bewährung ab.

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Der frühere SPD-Politiker Wienand hat am Freitag vor dem Kölner Landgericht zugegeben, daß er an der Auftragsvergabe für die Kölner Müllverbrennungsanlage, bei der Bestechungsgelder in Höhe von etwa elf Millionen Euro gezahlt worden sind, beteiligt gewesen ist.

Allerdings, so ließ er seine Anwälte verlesen, während er selbst schwieg, sei er als Akquisiteur für das Anlagenbauunternehmen Steinmüller in Gummersbach tätig gewesen. Das Geld, das er dafür bekommen habe - nach seinen Angaben 1,8 bis zwei Millionen Mark im Jahr 1994 -, sei sein Honorar oder seine Provision gewesen. Ebenso die 560 000 Mark, die er 1995 noch erhalten habe, und die 180 000 Mark von dem Müllunternehmer Trienekens. Die Möglichkeit, daß dadurch die Betreibergesellschaft AVG geschädigt worden sei, habe er wohl verdrängt.

Anklägern ist Strafe zur Bewährung zu milde

Die Anklage hält ihm vor, 4,2 Millionen Mark erhalten zu haben, was er bestreitet. Auch den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, daß er der Drahtzieher der Bestechung gewesen sei, wies der Verteidiger Karas zurück. Vielmehr habe Wienand gar nicht gewußt, daß Eisermann, der Geschäftsführer der AVG, Amtsträger gewesen war, sonst hätte er ihm keine Provision angeboten. Von Eisermann sei die Initiative ausgegangen. Ob diese Einlassungen schon ein Geständnis oder wenigstens ein Teilgeständnis waren, überließen die Rechtsanwälte dem Gericht. Das wird bei der Strafbemessung von Bedeutung sein.

Der Vorsitzende Richter Baur hat während der Verhandlung bekanntgemacht, daß es Rechtsgespräche zwischen den Beteiligten gegeben habe. Darin sei es auch um eine Freiheitsstrafe gegangen, die wegen des Alters und des schlechten Gesundheitszustandes des 77 Jahre alten Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Mit der Staatsanwaltschaft sei darüber jedoch keine Einigung erzielt worden. Den Anklägern wäre ein solches Urteil zu milde. Sie haben auch gegen die Urteile in dem Kölner Müllprozeß Berufung eingelegt, über die demnächst der Bundesgerichtshof entscheiden wird. Der ehemalige Geschäftsführer der Betreibergesellschaft der Müllverbrennung, Eisermann, war zu drei Jahren und neun Monaten Haft und der frühere Steinmüller-Geschäftsführer Michelfelder zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der frühere Kölner SPD-Ratsfraktionsvorsitzende Rüther wurde mangels Beweisen freigesprochen.

Nicht zum ersten Mal vor Gericht

Wienands Verfahren war wegen der Herzerkrankung des Angeklagten abgetrennt worden. Die Anklage wirft ihm jetzt Beihilfe zur Bestechung und zur Untreue sowie Steuerhinterziehung vor. Wienand ist nur bedingt verhandlungsfähig für maximal vier Stunden je Verhandlungstag. Deshalb sind bisher nur drei Verhandlungstage terminiert. Der nächste Verhandlungstermin ist am 14. Dezember, einen Tag vor dem 78. Geburtstag Wienands.Von dem Geld, so führten die Verteidiger aus, sei nichts mehr übrig geblieben. Es sei für Rechtsanwaltskosten, Geldstrafen und Steuernachzahlungen verwendet worden. Wienand steht nämlich nicht zum ersten Mal vor Gericht. 1996 ist er wegen Spionage für die DDR zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Begnadigung durch Bundespräsident Herzog bewahrte ihn davor, die Strafe absitzen zu müssen. 1990 und 1988 war er schon wegen Verkehrsdelikten, Trunkenheit und Fahrerflucht angeklagt.

In der jetzigen Verhandlung kam auch Wienands Lebensgeschichte zur Sprache, der es aus einfachen Verhältnissen - als Kind von Gegnern des Nationalsozialismus - bis in Spitzenpositionen der Politik als Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion an der Seite Herbert Wehners gebracht hat. Seine erste Frau sei an Krebs gestorben, seine zweite Frau liege nach einem Sturz 1998 im Wachkoma, und sein Sohn sei rauschgiftabhängig. Nach seiner Anklage wegen Spionageverdachts 1992 seien seine geschäftlichen Verbindungen abgebrochen. Deshalb habe er mit dem Geld auch die Zukunft seiner Familie sichern wollen. Nun sei das Geld wieder weg. "Mit dem Finanzamt bin ich klar", sagte Wienand nach der ersten Verhandlung. Auch sagte er: "Ich bin in meinen Leben so oft geprügelt worden, daß ich jetzt nicht klage." Die Beziehung zu seiner Partei, für die er mehr als 20 Jahre im Bundestag war, ist zerstört. Für die Zeit nach dem Urteilsspruch kündigte sein Anwalt eine umfassende Erklärung an.

Karl Wienand - Geschäftsmann und "Wehners Frontschwein"

Das viele Geld ist Karl Wienand wieder einmal zum Verhängnis geworden. Gut zwei Millionen Mark habe er 1994 für seine Bemühungen erhalten, dem Unternehmen Steinmüller den Zuschlag für den Bau der Kölner Müllverbrennungsanlage zu verschaffen, gestand der schwer herzkranke Wienand im Gerichtssaal über seinen Anwalt ein. Wie kein anderer Politiker in Deutschland ist der Name des einst so einflußreichen parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Bundestagsfraktion mit Skandalen verbunden, in denen es um Agentenlohn und Bestechungsgelder in Millionenhöhe ging.

Der am 15. Dezember 1926 im Siegerland geborene Wienand gehörte in den frühen siebziger Jahren zu den mächtigsten Männern der Republik. "Frontschwein Herbert Wehners", "Mann fürs Grobe", "Seele des Geschäfts" oder "Einpeitscher" lauteten die Etiketten, mit denen in der Öffentlichkeit und von Parteifreunden sein erfolgreiches Wirken zum Erhalt der von 1969 bis 1972 nur hauchdünnen Mehrheit der sozial-liberalen Koalition Willy Brandts gewürdigt wurde. Mit Tricks, Schmeicheleien, Geld und Drohungen verhinderte der im Krieg mehrfach schwer verwundete ehemalige Kradmelder das vorzeitige Ende der Regierung Brandt/Scheel. Sein Meisterstück gelang Wienand indes am 27. April 1972, als die von der Unionsfraktion unter Rainer Barzel herbeigeführte Abstimmung über das Mißtrauensvotum gegen Bundeskanzler Brandt an Verrat aus den eigenen Reihen scheiterte.

Im ewigen Clinch mit dem Gesetz

Zwar erwies sich der 1973 von dem CDU-Abgeordneten Julius Steiner erhobene Vorwurf, Wehner habe seine Stimme für 50 000 Mark gekauft, als offenbar falsch. Nicht Wienand, sondern das DDR-Ministerium für Staatssicherheit habe den CDU-Mann bestochen, sagte der Auslandschef der Stasi, Markus Wolf, zwanzig Jahre später in seinem Spionageprozeß aus. Doch mehrere CDU-Abgeordnete, so rühmte sich Wienand hernach, seien von ihm umgestimmt worden. Daß die Sorge "um die materielle Absicherung seiner Angehörigen", wie sein Anwalt nun das Motiv seines Mandanten benannte, stets einer der wichtigsten Antriebskräfte des aus einer Arbeiterfamilie stammenden Wienand war, belegt seine finanziell erfolgreiche Tätigkeit als Unternehmensberater und Lobbyist. Nachdem er 1974 aus Gesundheitsgründen die SPD-Bundestagsfraktion verließ, widmete er sich verstärkt der Vermittlung von Geschäften, bei der er seine vielfältigen Verbindungen in Politik und Wirtschaft nutzte.

Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung 1975 schadete Wienand jedoch nicht in seiner politischen Heimat SPD. Einfluß übte er weiter in den achtziger Jahren als Vorstandsmitglied in den SPD-Bezirken Rhein-Sieg und Mittelrhein aus. Doch nach der Wende tauchten Hinweise auf eine langjährige Stasi-Tätigkeit Wienands auf, die durch Aussagen und Akten 1994 in eine Anklage wegen Spionage und schließlich in eine Verurteilung zwei Jahre später mündeten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah es als erwiesen an, daß Wienand für 1,5 Millionen Mark vor allem SPD-Interna verraten habe, und verurteilte ihn zu zweieinhalb Jahren Haft. Der stets seine Unschuld beteuernde Wienand scheiterte 1999 mit der Revision. Wegen seiner angeschlagenen Gesundheit begnadigte ihn Bundespräsident Herzog, verband dies aber mit einer Bewährungszeit von fünf Jahren. Nachdem es bei der Aufdeckung des Müllskandals starke Hinweise auf eine Verstrickung Wienands gab, kam er am 14. Juni 2002 in Untersuchungshaft. Fünf Tage später kam der 1947 in die SPD eingetretene Sohn eines Kommunisten durch Parteiaustritt seinem Ausschluß zuvor.

Quelle: p.s. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27.11.2004, Nr. 278 / Seite 2
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