28.06.2005 · Das Geständnis des Ludwig-Holger Pfahls in Augsburg: Der frühere Staatssekretär bricht im Korruptionsprozeß „die Mauer des Schweigens“, gesteht die Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe vom Waffenlobbyisten Schreiber und hofft auf ein mildes Urteil.
Zu einem Intensivkurs in der Praxis des modernen Strafprozesses ist der erste Verhandlungstag gegen den früheren Staatssekretär Ludwig-Holger Pfahls geworden.
Gleich zu Beginn steckte der Vorsitzende der 10. Strafkammer des Landgerichts Augsburg das juristische Terrain ab, auf dem über das Schicksal des Angeklagten entschieden wird. Der Vorsitzende legte offen, in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis Vorgespräche zwischen den Verfahrensbeteiligten stattfanden.
„Geständnisgleiche Einlassung“
Die Angaben, die Pfahls in den staatsanwaltschaftlichen Vernehmungen gemacht habe, bewerte das Gericht „als geständnisgleiche Einlassung“, sagte der Vorsitzende; bleibe Pfahls bei dieser Darstellung und werde sie durch die Beweisaufnahme bestätigt, werde die Strafkammer nicht mehr als eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verhängen.
Erst im Frühjahr hatte der Bundesgerichtshofs klargestellt, wie das Gebot der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung mit dem Instrument der vorprozessualen Absprache ausbalanciert werden soll - in Augsburg fielen die Vorgaben auf fruchtbaren Boden. Der Vorsitzende der Strafkammer stellte klar, daß eine solche Absprache nicht dazu dienen darf, das Interesse der Öffentlichkeit an der Aufklärung eines Sachverhalts abzuschneiden, der die Republik erschüttert hat.
Finanzielle Fangeisen Schreibers
War doch bis zu den Ermittlungen gegen Pfahls die Möglichkeit, daß Schmiergeld an einen Spitzenbeamten floß, allenfalls mit ironischen Kommentaren „Wir sind doch nicht in...“ bedacht worden. Die Worte des Vorsitzenden waren eindeutig: Es wird in Augsburg trotz der Vorgespräche zwischen den Verfahrensbeteiligten eine Beweisaufnahme geben, die diese Bezeichnung verdient.
Pfahls wußte also, was auf dem Spiel steht, als er am Dienstag schilderte, wie er in das finanzielle Fangeisen des Geschäftsmanns Schreiber geraten war. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, von Schreiber 3,8 Millionen Mark für die Förderung von Waffengeschäften erhalten zu haben, darunter die Lieferung von Transportpanzern mit der Bezeichnung Fuchs nach Saudi-Arabien.
„Mauer des Schweigens“
Pfahls wußte, daß seine Angaben dem Härtetest von Zeugenaussagen und Dokumenten standhalten müssen, will er sich nicht die Perspektive zerstören, verhältnismäßig rasch auf freien Fuß zu kommen. Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten könnte zwar nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden; doch angesichts der Dauer der Untersuchungshaft, in der sich Pfahls bis zum Urteil befunden haben wird, könnten sich die Gefängnistore für ihn bald wieder öffnen.
Daß Pfahls als bislang einziger der Männer, die sich im Zusammenhang mit Schreibers Machenschaften strafrechtlich verantworten mußten, die „Mauer des Schweigens“ durchbrechen will, wie es ein Staatsanwalt formulierte, könnte für ihn eine große Freiheitsrendite bringen. Pfahls zauderte denn auch nicht lange in Augsburg.
Aus dem „erweiterten Bekanntenkreis“ von Strauß
Nur kurz schilderte er in der Hauptverhandlung, wie er nach Jahren als enger Mitarbeiter des bayerischen Ministerpräsidenten Strauß und nach einem Zwischenspiel als Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz schließlich beamteter Staatssekretär im Verteidigungsministerium wurde.
Und er hielt sich auch nicht lange mit dem Bericht auf, wie er Schreiber kennengelernt habe. Diesen habe er zum „erweiterten Bekanntenkreis“ von Strauß gerechnet; Schreiber sei kein Mann gewesen, der Strauß nahegestanden habe.
Wie ein kühl kalkulierender Unterhändler
Zunächst habe Schreiber ihn als „Dienstpersonal“ der Staatskanzlei behandelt, später aber, als er zu Einfluß gekommen sei, seine Nähe gesucht und ihm bei einem feucht-fröhlichen Abend das Du aufgedrängt, sagte der Angeklagte. Er sei eigentlich niemand, der leicht auf den Duzfuß wechsele, doch er habe auch keinen Weg gesehen, Schreiber auf Distanz zu halten. Pfahls wurde von früheren Weggefährten oft als zurückgezogener, wenig offener, wenig emotionaler Mann geschildert - ein Bild, das er am Dienstag im Augsburger Gerichtssaal bestätigte.
In seinem dunklen, doppelreihigen Anzug zwischen seinen Verteidigern sitzend, wirkte er wie ein ranghohes Mitglied einer Verhandlungsdelegation - ein kühl kalkulierender Unterhändler, allerdings in eigener, höchst unkomfortabler Sache. Ein Mann, der nicht nur seine Worte, sondern auch seine Taten zu wägen weiß.
„Breitgequatscht“ von Schreiber
Was hat ihn bewogen, sich dem schillernden, im mehrfachen Sinn schmierigen Schreiber zu ergeben? Wie ein Bericht aus einem fernen, ihm ganz fremden Leben berichtete Pfahls, wie ihm Schreiber zunächst unversehens zwei Millionen Mark in Aussicht gestellt habe in Zusammenhang mit einer Waffenlieferung in die Vereinigten Staaten - mit den Worten „hab dich nicht so“.
Niemand wisse, was später passieren könne im Alter, da sei eine finanzielle Reserve hilfreich. Schreiber sei einfach jemand, der sein Gegenüber „breitquatschen“ könne, versuchte sich Pfahls in einer Erklärung, warum er Schreiber nicht einfach die Tür gewiesen habe. Schreiber habe ihn schließlich gefragt, was er für Konten habe, und auf die Antwort - nur bei der örtlichen Sparkasse und der Raiffeisenbank - ihm bedeutet, dann werde er die Millionen für Pfahls in der Schweiz aufbewahren.
Ein „Ausraster“
Warum hat Pfahls nicht spätestens zu diesem Zeitpunkt Schreiber hinausgeworfen? Es sei ein „Ausrutscher“ gewesen, unternahm Pfahls einen weiteren Erklärungsversuch; der promovierte Jurist war in jungen Jahren zeitweise auch selbst als Staatsanwalt tätig gewesen. Immerhin habe er das Geld nicht in Händen gehalten; es sei gleichsam nur eine Möglichkeit in der Schweiz gewesen; das sei für ihn wie eine „Brandmauer“ gegen Bedenken gewesen.
Auch später, als ihm Schreiber eine weitere Million Mark zugesagt habe in Zusammenhang mit der Lieferung der Fuchs-Panzer, will Pfahls keine Möglichkeit gesehen haben, sich aus der Abhängigkeit zu lösen. Er habe einfach akzeptiert, daß Schreiber ihm gesagt habe, er füge dieses Geld zu den schon vorhandenen zwei Millionen in der Schweiz. Er habe das Geld nicht gebraucht, beteuerte Pfahls dem Augsburger Gericht. Warum er dennoch auf Schreibers Ansinnen eingegangen sei? „Das ist der Widerspruch in mir“, antwortete der Angeklagte.
Weg vom Vorwurf der Bestechlichkeit
Er will für das Geld, das Schreiber in der Schweiz für ihn verwaltete - hinzu seien noch achthunderttausend Mark für ein U-Boot-Geschäft mit Israel gekommen -, keine wie immer geartete Leistung erbracht haben. Er habe im Verteidigungsministerium die sachlich gebotenen Entscheidungen getroffen, lautete der Tenor seiner Aussage am Dienstag.
Die Entscheidung, Fuchs-Panzer nach Saudi-Arabien zu liefern, darunter zehn Panzer mit der Ausrüstung zum Aufspüren von Bedrohungen durch ABC-Waffen, sei ohnehin durch die zuständigen politischen Instanzen getroffen worden und von ihm als beamteten Staatssekretär in keine Weise beeinflußt worden. Es ist eine entscheidende Verteidigungslinie, die Pfahls am ersten Verhandlungstag zu beziehen versuchte - weg vom Vorwurf der Bestechlichkeit hin zum Vorwurf der Vorteilsannahme, dem nach deutschen Recht minderschweren Delikt.