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Kommunen bangen Verbietet Karlsruhe „ESD1“?

03.03.2009 ·  Viele Kommunen schauen bange nach Karlsruhe. Denn sie fürchten um hohe Investitionen. Wie und unter welchen Bedingungen dürfen künftig Wahlmaschinen wie die „ESD 1“ eingesetzt werden?

Von Stefan Tomik
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Das Bundesverfassungsgericht entscheidet an diesem Dienstag über den Einsatz von Wahlmaschinen in Deutschland. Beobachter rechnen zwar nicht damit, dass die Geräte vollständig verboten werden. Die Richter könnten aber strengere Auflagen für deren Einsatz verfügen. Mit großer Spannung blicken deshalb Vertreter zahlreicher Städte und Gemeinden nach Karlsruhe. Sie hatten viel Geld in die neue Technik investiert und bangen nun um ihre Investitionen.

Möglicherweise müssten die Geräte ergänzt, umgearbeitet oder sogar ausgetauscht werden, um den Anforderungen der Karlsruher Richter zu genügen. Außerdem steht die Europawahl bevor, und die Vorbereitungen dafür laufen schon. Selbst wenn das Gericht die Maschinen nicht verbietet, rechnen deren Anwender mit Problemen. „Wenn der Daumen in Karlsruhe auch nur in die Waagerechte geht, können wir unsere Geräte bei der Europawahl mit ziemlicher Sicherheit nicht einsetzen“, sagt Hubertus Tempski, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes in Köln.

„Das geht in Deutschland so nicht“

Das bedeutete dann einen enormen Mehraufwand: Hunderte Wahllokale müssten mit Wahlkabinen, Urnen und Stimmzetteln ausgestattet werden. Aufbewahrung und Transport der Stimmzettel müssten organisiert und Hunderte zusätzliche Helfer rekrutiert werden. „Wir haben die Europawahl schon zweigleisig geplant“, sagt Tempski. „Dieser lange juristische Schwebezustand hat uns Sorgen bereitet.“

Mit seinem Grundsatzurteil wird das Bundesverfassungsgericht Klarheit in eine lange Debatte über Nutzen und Gefahren der Wahlmaschinen bringen. Die Geräte waren spätestens im Oktober 2006 in Verruf geraten. Damals gelang es holländischen und deutschen Hackern, eine Wahlmaschine der Firma Nedap vom Typ ESD3B in nur einer Minute zu manipulieren, indem sie einfach die Abdeckung aufschraubten und einen Speicherchip austauschten. Wie das geht, zeigt ein Video im Internet.

Freilich dauerte es mehrere Wochen, bis der vorbereitete Austausch-Chip umprogrammiert war, und es bedurfte einer Gelegenheit, um unbemerkt an das Gerät zu gelangen, was Befürworter der neuen Technik für mittlerweile unmöglich halten. Schließlich würden die Maschinen in öffentlichen Räumen aufbewahrt, überwacht und verplombt. Außerdem sei die Software seit 2006 „nachjustiert“ worden, sagt Dieter Richter von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, die für die Zulassung der Geräte in Deutschland zuständig ist. „Wir können zwar nicht jede Manipulation für die Zukunft ausschließen, aber so ein Eingriff wie in den Niederlanden wäre heute nicht mehr möglich. Das geht in Deutschland so nicht.“

Die Sicherheit der Wahl werde nicht nur durch die Maschinen, sondern durch das Gesamtsystem gewährleistet, sagt Richter. „Wenn jeder an jeder Stelle alles richtig macht, gibt es keine Lücken.“ Aber auch hierzulande kam es schon zu Unregelmäßigkeiten beim Einsatz von Wahlmaschinen. Bei der Landtagswahl im hessischen Niedernhausen waren die Geräte in der Nacht vor dem Wahltag in Privathäusern abgestellt worden. In Obertshausen waren Beobachter des Vereins „Chaos Computer Club“ zeitweise mit den Maschinen allein gelassen worden. Andererseits gilt: Auch eine klassische Wahl mit Stimmzettel und Stift könnte manipuliert werden.

Gegner der Geräte monieren vor allem, dass der Wähler die Kontrolle über seine Stimme verliert, sobald er den entsprechenden Knopf gedrückt hat. Einen Kontrollausdruck gibt es nicht, und auch bei einer möglichen Nachzählung muss man sich auf die Technik verlassen. Die ist bei den in Deutschland gängigen Modellen „ESD 1“ und „ESD 2“ in einem Koffer untergebracht, der zu einer Wahlkabine aufgeklappt wird. Auf einem Tastentableau sind alle Wahloptionen aufgelistet, ein Display informiert den Wähler über die abgegebene Stimme. Durch ein Kabel sind die Wahlgeräte mit einer Bedieneinheit verbunden, über die der Wahlvorstand die Kabinen freischalten kann. Auf einem Drucker kann der Vorstand am Ende das Wahlergebnis und ein Prüfprotokoll ausgeben. Die einzelnen Wahlgeräte haben aber keine Druckeineinheit. Sollte das Gericht am Dienstag die Auflage machen, dass die Geräte für jeden Wähler einen Kontrollausdruck erstellen, käme man in Schwierigkeiten. So hatte allein Köln vor elf Jahren 600 Wahlmaschinen geordert - für damals 3,76 Millionen Mark. Heute sind noch etwa 580 Geräte im Einsatz.

Vorläufig aus dem Verkehr gezogen

Auch in acht hessischen Kommunen wird das Urteil mit Spannung erwartet. So hatte etwa die Stadt Langen zur Bundestagswahl 2005 für 100.000 Euro 20 Wahlmaschinen der Firma Nedap angeschafft, weil die „der einzige Anbieter“ war, wie Wahlleiter Bernhard Emrich sagt. Vor allem bei den Kommunalwahlen möchte Emrich die Maschinen nicht mehr missen. Wo fleißig kumuliert und panaschiert werden kann, hilft die neue Technik am meisten. „Ich hoffe, dass man nicht den Einsatz der Geräte schlechthin verbietet“, sagt Emrich. „Wie soll man sonst erfolgreich eine Wahl gestalten statt vorsintflutlich mit Stift und Papier?“

Das Bundesverfassungsgericht ließ indes in seiner mündlichen Verhandlung über die Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Bundestagswahl 2005 schon Zweifel an der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Maschinen durchblicken. So wies der Berichterstatter in dem Verfahren, Verfassungsrichter Rudolf Mellinghoff, auf zahlreiche Pannen mit elektronischen Wahlgeräten im Ausland hin. Nedap-Maschinen wurden in den Niederlanden und in Irland vorläufig aus dem Verkehr gezogen.

Die acht an dem Urteil beteiligten Richter des Zweiten Senats haben sich augenscheinlich gut auf die Entscheidung vorbereitet. Dafür spricht nicht nur die vergleichsweise lange Beratungszeit von gut vier Monaten. Die Richter des Zweiten Senats machten sogar den Praxistest - und drückten selbst die Knöpfe an einer Nedap-Wahlmaschine. Zwischenfälle, wie sie sich das amerikanische Satiremagazin „The Onion“ vor der Präsidentenwahl 2008 ausmalte, sind nicht überliefert. In der Satire ernennt sich die Wahlmaschine „DRE 700“ selbst zum Präsidenten: http://www.theonion.com/content/video/voting_machines_elect_one_of

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Jahrgang 1974, Redakteur in der Politik der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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