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Kommentar Wider den Billigprofessor

16.02.2012 ·  Das Bundesverfassungsgericht stärkt die finanziellen Ansprüche von Professoren. Es ist gut, dass wenigstens die Karlsruher Richter eine deutsche Hochschule noch von innen kennen.

Von Heike Schmoll
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© dpa Immer mehr Studenten, da sollte bei der Professoren-Besoldung nicht gespart werden

Wer unaufhörlich das Lied von der „Bildungsrepublik“ singt, muss auch dafür sorgen, dass es sich lohnt, in der Wissenschaft zu bleiben. Professor zu werden ist spätestens seit der Reform der W-Gehälter durch die damalige Bundesbildungsministerin Bulmahn (SPD) für Natur- und Technikwissenschaftler, ja selbst für Geisteswissenschaftler nicht mehr wirklich attraktiv. Wer heute auf eine Professur gelangt, hat sich meist von befristetem Vertrag zu befristetem Vertrag gehangelt, musste mit existentieller Unsicherheit leben, soll Kontakte knüpfen, sich selbst vermarkten, Drittmittelanträge schreiben und dann auch noch engagiert forschen und lehren.

Wer es dann auf eine W2-Professur schafft, bekommt ein geringeres Gehalt als ein junger Studiendirektor. Das sagt etwas über die Wertschätzung der Arbeit, die sich in der Berufswelt nun einmal in Gratifikationen ausdrückt. Aber das Karlsruher Urteil ist mehr als eine Rückkehr zum Alimentationsprinzip und zu einem gesicherten Grundgehalt bei W-Professoren. Es stellt die Professorenbesoldung insgesamt in Frage - und zwar nicht nur in Hessen, Berlin, Brandenburg, Bremen und dem Saarland.

Immer mehr Studenten

In den kommenden Jahren werden erheblich mehr Abiturienten ihr Studium beginnen als bisher angenommen. Es wäre fatal, wenn die Länder dann dazu übergingen, noch mehr Lehraufträge und befristete Verträge zu vergeben, weil ihren finanziellen Möglichkeiten vor allem durch die Schuldenbremse Grenzen gesetzt sind. Stattdessen werden dringend neue Professuren gebraucht.

Seit langem leiden die Hochschulen aber an einer zu geringen Grundfinanzierung, die im Verhältnis zur Projektförderung so gut wie nicht gestiegen ist. Das hat auch zu völlig unkalkulierbaren Verfahren bei der Verteilung der Zulagen für besondere Leistungen in Forschung und Lehre geführt. Die W-Professoren sollen damit ihre Gehälter aufbessern. Doch die Zulagen werden nicht unbefristet gewährt und haben kaum Einfluss auf die Ruhestandsversorgung. Wer aber Leistungszuschläge zahlt, muss dafür sorgen, dass sie prinzipiell für jeden zugänglich und auch einklagbar sind. Das hat Karlsruhe jetzt festgestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat damit das Prinzip der Leistungsbesoldung nicht prinzipiell, aber in seiner jetzigen Form in Frage gestellt - zu Recht.

Die Länder unter Zugzwang

An nicht wenigen Hochschulen wurde eine Zeitlang eine Leistungszulage gezahlt. Wenn dann die dafür nötigen Mittel ausgeschöpft waren, gab es einfach keine mehr. Wer zu spät kam, hatte also das Nachsehen. In Einzelfällen betrug die Zulage ein Vielfaches des Gehalts. Das hat auch die Berufungspolitik der Fakultäten beeinflusst. Die Anwerbung von Spitzenforschern scheiterte nicht selten daran, dass im Falle ihrer Berufung durch hohe Zulagen nichts mehr für die Kollegen übrig geblieben wäre. Qualität fördert das nicht. Die Leistungszulage hat zudem die Vielschreiber und hyperaktiven Antragsteller unter den W-Professoren belohnt. Skrupulöse Forscher mit wenigen Veröffentlichungen, die ihr Fach aber oft entscheidend weiterbrachten, hatten das Nachsehen.

Nach dem Karlsruher Urteil wird sich der Gesetzgeber nicht mehr davor drücken können, angemessene Kriterien für die Leistungszulagen zu entwickeln. Ob die Verfahren dafür nicht zu kostspielig und zu zeitaufwendig sind, wird sich zeigen müssen. Eine Leistungsbeurteilung, die der Wissenschaft gerecht werden will, kann sich jedenfalls mit quantitativen Kriterien nicht zufriedengeben. Die Länder, denen nur zehn Monate bleiben, um die W-Besoldung neu zu regeln, wären gut beraten, wenn sie sich dabei mit den Fachvertretern und den Standesvertretungen der Professoren berieten. Den Ländern bleibt nichts anderes übrig, als die Grundfinanzierung anzuheben oder ein verlässliches Zulagensystem zu schaffen.

Die dritte Niederlage

Nach der Entscheidung über die Habilitation und die Juniorprofessur ist das Urteil vom Dienstag schon die dritte Niederlage für wissenschaftspolitische Neuerungen und Bestimmungen, die auf die frühere Bundesbildungsministerin Bulmahn (SPD) zurückgehen. Nicht dass Bundesbildungsministerin Schavan (CDU) beim Verbot von Studiengebühren und die zuständige Wissenschaftsministerin Kühne-Hörmann (CDU) beim Urteil gegen die hessische W-Besoldung nicht auch ihre Rückschläge erfahren mussten. Die Wurzeln des Übels entstanden aber früher und liegen deshalb tiefer. Bei allen süffisanten Bemerkungen über den professoral besetzten Zweiten Senat in Karlsruhe ist es deshalb alles andere als ein Nachteil, dass diese Richter Hochschulen von innen kennen.

Sie wissen deshalb, dass Spitzenforscher allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz schon jetzt lieber in die Industrie abwandern, weil die Universitäten nicht nur schlecht zahlen, sondern sich durch fortwährenden Reformaktionismus weit von ihrer Kernaufgabe in Wissenschaft und Forschung entfernt haben. Monatelanges Antragschreiben für die Exzellenzinitiative, Akkreditierungsverfahren, Drittmittelakquise, Gutachten, Begehungen, endlose Sitzungen, Prüfungsmarathon am Ende jedes Semesters - so hatten sich die meisten Professoren ihre Arbeit an der Universität gewiss nicht vorgestellt. Das sollte Hochschulpolitiker nachdenklich stimmen.

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Jahrgang 1962, politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.

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