Home
http://www.faz.net/-gpg-v9el
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Kommentar Rechtsstaat auf der Höhe

07.09.2007 ·  Nach dem spektakulären Schlag gegen den Terror suchen die Innenminister von Bund und Ländern einen Kompromiss in Sachen Online-Durchsuchung. Der Rechstaat muss zunächst schlicht versuchen, technisch auf der Höhe zu bleiben, meint Reinhard Müller.

Von Reinhard Müller
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (3)

Es lässt sich in einem pluralistischen Gemeinwesen nicht vermeiden, dass gerade auch über Bedrohungen und deren Verhinderung gestritten wird - und dass man auch in diesen Fragen das (partei)politische Profil zu schärfen sucht. Weil das Thema ernst ist, halten sich manche zurück; bei anderen fallen erst recht alle Hemmungen. So wird wohl jede künftige Fahndungsmaßnahme einem öffentlichen Online-/Offline-Test unterworfen: Hätte man mit einer verdeckten Computer-Durchsuchung mehr erreichen können - oder verfügen die Behörden schon jetzt über alle Mittel, um der gegenwärtigen Bedrohung Herr zu werden?

Alle Mittel wird der Rechtsstaat nie haben. Manche kommen nicht in Betracht, weil sie seinem Selbstverständnis widersprechen: Er hörte auf, Rechtsstaat zu sein, wenn er sie einsetzte. Bei anderen Methoden wiederum - und darum geht es hier - muss der Staat zunächst schlicht versuchen, technisch auf der Höhe zu bleiben.

Regelungen aus RAF-Zeiten

Auch das (mobile) Telefon war einst ein neues Kommunikationsmittel, für dessen Überwachung man Regeln finden musste - Regeln, welche das Abhören auf verhältnismäßige Weise einhegen, schließlich geht es um Grundrechte. Da muss in der Regel (außer bei Gefahr im Verzug) ein Richter entscheiden, und es sind bestimmte, vom Gesetzgeber festgelegte Maßstäbe zu beachten.

Wenn sich alle nun an der Frage festbeißen, ob denn der gerade erfolgreich geführte Schlag gegen die islamistische Zelle in Deutschland auch ohne Online-Durchsuchung möglich war oder nicht, so geht das an der Sache vorbei. Selbstverständlich kann der E-Mail-Verkehr jetzt schon recht gut überwacht werden. Es geht vielmehr darum, dass sich heute schon Terroristen im Netz verabreden, gleichsam virtuelle terroristische Vereinigungen bilden, für die die noch aus RAF-Zeiten stammenden gesetzlichen Regelungen kaum mehr passen.

In diesen Raum müssen auch die Ermittler vorstoßen dürfen - unter strengen Auflagen und unter richterlicher Kontrolle. Das Bundesverfassungsgericht, auf dessen Entscheidung nicht wenige Politiker in unsouveräner Weise jetzt schon schielen, wird sich überlegen müssen, wie der erklärtermaßen unantastbare Kernbereich privater Lebensgestaltung im Internet geschützt werden kann. Und ob es online überhaupt Privatheit gibt.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

Jüngste Beiträge