17.04.2007 · Der Amoklauf von Blacksburg zeigt einmal mehr, dass Schulen keine behüteten Räume sind, in die Gewalt nicht eindringen kann. Das gilt nicht nur für Amerika, sondern auch für Deutschland. Die Erinnerung an das Massaker von Erfurt bleibt lebendig. Klaus-Dieter Frankenberger kommentiert.
Von Klaus-Dieter FrankenbergerAmerika - und nicht nur Amerika - ist fassungslos und entsetzt über eine furchtbare Tat und einen entsetzlichen Rekord: Ein Massaker wie das, welches auf dem Gelände der Technischen Hochschule von Virginia angerichtet worden ist, hat es in der jüngeren Geschichte der Vereinigten Staaten noch nicht gegeben. Es hat den idealistischen Glauben, dass Lehreinrichtungen beschützt-behütete Räume der Bildung und der Erziehung seien, in welche Gewalt und Waffen nicht eindringen könnten, brutal enttäuscht - abermals, muss man hinzufügen. Denn diese Enttäuschung ist ja kein Einzelfall. Gewalt an Schulen ist vielerorts, auch hierzulande, Alltagserfahrung. Doch das relativiert das Geschehen in dieser so beschaulichen Gegend von Virginia nicht.
Tragen die Leitung der Universität und die Polizei, die auch am Tag nach der Tat noch bemüht war, Hergang, Identität und Motiv des (mutmaßlich südkoreanischen) Täters zu klären, eine „Mitschuld“ an der großen Opferzahl? Hätten sie viel früher Studenten und Lehrende warnen, gar das Gelände räumen müssen, als die ersten Berichte über Schüsse eingingen, wie einige Studenten, die Schreckliches erlebt haben, in ihrer Wut und Trauer meinen? Es wird zu klären sein, ob die Sicherheitskräfte auf der Grundlage der Informationen, die ihnen vorlagen, sich angemessen verhalten oder ob sie taktisch-operativ versagt haben. Es wäre ein Versagen, das dreißig Studenten und Professoren das Leben kostete.
Hätten strengere Gesetze das Massaker verhindert?
Natürlich hebt jetzt sofort die Debatte über eine ganz andere Schuld und die Konsequenzen an; das muss es sogar: Hätten strengere Waffengesetze das Massaker vom Montag verhindern können? Tatsächlich sind die entsprechenden Bestimmungen im Bundesstaat Virginia besonders lax. Die Befürworter eines Rechts auf (Schuss-)Waffen berufen sich gerne auf den zweiten Zusatz zur Verfassung und auf die Geschichte, und zwar mit Erfolg. Nichtamerikanern fällt es schwer, die von vielen Millionen Amerikanern verinnerlichte und von mächtigen politischen Kräften gepflegte Mythologie zu verstehen. Gerade nach einer Tat wie der vom Montag wirkt sie wie eine unmoralische Absurdität. Aber wäre diese Tat durch einen erschwerten Zugang zu Schusswaffen zu verhindern gewesen? Erfurt liegt schließlich nicht in Virginia, sondern in Thüringen.
Unglaubliche Argumentation
Martin Hofer (XIII)
- 18.04.2007, 10:12 Uhr
Klaus-Dieter Frankenberger Jahrgang 1955, verantwortlicher Redakteur für Außenpolitik.
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