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„Kofferbomber“-Prozess Foltervorwürfe „erstunken und erlogen“

 ·  Empörung im Libanon: Die Foltervorwürfe des nahe Beirut einsitzenden „Kofferbombers“ seien „erstunken und erlogen“, zitierte ein BKA-Zeuge heute in Düsseldorf den Chefankläger der Zedernrepublik. Wegen neuer Unterlagen verzögert sich der Prozess gegen den zweiten „Kofferbomber“ weiter.

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Eigentlich schien der Prozess schon gelaufen: Die Bundesanwaltschaft hatte bereits im Oktober ihr Plädoyer abgegeben und lebenslange Haft für Yussif al Hajj Dib gefordert. Die Anwälte des 24 Jahre alten Libanesen konterten vergangene Woche - und verlangten Freispruch für ihren Mandanten, der seit dem Sommer 2006 eigentlich nur noch als „Kofferbomber“ bekannt ist.

Heute hätte laut Terminplan des Oberlandesgerichts Düsseldorf al Hajj Dib selbst das Wort ergreifen sollen. Doch Vernehmungsprotokolle seines mutmaßlichen Komplizen zögern das Prozessende, das für kommende Woche vorgesehen war, weiter hinaus. Wie lange es dauern wird, die Aussagen des im Libanon bereits verurteilten Jihad Hamad zu verlesen, ist offen.

Neue Beweisanträge könnten folgen

Der hatte kurz nach seiner Verhaftung im August 2006 gegenüber libanesischen Behörden al Hajj Dib als Drahtzieher des Anschlags auf zwei Regionalzüge bezeichnet. Da die Verteidigung im Laufe des so genannten „Kofferbomber“-Prozesses immer wieder neue Beweisanträge einbrachte, könnte sich das Urteil noch weiter in die Länge ziehen.

Die nach Gerichtsangaben 188 Seiten umfassende Protokollsammlung muss nun erst vollständig ins Deutsche übersetzt und dann in das Verfahren eingeführt werden. Deshalb wurde das ursprünglich für Dienstag erwartete letzte Wort des angeklagten Exstudenten auf frühestens kommende Woche verschoben.

Falls nicht weitere Beweisanträge gestellt werden, wäre dann mit dem Urteil womöglich in der ersten Dezember-Woche zu rechnen. Am Dienstag vernahm der Terrorismussenat einen Beamten des Bundeskriminalamts zu den Umständen der Akten-Übergabe durch die libanesischen Behörden.

Warten auf die Unterlagen

Hamad und al Hajj Dib hatten im Juli 2006 auf dem Kölner Hauptbahnhof zwei Kofferbomben in Regionalzügen nach Hamm und Koblenz deponiert, die aber nicht explodierten. Ein libanesisches Gericht verurteilte Hamad für die Tat bereits zu zwölf Jahren Haft, den Düsseldorfer Angeklagten in Abwesenheit zu lebenslanger Freiheitsstrafe.

Die nun vorliegenden Unterlagen hatte die Bundesanwaltschaft bereits Mitte 2007 angefordert, die zuständigen Stellen im Libanon waren dieser Aufforderung jedoch zunächst nicht nachgekommen. Auch Versuche, den für den Fall zuständigen Richter in Beirut oder den libanesischen Generalstaatsanwalt nach Düsseldorf zu laden, scheiterten aus Sicherheitsgründen.

Empörung über Foltervorwürfe

Al Hajj Dibs Hamburger Anwalt Bernd Rosenkranz nahm vor zehn Tagen die Dinge kurzerhand selbst in die Hand und reiste mit einem Dolmetscher nach Beirut, um Hamad selbst zu befragen. Die schon im Herbst 2006 in die Presse gelangten Vorwürfe, Hamad sei gefoltert worden, um ein Geständnis zu erzwingen, wollte er von Angesicht zu Angesicht bestätigt haben.

Fast klappte der Versuch: Zwar gelangte Rosenkranz nicht selbst ins Gefängnis von Rumieh, wo Hamad seit August 2006 einsitzt - ein von der Verteidigung mit der Befragung beauftrager libanesischen Anwalt jedoch schon. Der erstattete dem Dolmetscher Bericht, den dieser vergangene Woche vor Gericht als Zeuge wiedergab: Demnach soll Hamad dem Juristen erzählt haben, er sei nach seiner Festnahme im Libanon geschlagen worden. Außerdem habe ihm der libanesische Generalstaatsanwalt mit Folter gedroht.

„Erstunken und erlogen“

Der BKA-Beamte sagte, der libanesische Chefankläger habe den Vorwurf als „erstunken und erlogen“ zurückgewiesen. Er sagte, Generalstaatsanwalt Said Mirza sei über die Vorwürfe „äußerst wütend“ gewesen. Der BKA-Beamte berichtete weiter, Mirza habe gesagt, er sei Hamad nur ein Mal persönlich begegnet und dies sei im Beisein deutscher Beamter gewesen. Hamad hatte behauptet, Mirza persönlich habe ihm Folter angedroht. Sein Geständnis sei durch Schläge erpresst worden.

Mehrere BKA-Beamte hatten während des Prozesss als Zeugen ausgesagt, bei den Vernehmungen im Libanon keine Anzeichen für Misshandlungen bemerkt zu haben. Es sei ein häufig zu beobachtendes Verhalten der im Zentralgefängnis von Beirut inhaftierten Islamisten, den Strafverfolgern Folter vorzuwerfen, sagte der BKA-Beamte am Dienstag.

„Beweiswert geht gegen Null“

Die Verteidiger im Düsseldorfer Prozess hatten gemutmaßt, dass das Geständnis von Hamad bei den Polizei-Vernehmungen durch Gewalt oder Androhung von Gewalt zustande gekommen sei. Hamad hatte das Geständnis später widerrufen und behauptet, die Sprengsätze seien absichtlich nur Attrappen gewesen.

Das allein sei der Grund für seine inzwischen viel zitierte Aussage, Ziel des missglückten Anschlags sei gewesen, möglichst viele Menschen umzubringen. Tatsächlich hätten die Bomben nie explodieren sollen. „Es ist eine banale Geschichte gewesen“, soll Hamad dem Anwalt gesagt haben. Er und sein in Düsseldorf vor Gericht stehender Landsmann seien „Sündenböcke in diesem Theaterspiel“. Letztlich hätten die deutschen Medien den Fall „aufgebauscht, weil man den Amerikanern einen Gefallen tun wollte“.

Die Bundesanwaltschaft reagierte auf die Vorhalten gelassen. Die Gegenüberstellung im Gefängnis von Rumieh gleiche „einer Vernehmung, deren Beweiswert gegen null geht“. Sollten die nun vorgelegten Vernehmungsprotokolle Hamads Vorwüfe bestätigen, ließen diese sich nicht so leicht beiseite wischen. Schließliche waren im Herbst 2006 auch deutsche Polizisten und Bundesanwälte in Beirut zugegen.

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Jahrgang 1971, Korrespondent für die arabischen Länder mit Sitz in Kairo.

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