26.03.2009 · Weil er die Sitzungen des Krisenstabes zum Einsturz des Stadtarchivs auf Tonband aufzeichnen ließ, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Kölner Oberbürgermeister Schramma. Der Verdacht: Er habe damit die „Vertraulichkeit des Wortes“ verletzt.
Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU), weil dieser Tonbandmitschnitte der Sitzungen des Krisenstabes zum Einsturz des Stadtarchivs anfertigen ließ. Es bestehe der Anfangsverdacht einer Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte.
Der Oberbürgermeister hatte die Wortbeträge auf den Sitzungen des Koordinierungsstabes „Unglücksstelle Waidmarkt“ am 19. und 20. März auf Tonband aufzeichnen lassen. Dagegen hatten sich einige der teilnehmenden Dezernenten gewehrt.
In einem Schreiben an die Mitglieder des Koordinierungsstabs hatte Schramma den Mitschnitt als Erleichterung bei der Erstellung der Sitzungsprotokolle erklärt. Dies sei auch bei anderen Sitzungen des Rates übliche Praxis, zudem sei das Aufnahmegerät nicht versteckt, sondern für alle Teilnehmer gut sichtbar gewesen.
Nachdem Schramma von seinem Rechtsdezernenten Guido Kahlen (SPD) auf die mögliche Rechtswidrigkeit des Mitschnittes hingewiesen wurde, sei auf diese Praxis verzichtet worden. Die bisherigen Mitschnitte seien zudem nicht verwendet und letztlich ohne Abhören gelöscht worden.
Die Kölner Staatsanwaltschaft ist anhand von Medienberichten in der Lokalpresse aktiv geworden. Laut Strafgesetzbuch ist der Mitschnitt von nichtöffentlich gesprochenen Worten verboten. Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger die Vertraulichkeit des Wortes verletzt.
Bei dem Einsturz des Gebäudes am 3. März kamen zwei Menschen ums Leben. Anwohner verloren ihre Wohnungen und Besitztümer. Der Einsturz wird mit dem Erweiterungsbau der Nord-Süd-Verbindung der Kölner U-Bahn gesehen.