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Koblenzer Terror-Prozess Sechs Jahre Haft für Al-Qaida-Helfer

19.07.2010 ·  Im Terrorismus-Prozess vor dem Koblenzer Oberlandesgericht wurden die Urteile verkündet: Der Staatsschutzsenat verurteilte am Montag Ömer Ö. zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Der Mitangeklagte Sermet I. muss für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

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Der Terrorismus-Prozess vor dem Koblenzer Oberlandesgericht ist mit mehrjährigen Haftstrafen für die beiden Angeklagten zu Ende gegangen. Der Staatsschutzsenat verurteilte am Montag den geständigen Ömer Ö. wegen Mitgliedschaft bei Al Qaida und Unterstützung des Terrornetzwerks zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Der Mitangeklagte Sermet I. muss als Terror-Helfer für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

Der 32 Jahre alte Angeklagte soll zusammen mit dem gleichaltrigen Sermet I. zwischen 2004 und 2008 dem internationalen Terrornetzwerk Al Qaida bei seiner tödlichen Mission geholfen haben. Sie sollen mit dem im Sommer 2009 zu acht Jahren Haft verurteilten Terrorhelfer Aleem N. aus dem pfälzischen Germersheim zusammengearbeitet haben. Hauptbelastungszeuge in dem Verfahren war der Stiefsohn von Aleem N.

Doppelleben mit konspirativem Verhalten

„Wir mussten uns viele Lügen, Halbwahrheiten und unterdrückte Wahrheiten anhören“, sagte die Vorsitzende Richterin Angelika Blättner. Als Beispiel dafür nannte sie das von Ömer Ö. widerrufene Geständnis eines Überfalls auf afghanische Soldaten. „Wir glauben den Angeklagten nur das, was durch andere Beweismittel bestätigt wird“, sagte Blättner.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die beiden Angeklagten ein Doppelleben führten. Dass ihre Kontakte zu Aleem N. nicht nur freundschaftlicher Natur waren, sei unter anderem aus ihrem konspirativen Verhalten zu schließen. Seit Sommer 2005 hatten die beiden Angeklagten nach Ansicht des Gerichts des öfteren Aleem N. gemeinsam in Germersheim besucht, um Absprachen über die Unterstützung von Al Qaida zu treffen.

Zu dieser Zeit hatten sie keine telefonischen Kontakte untereinander, nutzten „Fantasie-E-Mail-Accounts“ und verwendeten Codewörter für Ausrüstungsgegenstände. Auch sollen sie bei Besuchen die Sim-Karten aus ihren Handys genommen haben, um ihre Ortung unmöglich zu machen.

Widerrufenes Geständnis

Kurz vor der Urteilsverkündung hatten türkische Justizbehörden die Auslieferung von Ömer Ö. beantragt. Das türkische Justizministerium und die türkische Generalstaatsanwaltschaft stellten ihren Antrag aufgrund des Teilgeständnisses von Ömer Ö., in dem er die Beteiligung an einem Angriff auf afghanische Soldaten zugab. Diese Aussage widerrief er jedoch im Laufe des Prozesses.

Seit September 2009 standen die Männer türkischer Abstammung vor Gericht. An rund 60 Prozesstagen waren mehr als 100 Zeugen und Gutachter unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen gehört worden.

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