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Koalitionsstreit Union und SPD einigen sich auf Erbschaftsteuerreform

12.05.2007 ·  Die Spitzen von Union und SPD haben sich auf Eckpunkte für eine Reform der Erbschaftsteuer geeinigt und damit eine schwere Krise im Regierungsbündnis vermieden. Damit ist der Weg für die gleichzeitige Verabschiedung der Unternehmensteuerreform frei.

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Die Fraktionsspitzen von Union und SPD haben ihren Streit um die Reform der Erbschaftsteuer beigelegt und damit eine schwere Krise im Regierungsbündnis vermieden. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU), CSU-Landesgruppenchef Peter Raumsauer und der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck einigten sich am Samstag auf einen Entschließungsantrag, in dem die Grundzüge einer Erbschaftsteuerreform festgeschrieben werden.

Danach solle „mindestens“ das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer nach der Reform gleich bleiben. Die Koalition will an dem geplanten Wegfall der Erbschaftsteuer bei der Übertragung von Unternehmen festhalten, wenn die Erben den Betrieb zehn Jahre fortsetzen.

Leistungsfähigkeit der Erben entscheidet

Die SPD hatte in den vergangenen Wochen immer wieder vor einer Streichung der Erbschaftsteuer gewarnt. Struck hatte zudem gefordert, dass sich das Aufkommen aus dieser Steuer erhöhen müsse. Dieser Punkt ist in dem Entschließungsantrag noch nicht endgültig geklärt.

Andererseits wird versichert, dass die Übertragung etwa von selbst genutztem Wohneigentum des Erblassers weiter steuerlich bevorzugt werden müsse. Die steuerliche Belastung von größerem vererbten Vermögen hingegen soll nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit des Erben neu bestimmt werden.

Mit dem Kompromiss wird nun auch endgültig der Weg für die Verabschiedung der Unternehmensteuerreform freigemacht. Die SPD hatte eine Einigung bei der Erbschaftsteuer zuletzt zur Bedingung für ihr Ja für diese Steuerreform gemacht.

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