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Donnerstag, 23. Februar 2012
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Koalition weist Kritik zurück Kein „Kniefall“ vor der Waffenlobby

13.05.2009 ·  Auch als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden will die Koalition das Waffenrecht noch vor der Bundestagswahl verschärfen. Die Innenpolitiker von Union und SPD rechnen allerdings weiter mit „massiven Widerstand“. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter spricht von „Alibi-Politik“.

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Auch als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden mit 16 Toten will die Koalition das Waffenrecht noch vor der Bundestagswahl verschärfen. Die Innenpolitiker von Union und SPD verständigten sich in der Nacht zum Mittwoch gemeinsam mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) darauf, die Altersgrenze für das Schießen mit Großkaliber-Waffen von 14 auf 18 Jahre anzuheben. Polizeiexperten hatten sich für ein generelles Besitzverbot großkalibriger Waffen ausgesprochen.

Die zehn bis zwölf Millionen legalen Schusswaffen in Deutschland, die im Besitz von Sportschützen, Jägern, Polizisten und Wachleuten sind, sollen bis Ende 2012 und damit zwei Jahre früher als von der EU vorgeschrieben in einem zentralen elektronischen Register erfasst werden. Die Pläne der Koalition sehen nun vor, dass die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen zu Hause besser überprüft werden soll. Waffenbesitzer müssen künftig ihr Einverständnis zu unangemeldeten und verdachtsunabhängigen Kontrollen geben Kontrollbesuche gegen den Willen des Wohnungsbesitzers soll es dabei nicht geben. Wenn jemand eine Kontrolle allerdings „beharrlich“ und ohne triftigen Grund verweigert, soll die Zuverlässigkeit des Betroffenen für eine Waffenerlaubnis neu überprüft werden.

Bußgeld für „Paintball“

Das Bundesinnenministerium erhält zudem die Möglichkeit, die biometrische Sicherung von Schusswaffen vorzuschreiben, sobald dafür Systeme zugelassen sind. Weitergehende Forderungen nach einem völligen Verbot von Großkaliberwaffen für Sportschützen konnten sich dagegen nicht durchsetzen.

Die Teilnahme an Geländespiele wie Paintball, Gotcha oder Laserdom, bei denen Spieler mit Farbmunition in Luftdruckwaffen oder mit Laserpistolen aufeinander schießen, sollen künftig als Ordnungswidrigkeit eingeordnet werden. Möglich wird ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro. Den Veranstaltern solcher Spiele soll ein Übergangszeitraum zugestanden werden, um sich auf die neue Rechtslage einzustellen.

Wer eine illegale Waffe bis Jahresende abgibt, soll dagegen straffrei ausgehen. Die Koalitionäre einigten sich auf eine Amnestie für die Abgabe illegaler Waffen, sofern diese nicht für Straftaten verwendet wurden.

„Konzept mit Augenmaß“

Kritik, der zufolge die geplanten Änderungen eher kosmetischer Natur seien und insbesondere die Union mit Rücksicht auf Waffenliebhaber und Sportschützen weiter gehende Restriktionen verweigert habe, wurden zurückgewiesen. Unions-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach erklärte, die Koalition habe sich auf einen Mittelweg geeinigt, der die Bevölkerung besser vor Waffenmissbrauch schütze, aber zugleich rechtstreue Sportschützen und Jäger nicht über Gebühr belaste. Bosbach versicherte, niemand werde „unter Generalverdacht“ gestellt. Doch müsse nachgeprüft werden, ob die Vorschriften eingehalten werden. Waffen müssen zu Hause eingeschlossen werden, so dass andere Personen keinen Zugang haben.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, verteidigte die geplanten Verschärfungen des Waffenrechts als ausgewogenes Konzept mit sehr viel Augenmaß. Gleichwohl sei „der Widerstand massiv“, sagte Bosbach.

„Das ist Alibi-Politik“

Bei sachlicher Kritik sei die Koalition jederzeit bereit, die Vorschläge ernsthaft zu prüfen. Doch sei auch viel „Emotionalität“ im Spiel, fügte der SPD-Abgordnete Fritz Rudolf Körper hinzu. Er wies auch den Vorwurf des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) zurück, die geplanten Neuregelungen seien nur „Kosmetik“ und ein „Kniefall“ vor der Waffenlobby. BDK-Vorsitzender Jansen sagte zu dem Vorhaben: „Das ist Alibi-Politik und wird nicht verhindern, dass es zu einem neuen Amoklauf kommen kann.“ Seiner Ansicht nach haben etwa „großkalibrige Waffen nichts zu suchen in privaten Händen“.

Zentrale Waffenlager für Schusswaffen, wie sie zeitweise nach dem Amoklauf von Winnenden im Gespräch waren, lehnten die Koalitionsexperten ab. Laut Bosbach gibt es in Deutschland etwa zehn bis zwölf Millionen legale Schusswaffen, darunter von Schützen, Sportlern und der Polizei. Bei einer zentralen Lagerung müssten daher seinen Worten zufolge 1000 Lager mit jeweils etwa 10.000 bis 11.000 Waffen errichtet werden. Dadurch würde sich „ein gigantischer Aufwand“ ergeben, um diese Lager zu sichern. Bosbach und Körper gestanden ein, dass auch nach den Neuregelungen ein Amoklauf wie in Winnenden nie völlig auszuschließen sei. „Wir können nicht mit dem Gesetzbuch verhindern, dass sich solch dramatische Ereignisse wiederholen“, sagte Bosbach.

„Das schulden wir der Öffentlichkeit“

Die Fraktionen von Union und SPD sollen die neue Verschärfung des Waffenrechts Ende Mai beschließen, ehe der Vorgang dann weiter an das Parlament geht. Die Koalition habe sich „zu Dingen entschlossen, wo wir auf der ganz sicheren Seite sind“, sagte Wiefelspütz und verwies auf die nur noch knappe Beratungszeit bis zum Ende der Legislaturperiode. Die Veränderungen am Waffenrecht „schulden wir der Öffentlichkeit völlig unabhängig von Winnenden“, fügte er hinzu. Der Koalitionsvorschlag könne allerdings kein Patentrezept sein. „Ein Amoklauf kann sich jeden Tag an jeder Stelle wiederholen.“

Er hält es für möglich, dass das geplante Verbot von Spielen wie Paintball noch infrage gestellt werden könnte. In den Koalitionsfraktionen gebe es dazu viele kritische Stimmen. Er halte das Spiel für sittenwidrig. „Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen Paintball und Winnenden“, gestand Wiefelspütz zugleich ein. Dies sei eher eine Frage der Menschenwürde. Auch der CSU-Politiker Uhl nannte solche Spiele „menschenverachtend“.

In Winnenden hatte ein 17 Jahre alter Schüler am 11. März 15 Menschen und sich selbst erschossen. Nach Erkenntnissen der Polizei benutzte er dazu eine Pistole seines Vaters, die der Sportschütze entgegen der Vorschrift nicht im Waffenschrank aufbewahrte. Das Waffenrecht war bereits 2002 und 2008 unter anderem als Reaktion auf den Amoklauf von Erfurt verschärft worden. Dabei wurde das Mindestalter für den Kauf von Großkaliber-Waffen für Sportschützen von 18 auf 21 Jahre angehoben.

Quelle: FAZ.NET mit AFP/Reuters/dpa
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