12.03.2007 · Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag gegen die Entsendung von sechs Aufklärungstornados nach Afghanistan abgewiesen. Die Anträge der beiden Abgeordneten Peter Gauweiler (CSU) und Willy Wimmer (CDU) seien unzulässig, entschieden die Richter in Karlsruhe.
Drei Tage nach dem Bundestag hat auch das Bundesverfassungsgericht den Weg für den Einsatz von Tornado- Aufklärungsflugzeugen in Afghanistan freigemacht. Die Karlsruher Richter wiesen am Montagabend einen Eilantrag der Bundestags- Abgeordneten Willy Wimmer (CDU) und Peter Gauweiler (CSU) aus formalen Gründen ab - die beiden Unions-Politiker seien für eine Organklage nicht antragsberechtigt. Die Bundesregierung begrüßte die Entscheidung und sah sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Der Beschluss zur Entsendung der Maschinen werde von der großen Mehrheit des Bundestags getragen, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes.
Am Freitag hatte der Bundestag den Einsatz der Tornado- Aufklärer beschlossen. Aus Sicht der Kläger läuft Deutschland damit Gefahr, in Afghanistan „in die völkerrechtswidrige Kriegführung der Vereinigten Staaten“ verstrickt zu werden. Hingegen sagte der Außenamtssprecher, ein Aufschub der Mission „wäre unverantwortlich gewesen“. Der Tornado-Einsatz diene dem Schutz der deutschen Soldaten in Afghanistan sowie der dortigen Zivilbevölkerung.
Auch im Hauptsacheverfahren unzulässig
Nach den Worten der Verfassungsrichter ist die Organklage der beiden Abgeordneten auch im Hauptsacheverfahren unzulässig, so dass der Eilantrag abgelehnt werden müsse. Einzelne Abgeordnete seien nicht befugt, stellvertretend eine Verletzung von Rechten des Bundestag geltend zu machen. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts dürfen das nur Fraktionen. Auch ein Eingriff in Statusrechte einzelner Abgeordneter sei nicht ersichtlich. „Das Organstreitverfahren dient dem Schutz der Rechte der Staatsorgane im Verhältnis zueinander, nicht einer allgemeinen Verfassungsaufsicht“, hieß es in der Mitteilung des Zweiten Senats (Az: 2 BvE 1/07 - Beschluss vom 12. März 2007).
Der Tornado-Einsatz ist von April an geplant. Die Vorbereitungen für die Verlegung sollen diese Woche anlaufen. Gauweiler und Wimmer hatten argumentiert, die Bundesrepublik wirke dadurch an einer stillschweigenden Änderung des NATO-Vertrags mit: Die NATO-Führungsmacht Vereinigte Staaten verstoße ständig gegen fundamentale Prinzipien des auf Selbstverteidigung ausgerichteten Bündnisses, indem sie Präventivkriege führe und das humanitäre Völkerrecht missachte. Weil die anderen NATO-Staaten - wie etwa Deutschland durch die Entsendung der Tornados - das vertragswidrige Verhalten der Vereinigten Staaten unterstützten, sei eine stillschweigende Neuinterpretation des NATO-Vertrags in Gang gesetzt worden.
Aus Sicht der beiden Kläger war zwar der Krieg gegen Afghanistan ursprünglich als Selbstverteidigung gerechtfertigt. Inzwischen sei aber der nach den Anschlägen des 11. September 2001 begonnene Angriff beendet und das Taliban-Regime gestürzt. Indem aber die Vereinigte Staaten heute immer noch die Anti-Terror-Bekämpfung „Operation Enduring Freedom“ in Afghanistan auf das Selbstverteidigungsrecht stützten, gäben sie dem Begriff der Selbstverteidigung einen völlig anderen Inhalt als es die Charta der Vereinten Nationen vorsehe, argumentierten Wimmer und Gauweiler.
Gruende
Oliver Thamerus (OliverTde)
- 12.03.2007, 21:48 Uhr
GG und BVerfGG
Ferdinand Becker (F.Becker)
- 12.03.2007, 21:49 Uhr
Trotzdem -Hochachtung für Wimmer und Gauweiler!
Harald Obloch (germanlibre)
- 12.03.2007, 22:40 Uhr
Interessante Begründung
jörg sutter (jsutter)
- 12.03.2007, 22:44 Uhr
Lob für die Abgeordneten: Willy Wimmer (CDU) und Peter Gauweiler (CSU)
Gottfried Strobel, Ing.i.R. (icc)
- 13.03.2007, 07:20 Uhr