18.04.2007 · Bush-Doktrin, Irak, Iran, Krieg gegen den Terrorismus - die Linksfraktion hat eine Menge in ihre Organklage gepackt. An diesem Mittwoch verhandelt das Bundesverfassungsgericht über den Tornado-Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan.
Von Reinhard MüllerBush-Doktrin, Irak, Iran, Krieg gegen den Terrorismus - die Linksfraktion hat eine Menge in ihre Organklage gegen gegen den Tornado-Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan gepackt. In Karlsruhe ist von einem „großen Eintopf“ die Rede.
Oskar Lafontaine und Gregor Gysi werden ihren Auftritt an diesem Mittwoch zu nutzen wissen. Die Bundesregierung nimmt die Klage ernst, aber auch nicht so ernst, dass sie Minister in die Arena schickt. Es treten Staatssekretäre aus dem Auswärtigen Amt und dem Verteidigungsministerium sowie Generalinspekteur Schneiderhan auf.
Verletzung der Rechte des Parlaments
Vor sechs Jahren, als die PDS gegen das damals neue strategische Konzept der Nato klagte, traten Außenminister Fischer und Verteidigungsminister Scharping für die rot-grüne Bundesregierung auf. Damals kam der Zweite Senat (Berichterstatter war wie heute Udo Di Fabio) nicht zu dem Ergebnis, dass sich der Nato-Vertrag so stark gewandelt habe, dass das nicht mehr von der ursprünglichen Zustimmung des Bundestages gedeckt gewesen sei.
Der neue Anlauf nimmt den vom Bundestag gebilligten Tornado-Einsatz zum Anlass, abermals eine Verletzung der Rechte des Parlaments zu rügen. Zum einen soll die Regierung Rechte des Bundestags dadurch verletzt haben, dass sie sich an einer „konsensualen Fortentwicklung“ des Nordatlantikvertrages beteiligt habe, die gegen wesentliche „Strukturentscheidungen“ des Vertrages verstoße.
Zum anderen habe sie durch ihre Beteiligung am erweiterten Isaf-Mandat in Afghanistan gegen Parlamentsrechte verstoßen. Um das zu belegen, wird ein ganzes Füllhorn an vermeintlichen Belegen über Strategie und Kriegführung der Nato sowie Amerikas zusammengetragen. Und es ist anzunehmen, dass es auch im Gericht ein Unwohlsein über manche Entwicklungen des Bündnisses und womöglich auch über den Afghanistan-Einsatz gibt. Die Frage ist, wie das rechtlich festgemacht werden soll.
Karlsruhe behält das letzte Wort
Schon die Zulässigkeit des Organstreitverfahren ist nicht unproblematisch. So muss etwa der Antrag innerhalb von sechs Monaten gestellt werden, „nachdem die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung dem Antragsteller bekannt geworden ist“. Wann hat die angeblich stillschweigende Änderung des Nato-Vertrages eingesetzt? Hätte nicht früher geklagt werden müssen?
„Einfache“ Verletzungen des Völkerrechts in Afghanistan können ohnehin nicht als Verfassungsverstöße gerügt werden. Nur wenn die Nato oder gar die UN sich vollständig wandeln würden, wenn sie nicht mehr als friedenswahrende Systeme angesehen werden könnten, dann dürfte Deutschland diesen Bündnissen von Verfassungs wegen nicht mehr angehören. Hier endet die Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes und die Bundesrepublik behält, wie es Karlsruhe auch im Verhältnis zur EU herausgearbeitet hat, das letzte Wort.
Die Linksfraktion hat kaum Argumente
Doch das ist nicht ersichtlich, auch die Linksfraktion hat dafür kaum Argumente. Immerhin geht der Isaf-Einsatz auf ein Mandat des UN-Sicherheitsrats zurück. Das gilt letztlich auch für die stärker umstrittene Operation „Enduring Freedom“ die Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001. Der Senat wird sich nun allgemein mit Krisenreaktionseinsätzen, mit dem Nato-Gipfel in Riga und auch mit dem Verhältnis beider UN-Mandate in Afghanistan befassen.
Es erscheint unwahrscheinlich, dass die Tornados zurückgeholt werden müssen. Doch kann das Verfassungsgericht weitere Pfeiler einschlagen und so die Regierung zu erhöhter Wachsamkeit zwingen. Denn dass sich die Nato angesichts der neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen verändert hat steht außer Frage. Das letzte Urteil wurde nach den Anschlägen vom 11. September 2001 verkündet, aber damals ging es vorwiegend um den Balkan-Krieg. Der Zweite Senat erkannte durchaus die Gefahr, dass durch „rechtserhebliches Handeln unterhalb der förmlichen Vertragsänderung eine allmähliche Inhaltsveränderung des Vertrags eintritt“. Doch sei der Bundestag nicht schutzlos. Es gebe „ausreichende Instrumente für die politische Kontrolle der Bundesregierung“ auch im Hinblick auf die Fortentwicklung des Nato-Vertrages.
Nicht ernst zu nehmen!
Johannes Vocke (JohnnyV)
- 18.04.2007, 00:41 Uhr
Realpolitik in Afghanistan?
jörg sutter (jsutter)
- 18.04.2007, 12:31 Uhr
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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