Home
http://www.faz.net/-gpg-74cip
Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Kita-Ausbau „Es muss eine Übergangslösung für den Rechtsanspruch geben“

 ·  Rund 220.000 Kita-Plätze fehlen, um den Rechtsanspruch für unter Dreijährige im August 2013 annähernd einzulösen. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Stephan Articus, spricht sich in der F.A.Z. für eine flexible Übergangslösung aus.

Artikel Bilder (2) Lesermeinungen (11)

Nach jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes fehlen bundesweit rund 220.000 Kita-Plätze, um den Rechtsanspruch für unter drei Jahre alte Kinder im nächsten Jahr auch nur annähernd einlösen zu können. Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Städte eine flexible Übergangslösung. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Stephan Articus, fordert pragmatische Ausweichmöglichkeiten und Standards, die nicht wirklichkeitsfremd sind.

Herr Articus, war es ein Fehler, den Anspruch auf einen Kita-Platz gleich als Rechtsanspruch einzuführen?

Nein, der Rechtsanspruch war nicht der Fehler. Der Fehler war, dass der Gesetzgeber einfach damit gerechnet hat, dass der Rechtsanspruch mit einer Versorgungsrate von bundesweit 35 und inzwischen 39 Prozent erfüllt werden kann. Wir wissen aber, dass in Universitätsstädten und anderen großen Städten, zumal in solchen mit sozialen Brennpunkten, eine Nachfrage von 40 bis 50 Prozent der Regelfall ist - der Bedarf also auch noch wesentlich höher liegen kann. Eine Durchschnittszahl für die ganze Republik hilft uns da gar nicht.

Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz wird deshalb vielerorts nicht erfüllt werden können. Rechnen die Städte mit einer Klagewelle?

In einer Reihe von Kommunen wird sich der Rechtsanspruch wahrscheinlich verwirklichen lassen. Aber dies wird nicht überall vollständig gelingen, vor allem in einem Teil der westdeutschen Großstädte müssen wir mit Lücken rechnen. In Rheinland-Pfalz gibt es den Rechtsanspruch für Zweijährige schon. Da gab es jetzt eine Klage, aber der Fall lag so eindeutig, dass die Klägerin sofort Recht bekam. Ansonsten müssen wir damit rechnen, dass es zu Klagen kommt, aber niemand weiß, in welchem Umfang.

Weil nicht alle Fälle so „eindeutig“ sind?

Bei den Schadensersatzansprüchen werden verschiedene Faktoren eine Rolle spielen, darunter auch, ob eine Kommune alles getan hat, was sie tun konnte, um ein hinreichendes Angebot zu erfüllen. Vor allem aber muss ein materieller Schaden entstanden sein - etwa dadurch, dass ein Elternteil seiner Erwerbstätigkeit nicht nachgehen kann. Die Aussichten, ohne entstandenen Schaden erfolgreich zu klagen, dürften gering sein.

Wenn es zu Schadenersatzforderungen kommt, warum müssen eigentlich die Städte zahlen?

Der Anspruchsgegner sind die Kommunen, weil die Kindertagesbetreuung ihre Aufgabe ist. Eine Vielzahl von freien Trägern oder Elterninitiativen, aber auch die Kommunen selbst sowie private Träger betreiben die Kindertageseinrichtungen, natürlich mit entsprechenden Betriebserlaubnissen. Aber der gesetzliche Träger dieser Aufgabe sind die Kommunen. Dennoch ist es keineswegs selbstverständlich, dass die Kommunen allein haftbar sind. Die Länder sind zuständig für die Bereitstellung einer hinreichenden Zahl von Erzieherinnen. Dafür können die Städte nicht als Ausfallbürge haften.

Das Problem des Rechtsanspruchs taucht ja nicht zum ersten Mal auf. Beim Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz musste auch eine Lösung gefunden werden. Wie sah die aus?

Damals war es noch schwieriger, weil die Zahl der Familien, die in Frage kamen, viel größer war. Die Länder sind deshalb vom Bund damals ermächtigt worden, von den strikten zeitlichen Vorgaben für den Rechtsanspruch abzuweichen, aber nur in den Fällen, in denen die jeweilige Kommune einen Plan vorlegen konnte, der zeigte, dass der Rechtsanspruch zügig realisiert werden kann. Mit dieser Lösung ist man damals gut zurecht gekommen.

Könnte es auch jetzt wieder so kommen?

Es gibt viele Vorschläge. Manche fordern einfach, den Rechtsanspruch auszusetzen. Andere sagen, der Rechtsanspruch solle auf ein bestimmtes Alter reduziert werden. Der Deutsche Städtetag bevorzugt pragmatische Lösungen. Wir erwarten allerdings von Bund und Ländern als Urhebern des Rechtsanspruchs, dass sie mit uns gemeinsam nach solchen Lösungen suchen für eine Übergangszeit, bis der volle Betreuungsbedarf gedeckt ist. Wir selbst schlagen mehrere Maßnahmen vor: Das Vergaberecht sollte gelockert werden, um den Bau von Kitas zu erleichtern. Und in den Ländern sollten Standards für Kitas überprüft und möglichst flexibel angewendet werden. Das muss allerdings pädagogisch vertretbar geschehen. Zum Beispiel, indem man keine zu großen Außenflächen für Kitas verlangt.

Woher weiß man überhaupt, wer wo wann welchen Platz sucht?

Die Städte haben den Bedarf durch Erhebungen und Prognosen abgeschätzt. Die Nachfrage nimmt weiter zu, auch durch die öffentliche Diskussion über die Kinderbetreuung. Das ist zum Beispiel in den neuen Ländern zu beobachten, wo schon ein hoher Versorgungsgrad bestand, aber häufig zusätzliche Plätze erforderlich wurden. Außerdem haben Erhebungen gezeigt, dass siebzig Prozent der Eltern nur eine Teilzeitbetreuung wünschen. Nur acht Prozent wünschen einen Ganztagsplatz. Dagegen sind beispielsweise in Nordrhein-Westfalen nur sieben Prozent der Kitaplätze für Teilzeitbetreuung vorgesehen. Das ist ein Fehlanreiz. Die Erfahrungen mit dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sagt: Je mehr man auf die Wünsche der Eltern eingeht, desto flexibler lässt sich das Angebot regeln und desto schneller ist der Rechtsanspruch erfüllt. Wenn die Eltern Halbtagsplätze wollen, sollten sie ein Halbtagsangebot bekommen - und wir können mehr Erzieherinnen gezielter einsetzen. Wenn wir dagegen alle Plätze für „Ganztagskinder“ und Ganztagsbetreuer einrichten, planen wir im Westen am Bedarf vorbei.

Verschärft das den Personalmangel noch zusätzlich?

Das ist ein großes Problem. Da gibt es jetzt schon Abwerbemanöver zwischen attraktiveren Regionen und weniger attraktiven Regionen, auch zwischen Bundesländern. Das ist ein hart umkämpfter Markt. Das muss man leider so sehen. Es gibt deshalb viele Initiativen, um ausgebildete Erzieherinnen, die aus dem Beruf ausgeschieden sind, wieder zurückzugewinnen. Die Bundesagentur für Arbeit zum Beispiel versucht, Leute umzuschulen, die kindernahe oder betreuungsnahe Berufe hatten. Besonders gefordert sind die Länder, weil sie für die Erzieher-Ausbildung verantwortlich sind, sie sollten etwa den beruflichen Quereinstieg erleichtern.

Gibt es mehr Tagesmütter als Erzieherinnen?

Es gibt nach unserer Beobachtung jedenfalls sehr viel mehr Personen, die an einer Tagespflegestelle interessiert sind, als wir das gedacht haben. Das Problem war lange Zeit ein doppeltes: Der Bund hat 2007 geplant, ein Drittel der 750 000 Plätze über Tagespflege abzudecken. Aber bisher gibt es weder die vorhergesagten 30 Prozent Eltern, die ihre Kinder bei einer Tagesmutter abgeben wollen, noch kriegen wir für 30 Prozent der Kinder eine Tagespflegeperson. In jüngster Zeit nimmt das Interesse an der Tagespflege und das Angebot jedoch deutlich zu, das ist erfreulich. Viele Eltern haben wohl erkannt, dass das Angebot einer Tagesmutter wesentlich flexibler auf Arbeitszeiten reagieren kann als die Kita.

Und es ist billiger...

Das ist nicht in jedem Fall so. Aber der Neubau der Kitas ist teuer. Einen Platz zu schaffen, kann je nach Situation vor Ort zum Teil 40.000 Euro kosten. Auch die laufenden Kosten müssen erst einmal gestemmt werden. Ein Platz kostet schätzungsweise 15.000 Euro im Jahr. Die genaue Höhe hängt ab von den Betreuungszeiten, vom Personalschlüssel und vom Alter der betreuten Kinder. Dennoch ist klar: Das Geld ist für die Kinderbetreuung gut angelegt, es geht hier um Investitionen in unsere Zukunft.

Das Gespräch führte Jasper von Altenbockum.

Quelle: F.A.Z.
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen