30.11.2009 · Bundespräsident Köhler hat das Gesetz für Internet-Sperren gegen Kinderpornografie vorerst gestoppt. Er hat die Bundesregierung um „ergänzende Informationen“ zu dem Gesetz gebeten. Das Gesetz ist nach Meinung von Experten möglicherweise verfassungswidrig.
Bundespräsident Köhler hat seine Unterschrift unter das Gesetz für Internet-Sperren gegen Kinderpornographie unter den Vorbehalt der Prüfung weiterer Stellungnahmen der Bundesregierung gestellt. Köhler habe die Bundesregierung um "ergänzende Informationen" zu dem Gesetz gebeten, teilte das Bundespräsidialamt mit. Das Gesetz war in der vergangenen Wahlperiode mit der Mehrheit der großen Koalition beschlossen worden. Wegen der fehlenden Unterschrift des Bundespräsidenten konnte es noch nicht ausgefertigt und damit in Kraft gesetzt werden.
In ihren Koalitionsverhandlungen hatten Union und FDP außerdem moniert, "derartige kriminelle Angebote schnellstmöglich zu löschen statt diese zu sperren". Sodann wurde faktisch eine befristete Aussetzung des Gesetzes verabredet. "Wir werden daher zunächst für ein Jahr kinderpornographische Inhalte auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes nicht sperren." Stattdessen, heißt es im Koalitionsvertrag, sollten die Polizeibehörden "in enger Zusammenarbeit mit den Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft wie der deutschen Internetbeschwerdestelle sowie dem Providernetzwerk Inhope die Löschung kinderpornographischer Seiten betreiben". Nach einem Jahr solle dann "ergebnisoffen eine Neubewertung" vorgenommen werden.
Das Gesetz geht auf eine Initiative der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) zurück. Nach Meinung von Fachleuten ist es verfassungswidrig. Die Sperren könnten leicht umgangen werden und als Einstieg in eine umfassende staatliche Zensur-Infrastruktur missbraucht werden. Nach einem Bericht der "Wirtschaftswoche" wollen Innenminister de Maizière (CDU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit einem Erlass die Anwendung des Internet-Sperrengesetzes stoppen, wie dies im Koalitionsvertrag vereinbart worden war. Politiker von FDP, Grünen, Linkspartei und Teilen der SPD hatten das Gesetz als wirkungslos kritisiert. Nun gibt es auch Forderungen, statt eine Aussetzung des Gesetzes solle der Bundestag einen neuen Gesetzentwurf verabschieden, der das - von Köhler noch nicht unterschriebene - Gesetz verändern oder ganz aufheben würde.
Unterdessen haben Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik ein Bündnis "White IT" zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet geschlossen. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) präsentierte eine entsprechende Vereinbarung unter anderem mit den Branchenverbänden Eco und Bitkom, der Ärztekammer sowie der Psychotherapeutenkammer Niedersachsens, dem Kinderschutzbund und mehreren Unternehmen. "Dabei geht es um Prävention, Strafverfolgung und Hilfe für die Opfer genauso wie um die Schaffung technischer, rechtlicher und politischer Instrumente", sagte Schünemann in Berlin.
"Rechtliche Verpflichtungen" zu "konkreten Aktivitäten" begründet die Übereinkunft ausdrücklich nicht. Durch eine Grundlagenstudie sollen zunächst "Herkunft, Verbreitung und Umgang mit kinderpornographischem Material" untersucht werden, sagte Schünemann. Erste Ergebnisse will das beauftragte Kriminalwissenschaftliche Institut der Leibniz-Universität Hannover auf der Cebit-Messe 2010 vorlegen.