Home
http://www.faz.net/-gpg-16iag
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Kinderpornographie Bewährungsstrafe für Tauss

 ·  Das Landgericht Karlsruhe hat den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss zu einer Haftstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Richter glaubten ihm nicht, dass er kinderpornographisches Material für Recherchen als Abgeordneter gesammelt hatte. Tauss sei aus privatem Grund „virtuell unterwegs“ gewesen.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (14)

Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss ist wegen Besitzes von kinderpornographischem und jugendpornographischem Material zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Das Karlsruher Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 56 Jahre alte Politiker das Material aus privatem Interesse beschafft, besessen und weitergegeben hat. Etwa 260 einschlägige Bilder und 40 Videos waren vor einem Jahr in der Berliner Wohnung von Tauss gefunden worden.

Das Urteil entsprach damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft; die Richter verzichteten aber auf die geforderte Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und argumentiert, ihr Mandant habe die Bilder und Videos lediglich zu Recherchezwecken für seine politische Arbeit als Internetfachmann genutzt. Tauss war damals medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

„Nicht aus politischen Gründen virtuell unterwegs“

In dem Verfahren argumentierte die Staatsanwaltschaft, der Angeklagte habe weder im privaten noch im beruflichen Umfeld über seine Recherchen in der kinderpornographischen Szene berichtet. Das sei um so schwerer zu verstehen, nachdem Tauss davon ausgegangen sei, zu Recherchen berechtigt gewesen zu sein. Spätestens, als es im Bundestag um das Zugangserschwerungsgesetz mit den Internetsperren gegangen sei, hätte er etwas sagen müssen. Abgeordnete hätten keine Sonderrechte, wenn sie sich mit einem Thema beschäftigten, befand das Gericht. „Die Gesamtschau ergibt, das Tauss nicht aus politischen Gründen und der ordnungsgemäßen Erfüllung seines Mandats, sondern aus privaten Gründen in der Kinderpornoszene virtuell unterwegs war“, sagte der Vorsitzende Richter Udo Scholl.

Tauss hatte den Besitz des Materials mit seiner Abgeordnetentätigkeit gerechtfertigt. Er habe dienstlich in der Kinderporno-Szene recherchiert, um nachzuweisen, dass sich die Vertriebswege für Kinderpornos inzwischen vom Internet auf Mobiltelefone verlagert hätten. Auf die Frage, was er nach dem Urteilsspruch zu tun gedenke, antwortete Tauss: „Ich fahr' Fahrrad 'ne Woche lang.“

Von 1994 bis 2009 war Tauss Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Karlsruhe-Land. Nachdem die Vorwürfe gegen ihn bekannt geworden waren, wechselte er im vergangenen Juni von der SPD in die Piratenpartei, bekleidete dort aber keine Ämter. Von den Sozialdemokraten hatte er sich in der Debatte über Internetsperren immer weiter entfremdet. Während die Fraktion im Bundestag mehrheitlich dafür stimmte, lehnte Tauss die Sperren vehement ab.

Für die Piratenpartei legte Wolfgang Dudda, Beisitzer im Bundesvorstand, Tauss nahe, die Partei zu verlassen: „Wir Piraten haben Jörg Tauss stets als entschlossenen Bürger- und Freiheitsrechtler kennengelernt. Er hat seine große politische Erfahrung genau so bescheiden und zurückhaltend wie praktisch in unsere Partei eingebracht“, teilte Dudda mit. „Deshalb haben wir allen Grund, darauf vertrauen zu können, dass Jörg Tauss nun auch die richtige Entscheidung für sich und die Piratenpartei treffen wird, soweit es um seine weitere politische Zukunft geht.“

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel